Quartierplan Dorfkern, Änderung 1992
Land-use plan · Wolfhalden
Document
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Wolfhalden
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Regierungsrat
- Adopted
- Dec 15, 1992
- In force since
- Dec 15, 1992
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Wolfhalden with its building zones.Open the full map
Files
CH73_17_GE_Quartierplan Dorfkern, Änderung 1992.pdfOpen in a new tab
Text
ifillfilllill
ililililililil1
Protokolldes Regierungsrates
ililil1ililil1
Kanton Appenzell A.Rh. l-5. Dezember L992
L"
Gemeinde Wolfhalden:
ff
Show the full text
(1992) i Genehmigung
Quartierplan Dorfkern, Teiländerung
(vgl. Trakt" Nr. 752 vom l_1" Januar l_983) Dem Bericht der Baudirektion vom 23" November Lggz ist zu entnehmen: Mit Brief vom L7. Juni Lgg2 ersucht der Gemeind.erat t{oIfhalden, gestützt auf Art" 50 Abs" 3 EG zum RpGu d.en Regierungsrat um Genehrnigung der Teiländerung rr des euartier-
planes Dorfkern
üie Baudireiction hat aie Aenderung: geprüft und kommt zu folgenden Schlüssen:
L" Formelles Am 20. Februar L979 genehrnigte der Regierungsrat den euartierplan trDorfkernrr, am l-1" Januar 1983 einä erste Teiränderung. Mit der geplanten ueberbauung des westrichen Teiles des Grundstückes Nr. 364 wird eine Baurinie überschritten, so dass eine Anpassung des euartierplanes zrt erfolgen hat. Da gemäss Art" 47 EG zum RpG sondernutzungspläne vor der öffentlichen Auflage dei Baudirektion zur vorprüfung einzureichen sind, reitete das pranungsamt das vorprüfungsverfahren ein. Das pranungsarnt hat an l-g " November L99l- zu der Teiländerungi irn sinne der Vorprüfung Stellung genonmen. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom L3. Mai tZ. Juni lgg2. rnnerharb dieser zeiL is1 keine Einsprache eingegangen. Die Teiränderung wurde vom cemeinderat am 5" Mai L992 erlassen.
Beirn dritten noch nachgereichten planexemplar handelt es sich um eine rreher zu schwarzett Fotokopie. Da das Herauslesen von Distanzen aus einem rechtsgültigen pran eindeutig sein soIl, ist ein den beiden ueräits vorhandenen pränen entsprechendes Exemplar noch nachzureichen.
till
- 2 -
2o Materielles
Auf dem Grundstück Nro 364 westlich des Gemeindehauses soll ein Neubau für technische Betriebe (Bauamt und Feuer wehr) realisiert werden. Das Neubauvorhaben überschreitet eine Baulinie, die heute den notwendigen Strassenraum für eine Verbindung der Staatsstrasse mit der Hechtgasse si chert. Die im Quartierplan so festgelegte Strassenverbin dung soll aufgehoben werden. Die Zufahrt zum technischen Bau soll nun neu festgelegt werden. Während die Feuerwehr direkt an die Hauptstrasse angeschlossen werden soll, ist vorgesehen, die Zufahrt zum Bauamtmagazin über die bestehende Hechtgasse zu realisie ren. Infolge des Bauamtzuganges sind neu auch grössere Lieferungen zu erwarten. Der damit verbundene Mehrverkehr wird von der Gemeinde als gering eingestuft. Der zu erwartende Mehrverkehr über die rückseitige Er schliessung beschränkt sich auf einen Jeep, einen "Buecher" (Gemeindefahrzeug) sowie zwei Schulbusse. Zudem erfolgen bereits heute Anlieferungen zu den Quartierläden über die Hechtgasse. Der Mehrverkehr in naher Zukunft hält sich somit in Grenzen. Das Planungsamt brachte die Bemerkung an, dass mit der l-.ufhebung der Baulinie bzw. mit dem geplanten Bau die heute bestehende Möglichkeit einer Verbindung zwischen Staatsstrasse und Hechtgasse endgültig dahinfällt. Die Strassenbaupolizei hat keine Vorbehalte bezüglich der neuen Erschliessung / Aufhebung der Baulinie angebracht. Gestützt auf Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG und Art. 3 des Ge setzes über die Verwaltungsgebühren beantragt die Baudi rektion: 1. Die vorliegende Aenderung II des Quartierplanes Dorf kern sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 500.-- zu erheben. 3. Die Gemeinde sei anzuweisen, ein drittes, den beiden bereits vorhandenen Plänen entsprechendes Exemplar zur Unterschrift nachzureichen. Beschluss:
Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.
Amtsblatt (Ziffer 1).
- 3
Auszug an
-
Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Wolfhalden ** *
Beilage: 1 Expl. des Quartierplanes mit Genehmigungsvermerk
** Beilage:
Rechnungt der Plan ist gemäss Antrag zur Unterschrift noch nachzureichen
frn Auftrag des R@r,7i�H·urigsrafes Der R.if§c/m11ibi!it:
Versandt am
1