Quartierplan Dorfkern
Land-use plan · Wolfhalden
Document
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Wolfhalden
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Regierungsrat
- Adopted
- Feb 20, 1979
- In force since
- Feb 20, 1979
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Text
Protokoll des Regierungsrate� von AppenzeU A„Rhu 20. Februar 1979 I.
Gemci;nde Wolfhalden: Genehmi.gung des Quartierplanes "Dorfkern" (Vgl. Trakt. Nr. 92 vom 24. Mai 1977) Dem Bericht der Baudirektion vom 31. Januar 1979 iot zu entneh men: Mi_t der Genehmigune; der Bebauungspliine "Dorf" und "Mühltobel" verknüpfte der Regierungsrat am 24. Mai 1977 die Auflage, dass die Gemeinde innert nützlicher Frist für das Gebiet der Kernzone einen Quartierplan gemäss Art. 22 der Bau- und Zonenordnung erlässt. In der Folge nahm der Gemeinderat Wolfhalden die Erarbeitung dieses Planeu an die Hand. Der bereLnigte Entwurf wurde dem kantonalen Planungsamt zur Vorprüfung eingereicht und vom 10. JVJa:i. b:iJ:J 9. Juni 1978 öffentlich aufgeleet. Am 13. Juni. 1978 entsch:Led der Gemeü1de rat über die beiden eingegangenen Einuprachen und leitete den Plan zur Genehmigung durch den Regierungsrat an dao kantonale Planungs arnt weiter. Ein von Bruno Büchel, Wolfhalden, geeen den Ej_n3prache entscheid der:i Geme:Lnderates eingereichter Rekurs wurde vom Reg:Le rungsrat am 24. Oktober 1978 entochieden, womit der Genehmie�ng des Plans durch den Ree;Lerungsrat nichts mehr im \'Jcge steht. A. Materielle Rechtmiiosigkeit Maougebend für d :Le materielle Rechtmäooigkeit iut vor allem Art. 110 EG zum ZGB, welcher die Ziele, die mit dem Erlas□ öffentlich rechtlicher Bauvorschriften zu verfolgen sind, umschreibt. Im Ver hi.Htnis zu den übricen Instrumenten der Ortr.3plarn.nit� kann c:Leh der vorliegende Quartierplan auf die Ziele der Erhaltung schöner Orts und Strassenb:i.lder und der ästhetisch befriec-U genden GeDtaltung der Bauwerke besehränken, wobei auch die Erleichterune und Sicl1erheit des Verkehru im Dorfzentrum zu gewlihrleisten sind. Die Ziele sind durch den Plan gewährleiutet, indem differenzierte J3aulinien e i nerse Lt D c1 i.C.; beuonderen Häuroergrupp:Lerungen uncl Fluchten bildungen innerhalb des Ortsbildes bestätigen, andererseits aber auel die flir die Sicherheit des Verkehrs und für die hinreichende Er schliessung erforderliche Freihaltung von Strassenraum sicherstel len. Der weitere wesentliche Inhalt des Quartierplans besteht in Sonderbauvorschriften, welche die sorgfältige Ausführung von Reno vationen und Neubauten ·bezwecken. Deuhalb s:Lnd insbesondere alle von ausnen wahrnehmbaren Aenderungen bewilligun{3Gpflicht ig. B. Formelle Rechtmti□ci�keit Die Urngrenzunß deu Quartierplans 8timrnt mLt der im Belx:rnungsp1an festgelegten Abgrenzung der Dorfkernzone Qberein. Die für das Gebiet
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B getroffene Bezeichnung und die Form�lierung der dort ßeltenden Vorschriften ist insofern unßlUckLich und irreflihrend, als sie den Anschein erwecken, die□e□ Gebiet werde aus der Dorfkernzone in d Le 3-{';N;choDrJLße Wohnzone umgezont. KLne uolche Umzonunr:: h�itte jedoch-in einem Deparaten Verfahren als Acnderung des Bebauunß□plan[:1 durchgefilhrt werden mi.ürnen. Es ersclwü1t deuhalb zweckmfü0rnig, durch einige Umformulierungen d Le Gefabr der Fehl: i_nterpretation auszuschalten. Im Ubricen stimmt der Quartierplan mit dem Vor schriften de□ EG zum ZGB liberein. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 12� Abs. 3 EG zum ZGß beantrap;t die Baudirektion: 1. Der Quartierplan "Dorfkern", Wolfhalden, sei 7,u genchm:L{1:en. 2. Am Plan Deien folgende Aendcrungen vorzunehmen: a) Stre:Lcriung des Vermerks "Wohnzone W3" zum Gebiet B in der Legende und im Titel zu Art. 7. b) Neuformulierung von Art. 7 Abs. 1: 11 Im Gebiet B gelten bezliglich Geschosszahl, Grenzabst�imde, Mehrl�ngenzuschltige, Gebäudeltinge, -höhe und Firsthöhe die selben Abstände wie in der Zone W3". BeschluErn: Zustimmung zu den Anträc;en der Baudirekt:Lon. Amtsblatt. Auszue; an
Landammannamt Baudirekt:Lon Kant. Planungsamt (2 Expl.); Beilage: l Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Bauverwaltung ( 4 Expl.); Be:i.1age: 1 Quartierplan mit Genebmigungsvermerk Gemeinderat Wolfhalden (2 Expl.); Beilage: 2 Quartier p11.::tne mit Genohmigunguvermerk Im Auftrage des Regierungsrates Der Ralschreiber i. V.:
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