Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung

Land-use plan · Wolfhalden

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Wolfhalden
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Jun 21, 1983
In force since
Jun 21, 1983

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Wolfhalden with its building zones.Open the full map

Files

CH73_17_GE_Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung.pdfOpen in a new tab

Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

21. Juni 1983 lu

Gemeinde Wolfhalden: Genehmigung einer Teiländerung des Quar­ tierplans Oberlindenberg-Falken Dem Bericht der Baudirektion vom 31. Mai 1983 ist zu entneh­ men: Mit Schreiben vom 26. April 1983 ersucht der Gemeinderat Wolf­ halden um die regierungsrätliche Genehmigung einer Teilände­ rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken. Im Zusammenhang mit der Korrektion der Staatsstrasse Dorf-Fal­ ken ist auf Parzelle Nr. 280 die Anlegung einer Böschung er­ forderlich, welche die Ueberbauungsmöglichkeit nach Auffassung des Grundeigentümers gemäss dessen Einsprache gegen den Trot­ toireinbau erheblich einschränkt. Im Zuge der Einsprachever­ handlungen empfahl die kantonale Bauverwaltung eine Teilände­ rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken, um die Ueberbau­ barkeit der Parzelle Nr. 280 mit einer teilweisen Reduktion des Baulinienabstandes auf 2 m entlang der bestehenden Privat­ strasse sicherzustellen. In materieller Hinsicht ist gegen diese Aenderung nichts ein­ zuwenden. Nachdem diese Teiländerung vom 16. Februar 1983 bis 19. März 1983 ö�fentlich aufgelegt war und keine Einsprache erhoben wurde, steht der Genehmigung auch in formeller Hinsicht nichts entgegen. Weil die Quartierplanänderung auf Veranlassung des Kantons er­ folgt ist, kann auf die Erhebung einer Staatsgebühr verzichtet werden. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 1 EG zum ZGB und auf Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsge­ bühren beantragt die Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken sei zu genehmigen.

-2-

2. Es sei lID Sinne der Erwägungen auf die Erhebung einer Staatsgebühr zu verzichten. Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Auszug an

Landamrnannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Wolfhalden (2 Expl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk

Show the full text

#m Auftrag des Regierung�rßlfes Der IRa#schrGJibcw: