Teilzonenplan Hinterhasli Parz. Nr. 20
Land-use plan · Wolfhalden
Document
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Wolfhalden
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Departement
- Adopted
- Jul 11, 2007
- In force since
- Jul 11, 2007
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CH73_17_GE_Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20.pdfOpen in a new tab
Text
� 1 Appenzell Ausserrhoden
Y.fJR
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler
Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau, 11. Juli 2007
Gemeinde Wolfhalden Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20; Genehmigung
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A.
Ausgangslage
1. Mit Schreiben des Gemeinderates Wolfhalden vom 4. Juli 2007 wird um Genehmigung des oben genannten Planungsinstrumentes ersucht. 2. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Wolfhalden verläuft die bestehende Zonengrenze durch das Gebäude Assek. Nr. 318. Mit dem Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20 soll die Zonenabgrenzung in diesem Bereich bereinigt werden. 3. Das Planungsinstrument wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. 4. Der Gemeinderat hat das Planungsinstrument am 1. Juli 2007 erlassen. 5. An Stelle der öffentlichen Auflage wurden alle direkt betroffenen Anstösser unter Ansetzung einer Einspra chefrist von 30 Tagen angeschrieben. Vom Einspracherecht wurde nicht Gebrauch gemacht.
B.
Erwägungen
1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entge gen. 2. Mit der Umzonung wird das mehrheitlich innerhalb der Bauzone befindliche Gebäude Assek. Nr. 318 und dessen Umschwung gesamtheitlich der Bauzone zugeführt. Die von der Umzonung betroffene Fläche (Land wirtschaftszone L / Bauzone W2 mit überlagerter Ortsbildschutzzone) beträgt 201 m2.
Seite 1, BD Tzp HinterhasleParz20.doc
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3. Das der Ortsplanung der Gemeinde Wolfhalden zugrunde liegende Konzept wird mit vorgesehener Einzo nung nicht in Frage gestellt. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen plans Hinterhasle Parz. Nr. 20 erteilt werden.
C.
Beschluss
1.
Der Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20 wird genehmigt (Art. 52 Abs. 2 BauG).
2.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.00 erhoben.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Wolfhalden (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regie rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt Versandt am:
1 2. JULI 2(l07
Departement Bau und Umwelt
Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Seite 2, BD_Tzp_HinterhasleParz20.doc
Legal bases
bGS 721.1 · Baugesetz · Cantonal
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal