53/eBS/4/0_Waldbaulinienplan Kohlholz

Forest distance lines · Ramlinsburg

Document

Number
2615
Kind
Forest distance lines
Commune
Ramlinsburg
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Aug 6, 1974
In force since
Aug 6, 1974

Map

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. vom

6, August 1974

4. Die Einwohnergen Ranlinsburg hat am

+. April 1972 Gen Waldbaulinienplänen "Egg, "Kohlholz"

35) und "Zelgli" zugestimnt.

Auflage fand vom 24. April bis 23.

ur" fent:

Show the full text

ion im Amtsblatt Nr.

Sie wurde durch Publ

April 1972 beka egeben. Die Einwohner wurden

einen Rundschreiben und äie auswärtigen Grundeigentüner

eingeschrieben Brief von 22. April 1972 (Postquittung)

benachrichtigt. Gegen den Plan "Zelgli" haben Einsprache erhoben:

1.

2.

Der Gemeinde in der Folge das

vorge-

schriebene Verständigun erfahren durc! Dabei sind

die beiden Einsprache anlässlich der

vom 7. Juni 1972 ::: . 13. Juni 1972 a] zurückgezogen worden. Mit Sch ben vom 5. September bzw. 9. November 1972 (Zeigli bzw. 21. August 1973 (Kohlholz)

amlinsburg die drei Pläne zur

erbreitet der Gen

unt

tlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird

erur

£

we auf die Akten und auf die nachfolgenden Ergänzungen verwiesen. 8 [22 je}

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die Gemeinden sind 8 4 in Verbinäung mit

den 85 27, 85, 86, und. 94 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befug im Interesse der baulichen Entwicklung

Bau- und em acnonn innen ine aufzustellen.

0

10. 73- 100000 - 18

urııca

IL, Gemäss & 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften

der Gemeinden - und darunter f en auch die Bau- und Stras-

senlinienpläne - der Genehmigu des Rogierungsrates. Die

dem Genehmigungsentscheid vorau

ER aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.

ehende Prüfung ist dabei auf

itskontrolle und eine Ermnessenskontrolle

eine Rechtmäs

III. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte

hat die Prüfung folgendes ergeben:

il. Rechtmässigkeitskontrolle Sowohl formell-rechtlich wie auch maberiell-rechtlich

sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt. 3 BUNE

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

Auch in dieser Beziehung sind keine Einwände zu erheben.

ı//: 1. Gestützt auf 8 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 werden die von der Einwohnergemeindeversammlung Remlinsburg an 14. April 1972 beschlossenen Waldbaulinienpläne "Ess", "Kohlholz" und "Zeilgli" genehmigt und da-

2 mit allgemeinverbindlich erklärt. {5} &

53/eBS/3/0 ("Egg"), 53/eB8/H4/0 ("Kohlholz") und 5 BS/5/0 ("Zelgli") versehenen Situationspläne.

NS; De NN In oO NN

Ziffern L und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf & 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im

Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Ranlinsburg (3) Ingenieurbüro Läuchli, Grammontstr. 1, DLausen Lamdeskanzlei Baupolizeiamt

Vermessungsanmt

Kantonsforstant (3) Planungsamt (10)

Baudirektion (2)

Der Landschreibers

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