01/eBS/11/0_Industriestrasse
Building lines · Aesch (BL)
Document
- Number
- 1048
- Kind
- Building lines
- Subkind
- Building lines
- Commune
- Aesch (BL)
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Mar 27, 1973
- In force since
- Mar 27, 1973
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11. 72 - 50000 - 18
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
1048 . 27. März 1973
vom
sbriestrasse"
4. Die Einwohnergemeindeversammlung Aesch hat am 29. November 1972 dem Bau- und Strassenlinienplan "Inaustriestrasse" zugestimmt.
B. Die öffentliche Auflage fand von 22. Dezenber 1972 bis 25. Januar 1973 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1972 unä im amtlichen Anzeiger der Gemeinde vom 22. Dezember 1972 bekanntgegeben. Mit Schreiben vom 23. Januar 1973 hat die En. Einsprache erhoben. Der Gemeinderat Aesch hat das gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverfahren durchgeführt. Der schriftliche Rückzug der Einsprache erfolgte an 22. Februar 1973. Mit Schreiben vom 24. Februar 1973 unterbreitet der Gemeinäerat Aesch den Plan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzclheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen,
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Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.
Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen.
II.
Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden- und darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.
TIL.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte
hat die Prüfung folgendes ergeben: l. Rechimässigkeitskontrolle Sowohl Lormell-rechtlich wie auch materiell-rechblich
sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung er
2. Ermessenskontrolle sus Gründen der Regie Auch in dieser Beziehung ist der Plan nicht zu bean-
standen. ://: 1. Gestützt auf 8 3 Absatz 2 des kantonale: gesctzes vom 15. Juni 19687 wird der von der
Einwohnergemeindeversannlung Aesch an 2%. November 1972 bes
linienplan "Industriestrasse"
„asene Bau-
demit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der 1/eBS,11/0 verse}
74 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses ‚sreglenen
nen Situat konspläne.
gestützt suf 8 23 des Geschä
für den Regierungsrat des Kantons Basel schaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.
einderat Aesch (?)
Mitteilung an Gen
Krei.sgeonterbüro Arlesheinm Domplatz 9, krleshein
Landeskanzlei
Baupolizeiant Vermnessungsant Tiefbauant (3) -Planungsant (3) Baudirektion (2)
Der Zandschreibers