62/ZPS/3/5_Mutation QP Terassehäuser Sonnhalde
Land-use plan · Sissach
Document
- Number
- 1299
- Kind
- Land-use plan
- Subkind
- Zoning plan
- Commune
- Sissach
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Aug 22, 2006
- In force since
- Aug 22, 2006
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RRB_1299_20060822_anonym.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft vom 22. August 2006
Nr. 1299
Gemeinde Sissach, Quartierplanvorschriften "Terrassenhäuser Sonnhalde" A. Der Gemeinderat Sissach hat am 3. Oktober 2005 die Quartierplanvorschriften "Terrassenhäuser Sonnhalde" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Überbauung mit acht Wohnungen. B. Während der Auflagefrist hat , Sonnhaldenweg , 4450 Sissach eine Einsprache eingereicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zu deren Rückzug. C. Mit Schreiben vom 23. Februar und 20. Juli 2006 (Mitteilung betreffend Rückzug der Einsprache) unterbreitet der Gemeinderat Sissach den oben genannten Planungsbeschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Flachdächer im Sinne des ökologischen Ausgleichs mit natürlichem Bodensubstrat aus der Region extensiv zu begrünen sind (§ 3 Absatz 5 des Quartierplanreglementes). Zudem wird im Sinne von redaktionellen Bemerkungen auf Folgendes hingewiesen: - Der Teilplan Nr. 5 beinhaltet keinen rechtsverbindlichen Beschluss und ist daher nur orientierend. - § 6 des Quartierplanreglementes: Die Gemeinde kann nur bei der Anzahl Abstellplätze für Velos im Rahmen des Baugesuchs Auflagen machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die vom Gemeinderat Sissach am 3. Oktober 2005 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Terrassenhäuser Sonnhalde" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 62/QP/11/0 und 62/ZPS/3/5 (Quartierplan "Terrassenhäuser Sonnhalde") sowie 62/QR/11/0 (Quartierplanreglement "Terrassenhäuser Sonnhalde") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes.
3.
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Die Ziffer 2 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Sissach, 4450 Sissach - Häfelfinger Architekten, Hauptstrasse 60, 4450 Sissach
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Landeskanzlei (Publikation) Bauinspektorat Amt für Raumplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin