75_Q_2_ Quartierplanung Kirchägerten (Plan 1 und 2)
Special-use plan · Blauen
Document
- Number
- 522
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Blauen
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Apr 20, 2021
- In force since
- Apr 20, 2021
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1647
vom 27. Oktober 2015
Gemeinde Blauen, Mutation zu den Quartierplanvorschriften "Kirchägerten" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Blauen hat am 11. Juni 2015 die Mutation zu den Quartierplanvorschriften "Kirchägerten" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des Quartierplan-Perimeters (mit dazugehörenden Festlegungen), eine Ergänzung der zulässigen Bauten sowie um die Anpassung einzelner Reglementsbestimmungen in diesem Zusammenhang. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 10. August 2015 unterbreitet der Gemeinderat Blauen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 11. Juni 2015 beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften "Kirchägerten" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 75/QP/2/1, 75/ZPS/2/6 (Mutation zu den Quartierplänen Nr. 1 und 2 sowie Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 75/QR/2/1 (Mutation zum Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Blauen, 4223 Blauen Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber:
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
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Nr. 1516
vom 02. November 2010
Gemeinde Blauen, Quartierplanvorschriften "Kirchägerten" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Blauen hat am 21. April 2010 die Quartierplanvorschriften "Kirchägerten", die Mutation Kirchägerten zum Zonenplan Siedlung und die Mutation Kirchägerten zum Strassennetzplan Siedlung beschlossen. Die Quartierplanvorschriften bestehen aus dem Quartierplan-Reglement und den verbindlichen Plänen Nr. 1 Bebauung, Erschliessung und Freiräume Nr. 2 Schnitte und Fassaden Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 1640 sowie einen Teil der Parzelle Nr. 1497 mit einer Gesamtfläche von 5237 m2. Als zulässige Nutzung sind das bereits bestehende Gebäude mit zusätzlichen Bereichen für bauliche Erweiterungen festgelegt. Ein Nutzungsschema im Plan Nr. 1 legt die zulässigen Nutzungen und deren Positionierung fest. Die bisherige Nutzung des Quartierplan-Areals ist in der Überbauungsordnung Nr. 205 "Areal Schweizer Baudokumentation" geregelt, welche durch die vorliegenden Quartierplanvorschriften ersetzt wird. Mit dem vorliegenden Beschluss wird gleichzeitig der Zonenplan Siedlung und der Strassennetzplan Siedlung mutiert. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 30. Juni 2010 unterbreitet der Gemeinderat Blauen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. Da die Überbauung des Quartierplanareals weitgehend bestehend ist, wurde darauf verzichtet, dieses Gremium beizuziehen. 2. Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen und zum Reglement Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 7. Dezember 2009 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen wurden bei der Überarbeitung in den massgeblichen Punkten berücksichtigt. Die materiell-rechtliche Prüfung kann somit mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. 3. Am 20. September 2010 ist der allseitig unterzeichnete Quartierplan-Vertrag als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht worden. Damit sind auch die formellen Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben. P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Blauen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1516_20101102_QP Kirchägerten_GK34650.doc
2
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 21. April 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Kirchägerten" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 75/QP/2/0 (Quartierpläne Nr. 1-2), 75/QR/2/0 (Quartierplan-Reglement), 75/ZPS/2/2 (Mutation Kirchägerten zum Zonenplan Siedlung) und 75/SPS/1/2 (Mutation Kirchägerten zum Strassennetzplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird UeO2 (Überbauungsordnung Nr. 205 "Areal Schweizer Baudokumentation", bestehend aus Überbauungsplan mit Zonenplanänderung und Überbauungsvorschriften) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Blauen, 4223 Blauen Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) Amt für Geoinformation Bauinspektorat Tiefbauamt Amt für Raumplanung (7) Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Blauen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1516_20101102_QP Kirchägerten_GK34650.doc
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr.2021-522
vom 20. April2021
Gemeinde Blauen, Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten>r
1. A.
Erläuterungen
Die Einwohnergemeindeversammlung Blauen hat am 10. Dezember 2020 die Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten> beschlossen. Es handelt sich um verschiedene Anpassungen der Bauvorschriften. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelau-
fen.
C. Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 unterbreitet der Gemeinderat Blauen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.
1.
Quartierplan ln der Legende zum Plan Nr. 1, Bebauung, Erschliessung und Freiräume ist beim rechtsverbindlichen lnhalt eine grüne Fläche mit der Bezeichnung <Umgebungsgestaltung> eingetragen. lm ursprünglichen Plan und auch in der orientierend dargestellten Legende <neuer Zustand> ist die grüne Fläche hingegen als <Grünfläche> eingetragen. lm Sinne einer redaktionellen Korrektur wird die Bezeichnung auch im rechtsverbindlichen lnhalt der Mutation als <Grünfläche> bezeichnet.
2.
Quartierplanreglement ln Ziffer 7 Abs. 1 und Zitf .8 Abs. 1 findet sich der Satz: <Die Lage und Ausdehnung im Plan haben richtungsweisenden Charakten. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in beiden Fällen die Lage der verschiedenen Flächen im Plan im verbindlichen lnhalt geregelt ist. Richtungsweisend kann der lnhalt lediglich innerhalb der jeweiligen Signatur sein.
2. Beschluss :ll: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 10. Dezemb er 2020 beschlossene Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten> wird gestützt auf S 2 RBG im Sinne der Enruägungen genehmigt und damit verbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den lnventarnummern 75lQPl2l2 und 75|ZPS/2/10 (Mutation zum Quartierplan und zum Zonenplan Siedlung) und 75lQRl2l2 (Mutalion zum Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf g 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und des Reglements (im lnternet und in Papierform) die regierungsrätlichen Erwägungen zu übernehmen.
Verteiler: Gemeinderat Blauen, 4223 Blauen Jermann lngenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1,4144 Arlesheim Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) BUD, Bereich Baubewilligung, [email protected] (Versand durch ARP) BUD, Bereich Raumplanung, [email protected] (Versand durch ARP) Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin:
ä, //s- Die*;au
l
RRB Nr. 202'l-522 vom 20. Aprll2021
2t2
Quartierplanvorschriften
~------~--.----'~--~
EXEMPLAR
AMT
FÜR
RAUMPLANUN G
751
QRI
21 0
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Gemeinde Blauen Quartierplanung Kirchägerten
Quartierplanreglement regierungsrätliche Genehmigung Juni 2010
~PLANUNG ~O LZ E ME R
Raumplanung Holzemer GmbH
Stallenmattstrasse 8 4104 Oberwil
INHALT 1
Erlass
3
2
Zweck und Ziele der Planung
3
3
Geltungsbereich und Inhalt
4
4
Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
4
5
Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
5
6
Art und Mass der Nutzung
6
7
Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes
7
8
Erschliessung und Parkierung
8
9
Ver- und Entsorgung
8
10
Lärmschutz
9
11
Realisierung, Quartierplanvertrag
9
12
Ausnahmen
10
13
Schlussbestimmungen
10
BLAU 2155 23. Juni 2010 BM
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
2
1
ERLASS
Beschluss
1
Die Einwohnergemeinde Blauen erlässt, gestützt auf § 4 und § 37 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998, im Gebiet "Kirchägerten" Quartierplanvorschriften, bestehend aus diesem Quartierplanreglement und den Teilplänen • Plan Nr. 1 Erschliessung, Bebauung und Freiräume, • Plan Nr. 2 Schnitte und Fassaden.
Verbindlichkeit
2
Die Pläne Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Die Fassadendarstellung in Plan Nr. 2 haben richtungsweisenden Charakter.
2
ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG
Zweck
1 Der Quartierplan Kirchägerten bezweckt die Um- und Weiternutzung
der Gebäude der ehemaligen Schweizerischen Baudokumentation als eine umweltgerechte, wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung. Dies ist ein Beitrag zu einer geordneten und haushälterischen Nutzung des Bodens. Ziele
2
Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: • Neben Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sollen auch öffentliche zugängliche Nutzungen (z. B. ein Museum) möglich sein. • Die Nutzung soll mit dem Dorfleben verträglich sein. • Massvolle flächen- und volumenmässige Veränderungen sollen möglich sein. • Es soll ein harmonisches Gesamtbild der Bebauung sichergestellt werden. • Die Bauten und Anlagen sollen sich in den Naturraum einpassen. • Die Qualität der Umgebungsgestaltung soll sich am bestehenden naturnahen Umfeld (Blauen Weide) orientieren. • Verkehrserschliessung sowie Ver- und Entsorgung sollen sich weiterhin im bisherigen Rahmen bewegen.
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
3
3
GELTUNGSBEREICH UND INHALT
Geltungsbereich
1 Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quar-
tierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des QuartierpIanperimeters haben lediglich orientierenden Charakter.
Inhalt
4
2
Die Vorschriften regeln insbesondere: • die Lage, die Grösse und die kubische Gliederung der Bauten • die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten • die Gestaltung und die Benützung der Freiflächen • die Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussenraumes • die Erschliessung und Parkierung • die Realisierung von baulichen Veränderungen, Umnutzungen und Neubauten • Ver- und Entsorgung
EINPASSUNG IN DIE BAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE UMGEBUNG
Städtebauliche Ein-
1 Die Bebauung soll als architektonische und städtebauliche Einheit er-
halten bleiben. Sie ist hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig so zu gestalten, dass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht und eine gute Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung sichergestellt ist. Gleiche Einpassungskriterien gelten sinngemäss für die Umgebungsgestaltung.
passung
Unterhaltsarbeiten
2
Die Bewilligungspflicht von Unterhaltsarbeiten und Renovationen sowie von Nutzungsänderungen richtet sich nach den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes.
3
Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens ist mit dem Gemeinderat eine einvernehmliche Lösung für architektonische Erscheinung, Dach- und Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung von Neu- und Umbauten zu suchen.
und Renovationen
Umsetzung im Baugesuchsverfahren
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
4
5
LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN
Lage und Grösse
1 Es dürfen nur diejenigen Bauten und Anlagen erstellt werden, die in den
Plänen Nr. 1 und 2 enthalten sind. Lage und Grösse der Bauten (Grundfläche, Gebäudeprofil) gehen daraus hervor. Hauptbauten
2
Die Hauptbauten sind im Plan Nr. 1 dargestellt. Abweichungen von den Grundrissen sind in geringem Masse möglich, wenn die städtebauliche Gesamterscheinung nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche Wandstärken für Aussenisolationen sind möglich.
Fassadengestaltung
3
Die Fassaden müssen bezüglich Gliederung/Strukturierung, Materialisierung und Farbgebung ein gutes Gesamtbild ergeben. Die Fassadengestaltung des westlichen Gebäudetraktes ist beizubehalten. Die Gestaltung der übrigen Fassaden muss damit harmonieren.
unterirdische
4
Unterirdische Bauteile sind zulässig. Sie dürfen nach aussen nicht in Erscheinung treten. Ausgenommen sind Fassaden, die im Plan als Garagenzufahrt markiert sind.
Bereiche für bauliche 5
In diesen Bereichen sind eingeschossige bauliche Erweiterungen der Gebäude möglich. Sie müssen sich dem Hauptgebäude anpassen. Diese Erweiterungen dürfen beheizt und Teil der Struktur des Hauptgebäudes sein.
Bauteile
Erweiterungen
Für die maximalen Gebäudehöhen (gemessen an der Oberkante der Dachkonstruktion) sind die Koten des Plans Nr. 2 massgebend. Brüstung resp. Geländer einer allfälligen Dachterrasse müssen unter der angegebenen Kote liegen. Die Koten Beziehen sich auf das dargestellte Referenzniveau (Bodenhöhe der Garage an der Südostecke).
Gebäudehöhe
6
Dachform
7 Für die Gebäude sind Flach- und Walmdächer mit einer Neigung von
max. 15° im Rahmen der Gebäudeprofile von Plan Nr. 2 zulässig. Auf dem westlichen Gebäudetrakt sind nur Flachdächer zulässig. Anbauten in Bereichen für bauliche Erweiterungen (bewohnt und unbewohnt) können andere Dachformen aufweisen, wenn sie sich dem Hauptgebäude unterordnen und die Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen. Dachaufbauten
8 Technisch bedingte Dachaufbauten (Oberlichter, Liftüberfahrten, Belüf-
tungsinstallationen, Sonnenkollektoren etc.) dürfen die maximale Gebäudehöhe überragen. Ihre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
5
Materialisierung und
9
Farbgebung der Dächer
6
Die Dachoberflächen müssen sich mit Form, Materialisierung und Farbgebung in das Orts- und Landschaftsbild einpassen. Insbesondere dürfen sie nicht glänzend oder spiegelnd sein. Nicht begehbare Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Die Erstellung von Solaranlagen ist möglich. Detaillierte Unterlagen zur Materialisierung des Daches sind dem Gemeinderat rechtzeitig zur Begutachtung und Genehmigung zu unterbreiten.
ART UND MASS DER NUTZUNG
Nutzungsart
1 Im Quartierplanareal sind Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung zugelas-
sen. Die Nutzung für Freizeit, Kultur, Bildung, Museum ist mit eingeschränkten Öffnungszeiten möglich. Eine publikumsintensive Nutzung ist nicht zulässig. Die Öffnungszeiten für publikumsoffene Nutzungen sind dem Gemeinderat zur Bewilligung zu unterbreiten. Der Betrieb einer Garage ist möglich. Der Betrieb einer Funkantenne ist möglich. Im übrigen sind wenig störende Betriebe zulässig. 2
Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile ohne natürliche Belichtung dürfen nicht für Wohnen oder Arbeiten genutzt werden. Eine Nutzung unterirdischer Gebäude und Gebäudeteile für Freizeit, Kultur, Bildung, Museum ist zulässig.
Nutzungsmass
3
Für das Mass der Nutzung der einzelnen Baukörper sind die im Plan Nr. 1 enthaltenen Baukörper und Bereiche für bauliche Erweiterungen verbindlich. Es sind maximal 9 Wohnungen zulässig.
behindertengerechte
4
Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
unterirdische Gebäudeteile
Bauweise
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
6
7
GESTALTUNG UND NUTZUNG DES AUSSENRAUMES
Gestaltung
1 Die Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes ist aus
dem Plan Nr. 1 ersichtlich. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden. Die Lagerung von gewerblichen Gütern und Ähnlichem ist ausserhalb der Gebäude nicht zulässig.
Umgebungsplan
2
Die Gestaltung und Bepflanzung dieser Flächen ist im Baugesuchsverfahren in einem Umgebungsplan darzustellen, welcher integrierender Bestandteil der Baubewilligung ist. Er beinhaltet insbesondere die Lage und die Art der Wege und Plätze, der Frei- und Grünflächen, Stützmauern, der Parkplätze sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, Container etc.), ausserdem die Zufahrten zur Einstellhalle.
Aufschüttungen und
3
Terrainveränderungen, die über die übliche Gartengestaltung hinausgehen, sind bewilligungspflichtig. Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
Kleinbauten
4
Im Bereich von Grünflächen sind zusätzliche oberirdische An- und Neben bauten wie Vordächer, Balkone, Schöpfe, gedeckte Sitzplätze und dergleichen bis insgesamt max. 7% der im Plan Nr. 1 bezeichneten Grünfläche möglich. Sie müssen sich gut in das Gesamtbild einfügen. Dachform und -materialisierung der Kleinbauten können von den Bestimmungen für Hauptbauten abweichen, wenn dies das Gesamtbild nicht beeinträchtigt.
Stützmauern
5
Stützmauern sind aus Drahtschotterkörben, Blockwurf oder als Betonmauer zu erstellen. Sie müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
geschützte Hecken
6
Die bestehenden Hecken sind geschützt und zu erhalten. Eine allfällige Ersatzpflanzung hat in gleichwertigem Umfang zu erfolgen. Es sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Im Abstand von 3 m zu geschützten Hecken sind Terrainveränderungen nicht zulässig.
Meteorwasser
7
Meteorwasser ist entweder zu versickern oder in die Sauberwasserkanalisation einzuleiten.
Abgrabungen
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
7
8
ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG 1 Für die Zufahrten, Erschliessungsflächen, Zugänge und Freiräume so-
Lage
wie die Parkierung ist der Plan Nr. 1 massgebend. Parkplatzberech-
2
Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autos und Velos richtet sich grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Parkplätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang 11/1 zur RBV.
3
Oberirdische Parkplätze sind nur in den in Plan Nr. 1 dafür bezeichneten Bereichen zulässig. Sie sind mit einem sickerfähigen Belag auszugestalten.
nung
maximale Parkplatzzahl
9
VER- UND ENTSORGUNG
Energiekonzept
1 Für das Quartierplanareal ist ein Energiekonzept mit folgenden Zielen
zu erarbeiten: • Minimierung des Energiebedarfes • rationelle Energienutzung Sonnenenergie
2
Einrichtungen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind gestattet. Sie müssen vom Gemeinderat bewilligt werden und dürfen keine Blendwirkung erzeugen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
Wasser, Abwasser
3
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung richtet sich nach dem GEP der Gemeinde. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.
Abfal/entsorgung
4
Die Abfallentsorgung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Verfahren der Gemeinde.
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
8
10 LÄRMSCHUTZ Lärmempfindlich-
1
Im Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) 11.
2
Die Immissionsgrenzwerte sind durch eine Lärmsanierung der Schiessanlage einzuhalten. Art und Umsetzung der Sanierung sind zwischen allen Beteiligten im Quartierplanvertrag zu regeln.
3
Bezüglich des Aussenlärms sowie des Schallschutzes in den Gebäuden gelten für alle Neubauten die Mindestanforderungen gemäss SIA-Norm 181. Allfällige Nachweise im Sinne von Art. 32 ff. LSV sind im Rahmen des Baugesuchverfahrens zu erbringen.
keitsstufe Massnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen Schal/schutz
11 REALISIERUNG, QUARTIERPLANVERTRAG Parzellierung
1 Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig, sofern die
Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt wird. Vereinbarung über
2
die Lärmsanierung
weitere Inhalte Quar- 3 tierplanvertrag
Die für die Lärmsanierung der Schiessanlage notwendigen Massnahmen und deren Umsetzung sind zwischen allen beteiligten Parteien in einem Quartierplanvertrag zu regeln. Im Falle einer Abparzellierung haben sich die Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp. Berechtigten gegenseitig alle für die Realisierung und die quartierplangemässe Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderlichen Landabtretungen und Servitute einzuräumen. Die Gemeinde Blauen wird ermächtigt, die erforderlichen Eintragungen beim Grundbuchamt Laufen zu veranlassen. In einem entsprechenden Quartierplanvertrag wären insbesondere zu regeln: • Etappierung • Verantwortlichkeit und Kostenverteilung für Erstellung, Unterhalt und Betrieb von gemeinsamen Bauten und Anlagen • Verteilung der Kosten für Erstellung und Unterhalt der privaten Grün- und Freiflächen • Öffentliche Geh- und Fahrrechte • Bau- und Durchleitungsrechte • Näher- und Grenzbaurechte (mit öffentlicher Beurkundung) • Benutzungsrechte
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
9
12 AUSNAHMEN Abweichungen
1 In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung
der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen. Bedingungen
2
Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss Ziffer 2 vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.
grässere Abwei-
3
Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur aufgrund einer Quartierplanänderung erfolgen.
chungen
13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Genehmigung
1 Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungs-
rat setzt voraus, dass der erforderliche Quartierplanvertrag von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern unterzeichnet ist. Umsetzung
2
Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser QuartierpIanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss § 124 ff. RBG bzw. § 88 ff. RBV bleibt vorbehalten.
Rechtskraft
3
Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des QuartierpIanperimeters als aufgehoben. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
Gemeinde Blauen, Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung, Juni 2010
10
•
BESCHLUSSDATEN:
•
Beschluss des Gemeinderates: 2. März 2010
Namens des Gemeinderates
Beschluss der Gemeindeversammlung: 21 . April 2010
Der Gemeindepräsident
Referendumsfrist: 21. Mai 2010 Urnenabstimmung : --Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 19
vom 14. Mai 2010
Planauflage: 17. Mai bis 4. Juni 2010
Vom Regierungsrat des Kantons Basel - Landschaft genehmigt
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mit Beschluss Nr
Der Landschreiber
Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.
4<1-
vom
q dA . A0
, Gemeinde Blauen , Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung , Juni 2010
11
EXEMPLAR AMT
FÜR
RAUMPLANUNG
75/
QR/
2/
Gemeinde Blauen Mutation Quartierplanung Kirchägerten )
Mutation Quartierplanreglement regierungsrätliche Genehmigung Inhalt des Beschlusses sind lediglich die gegenüber dem rechtsgültigen Quartierplanreglement grau markierten Änderungen
)
li'm.tmPLAN U NG -=ioLZEMER
Raumplanung Holzemer GmbH
Stallenmattstrasse 8 4104 Oberwil
1
INHALT 1
Erlass
3
2
Zweck und Ziele der Planung
3
3
Geltungsbereich und Inhalt
4
4
Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
4
5
Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
5
6
Art und Mass der Nutzung
6
7
Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes
7
8
Erschliessung und Parkierung
8
9
Ver- und Entsorgung
8
10
Lärmschutz
9
11
Realisierung, Quartierplanvertrag
9
12
Ausnahmen
10
13
Schlussbestimmungen
10
BLAU 2155 05. August 2015 AB
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
2
1
ERLASS
Beschluss
1 Die Einwohnergemeinde Blauen erlässt, gestützt auf § 4 und § 37 ff.
des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998, im Gebiet "Kirchägerten" Quartierplanvorschriften, bestehend aus diesem Quartierplanreglement und den Teilplänen • Plan Nr. 1 Erschliessung, Bebauung und Freiräume, • Plan Nr. 2 Schnitte und Fassaden. Verbindlichkeit
2
Die Pläne Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Die Fassadendarstellung in Plan Nr. 2 haben richtungsweisenden Charakter.
2 ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG Zweck
1
Der Quartierplan Kirchägerten bezweckt die Um- und Weiternutzung der Gebäude der ehemaligen Schweizerischen Baudokumentation als eine umweltgerechte, wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung. Dies ist ein Beitrag zu einer geordneten und haushälterischen Nutzung des Bodens.
Ziele
2
Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: • Neben Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sollen auch öffentliche zugängliche Nutzungen (z. B. ein Museum) möglich sein. • Die Nutzung soll mit dem Dorfleben verträglich sein. • Massvolle flächen- und volumenmässige Veränderungen sollen möglich sein. • Es soll ein harmonisches Gesamtbild der Bebauung sichergestellt werden. • Die Bauten und Anlagen sollen sich in den Naturraum einpassen. • Die Qualität der Umgebungsgestaltung soll sich am bestehenden naturnahen Umfeld (Blauen Weide) orientieren. • Verkehrserschliessung sowie Ver- und Entsorgung sollen sich weiterhin im bisherigen Rahmen bewegen.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
3
3
GELTUNGSBEREICH UND INHALT
Geltungsbereich
1 Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quar-
tierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben lediglich orientierenden Charakter.
Inhalt
4
2
Die Vorschriften regeln insbesondere: • die Lage, die Grösse und die kubische Gliederung der Bauten • die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten • die Gestaltung und die Benützung der Freiflächen • die Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussenraumes • die Erschliessung und Parkierung • die Realisierung von baulichen Veränderungen, Umnutzungen und Neubauten • Ver- und Entsorgung
EINPASSUNG IN DIE BAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE UMGEBUNG
Städtebauliche Ein-
1 Die Bebauung soll als architektonische und städtebauliche Einheit ef-
halten bleiben erscheinen. Sie ist hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig so zu gestalten, dass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht. l:IRd eine gute einpassung in die bauliohe und landsohaf:tliohe Umgebung sioheFgestellt ist. Gleiohe EinpassungskFiterien gelten sinngemäss für die Umgebungsgestaltung. Die Umgebung ist so zu gestalten, dass sie mit dem Landschaftsbild harmoniert.
passung
Unterhaltsarbeiten
2
Die Bewilligungspflicht von Unterhaltsarbeiten und Renovationen sowie von Nutzungsänderungen richtet sich nach den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes.
3
Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens ist mit dem Gemeinderat eine einvernehmliche Lösung für architektonische Erscheinung, Dach- und Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung von Neu- und Umbauten zu suchen.
und Renovationen
Umsetzung im Baugesuchsverfahren
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
4
5
LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN
Lage und Grösse
1 Es dürfen nur diejenigen Bauten und Anlagen erstellt werden, die in den
Plänen Nr. 1 und 2 enthalten sind. Lage und Grösse der Bauten (Grundfläche, Gebäudeprofil) gehen daraus hervor. Hauptbauten
2
Die Hauptbauten sind im Plan Nr. 1 dargestellt. Abweichungen von den Grundrissen sind in geringem Masse möglich, wenn die städtebauliche Gesamterscheinung nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche Wandstärken für Aussenisolationen sind möglich.
Fassadengestaltung
3
Die Fassaden müssen bezüglich Gliederung/Strukturierung, Materialisierung und Farbgebung ein gutes Gesamtbild ergeben. Die Fassaden
gestaltung des westliohen Gebäudetraktes ist beizubehalten. Die Ges talhmg der übrigen Fassaden muss damit harmenieren. 4
Unterirdische Bauteile sind zulässig. Sie dürfen nach aussen nicht in Erscheinung treten. Ausgenommen sind Fassaden, die im Plan als Garagenzufahrt markiert sind.
Bereiche für bauliche 5
In diesen Bereichen sind eingeschossige bauliche Erweiterungen der Gebäude möglich. Sie müssen sich dem Hauptgebäude anpassen. Diese Erweiterungen dürfen beheizt und Teil der Struktur des Hauptgebäudes sein.
unterirdische Bauteile
Erweiterungen
Für die maximalen Gebäudehöhen (gemessen an der Oberkante der Dachkonstruktion) sind die Koten des Plans Nr. 2 massgebend. Brüstung resp. Geländer einer allfälligen Dachterrasse müssen unter der angegebenen Kote liegen. Die Koten Beziehen sich auf das dargestellte Referenzniveau (Bodenhöhe der Garage an der Südostecke).
Gebäudehöhe
6
Dachform
7 Für die Gebäude sind Flach- und Walmdächer mit einer Neigung von
max. 4§!!. 20°sowie Mansarddächer im Rahmen der Gebäudeprofi le von Plan Nr. 2 zulässig. (\usgenommen davon sind die zwei Eingangstürme im östlichen Bereich, Auf dem westlichen Gebäudetrakt sind nur Flachdächer zulässig. Anbauten in Bereichen für bauliche Erweiterungen (bewohnt und unbewohnt) können andere Dachformen aufweisen, wenn sie sich dem Hauptgebäude unterordnen und die Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen. Dachaufbauten
B Technisch bedingte Dachaufbauten (Oberlichter, Liftüberfahrten, Belüf-
tungsinstallationen, Sonnenkollektoren etc.) dürfen die maximale Gebäudehöhe überragen. Ihre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
5
Materialisierung und
g Die Dachoberflächen müssen sich mit Form, Materialisierung und
Farbgebung in das Orts- und Landschaftsbild einpassen. Insbesondere dürfen sie nicht glänzend oder spiegelnd sein. Nicht begehbare Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Die Erstellung von Solaranlagen ist möglish. Detaillierte Unterlagen zur Materialisierung des Daches sind dem Gemeinderat rechtzeitig zur Begutachtung und Genehmigung zu unterbreiten.
Farbgebung der Dächer
6 ART UND MASS DER NUTZUNG Nutzungsatt
1 Im Quartierplanareal sind Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung zugelas-
sen. Die Nutzung für Freizeit, Kultur, Bildung, Museum ist mit eingeschränkten Öffnungszeiten möglich. Eine publikumsintensive Nutzung ist nicht zulässig. Die Öffnungszeiten für publikumsoffene Nutzungen sind dem Gemeinderat zur Bewilligung zu unterbreiten. Der Betrieb einer Garage ist möglich. Der Betrieb einer Funkantenne ist möglich. Im übrigen sind wenig störende Betriebe zulässig. 2
Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile ohne natürliche Belichtung dürfen nicht für Wohnen oder Arbeiten genutzt werden. Eine Nutzung unterirdischer Gebäude und Gebäudeteile für Freizeit, Kultur, Bildung, Museum ist zulässig.
Nutzungsmass
3
Für das Mass der Nutzung der einzelnen Baukörper sind die im Plan Nr. 1 enthaltenen Baukörper und Bereiche für bauliche Erweiterungen verbindlich. Es sind maximal 9 Wohnungen zulässig.
behindettengerechte
4
Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
unterirdische Gebäudeteile
Bauweise
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
6
7
GESTALTUNG UND NUTZUNG DES AUSSENRAUMES
Gestaltung
1 Die Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes ist aus
dem Plan Nr. 1 ersichtlich. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden. Die Lagerung von gewerblichen Gütern und Ähnlichem ist ausserhalb der Gebäude nicht zulässig.
Die Gestaltung und Bepflanzung dieser Flächen ist im Baugesuchsverfahren in einem Umgebungsplan darzustellen, welcher integrierender Bestandteil der Baubewilligung ist. Er beinhaltet insbesondere die Lage und die Art der Wege und Plätze, der Frei- und Grünflächen, Stützmauern, der Parkplätze sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, Container etc.), ausserdem die Zufahrten zur Einstellhalle.
Umgebungsplan
2
Aufschüttungen und
3 Terrainveränderungen, die über die übliche Gartengestaltung hinaus-
gehen, sind bewilligungspflichtig. Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
Abgrabungen
Kleinbauten
4
Im Bereich von Grünflächen sind zusätzliche oberirdische An- und Nebenbauten wie Vordächer, Balkone, Schöpfe, gedeckte Sitzplätze und dergleichen bis insgesamt max. 7% der im Plan Nr. 1 bezeichneten Grünfläche möglich. Sie müssen sich gut in das Gesamtbild einfügen. Dachform und -materialisierung der Kleinbauten können von den Bestimmungen für Hauptbauten abweichen, wenn dies das Gesamtbild nicht beeinträchtigt.
Stützmauern
5
Stützmauern sind aus Drahtschotterkörben, Blockwurf oder als Betonmauer zu erstellen. Sie müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
geschützte Hecken
6
Die bestehenden Hecken sind geschützt und zu erhalten. Eine allfällige Ersatzpflanzung hat in gleichwertigem Umfang zu erfolgen. Es sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Im Abstand von 3 m zu geschützten Hecken sind Terrainveränderungen nicht zulässig.
Meteorwasser
7 Meteorwasser ist entweder zu versickern oder in die Sauberwasserka-
nalisation einzuleiten.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
7
8
ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG
Lage
1
Für die Zufahrten, Erschliessungsflächen, Zugänge und Freiräume sowie die Parkierung ist der Plan Nr. 1 massgebend.
Parkplatzberech-
2
Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autos und Velos richtet sich grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Parkplätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang 11/1 zur RBV.
3
überirdische Parkplätze sind nur in den in Plan Nr. 1 dafür bezeichneten Bereichen zulässig. Sie sind mit einem sickerfähigen Belag auszugestalten. Dort, wo das aus geologischen Gründen nicht sinnvoll ist, ist das anfallende Meteorwasser in die Sauberwasserkanalisation einzuleiten.
nung
maximale Parkplatzzahl
9 VER- UND ENTSORGUNG Energiekonzept
1
Für das Quartierplanareal ist ein Energiekonzept mit folgenden Zielen zu erarbeiten: • Minimierung des Energiebedarfes • rationelle Energienutzung
Sonnenenergie
2
Einrichtungen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind gestattet. Sie müssen vom Gemeinderat bewilligt werden und dürfen keine Blendwirkung erzeugen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
Wasser, Abwasser
3
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung richtet sich nach dem GEP der Gemeinde. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.
Abfallentsorgung
4
Die Abfallentsorgung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Verfahren der Gemeinde.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
8
10 LÄRMSCHUTZ Lärmempfindlich-
1 Im Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) II.
keitsstufe Massnahmen zum
2
Die Immissionsgrenzwerte sind durch eine Lärmsanierung der Schiessanlage einzuhalten. Art und Umsetzung der Sanierung sind zwischen allen Beteiligten im Quartierplanvertrag zu regeln.
3
Bezüglich des Aussenlärms sowie des Schallschutzes in den Gebäuden gelten für alle Neubauten die Mindestanforderungen gemäss SIA-Norm 181. Allfällige Nachweise im Sinne von Art. 32 ff. LSV sind im Rahmen des Baugesuchverfahrens zu erbringen.
Schutz vor Lärmimmissionen Schallschutz
11 REALISIERUNG, QUARTIERPLANVERTRAG Parzellierung
1 Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig, sofern die
Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt wird. Vereinbarung über
2
die Lärmsanierung
weitere Inhalte Quar- 3 tierplanvertrag
Die für die Lärmsanierung der Schiessanlage notwendigen Massnahmen und deren Umsetzung sind zwischen allen beteiligten Parteien in einem Quartierplanvertrag zu regeln. Im Falle einer Abparzellierung haben sich die Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp. Berechtigten gegenseitig alle für die Realisierung und die quartierplangemässe Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderlichen Landabtretungen und Servitute einzuräumen. Die Gemeinde Blauen wird ermächtigt, die erforderlichen Eintragungen beim Grundbuchamt Laufen zu veranlassen. In einem entsprechenden Quartierplanvertrag wären insbesondere zu regeln: • Etappierung • Verantwortlichkeit und Kostenverteilung für Erstellung, Unterhalt und Betrieb von gemeinsamen Bauten und Anlagen • Verteilung der Kosten für Erstellung und Unterhalt der privaten Grün- und Freiflächen • Öffentliche Geh- und Fahrrechte • Bau- und Durchleitungsrechte • Näher- und Grenzbaurechte (mit öffentlicher Beurkundung) • Benutzungsrechte
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
9
12 AUSNAHMEN In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen,
Abweichungen
1
Bedingungen
2 Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den
Zielsetzungen der Planung gemäss Ziffer 2 vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.
grössere Abwei-
3
chungen
Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur aufgrund einer Quartierplanänderung erfolgen.
13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Genehmigung
1 Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungs-
rat setzt voraus, dass der erforderliche Quartierplanvertrag von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern unterzeichnet ist. Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss § 124 ff. RBG bzw. § 88 ff. RBV bleibt vorbehalten.
Umsetzung
2
Rechtskraft
3 Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden frühe-
ren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten: Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
10
BESCHLUSSDATEN: Beschluss des Gemeinderates: 28 . April 2015
Namens des Gemeinderates
Beschluss der Gemeindeversammlung: 11. Juni ~ ~ e'-r_,,,,.~ Referendumsfrist: 12. Juni 2015 bis 11 . Juli 2015 Urnenabstimmung: Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 27 vom 02 . Juli 2015 Planauflage vom 06. Juli 2015 bis 04. August 2015
Vom Regierungsrat des Kantons Basel - Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr„2all.vom
2 7• Okl 2015
Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.
Y-Y vom 29. lf O. 20)5
Der Landschreiber
Der Landschreiber:
Gemeinde Blauen , Mutation Quartierplanung Kirchägerten : Quartierplanreglement, regierungsrätliche Genehmigung
11
Gemeinde Blauen Kanton Basel-Landschaft
EXEhi1P[-F"[t AI\4T FU R RAtJ lv'iPLAl'tU NG
7st 0R/ 2/ 2
Qua rtie rpla n u ng Ki rchägerten M utation Qua rtierpla n reglement lnhalt des Beschlusses sind lediglich die gegenüber dem rechtgültigen Quartierplanreglement grau markierten Anderungen
Planungsstand regieru ngsrätliche Genehmigung
Auftrag s1.4.0099.075
Datum 19. Januar 2021
ln ha lt
............3
1
Erlass
2
Zweck und Ziele der Planung
..3
3
Geltungsbereich und lnhalt.
.....4
4
Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
5
Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
6
Art und Mass der Nutzung
7
Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes.
7
8
Erschliessung und Parkierung
8
9
Ver- und Entsorgung......
I
10
Lärmschutz.
tt
Realisierung Quartierplanvertrag.
9
L2
Ausnahmen...
10
13
Schlussbestimmungen.
t4
Beschlussfassung
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
4
...........5 ..6
....10
LL
2/tL
Erlass
1, Erlass Beschluss
I Die Einwohnergemeinde Blauen erlässt, gestützt auf 5 4 und S 37 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar L998, im Gebiet "Kirchägerten"
Quartierplanvorschriften, bestehend aus diesem Quartierplanreglement und den Teilplänen
) Plan Nr. l Ers€hliers{rs$ Bebauung, Erschliessung und Freiräume, ) Plan Nr. 2 Schnitte und Fassaden. Verbindlichkeit
2 Die Pläne Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Die Fassadendarstellung in Plan Nr. 2 haben richtungsweisenden Cha rakter.
2 Zweck und Ziele der Planung Zweck
r Der Quartierplan Kirchägerten bezweckt die um- und weiternutzung der Gebäude der ehemaligen Schweizerischen Baudokumentation als eine umweltge-
rechte, wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung. Dies ist ein Beitrag zu einer geordneten und haushälterischen Nutzung des Bodens. Ziele
2 Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: ) Neben Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sollen 3u6fi ä#estJi€h€+ugäng+ieheNutzungen (r, B, ein Museuml für Freizei! Kultur, Bildung Museum im privaten Rahmen möglich sein.
+ Die Nutzung soll mit dem Dorfleben verträglich sein. > Massvolle flächen- und volumenmässige Veränderungen sollen möglich sein. ) Es soll ein harmonisches Gesamtbild der Bebauung sichergestellt werden. ) Die Bauten und Anlagen sollen sich in den Naturraum einpassen. + Die Qualität der Umgebungsgestaltung soll sich am bestehenden naturnahen Umfeld (Blauen Weide) orientieren.
+ Verkehrserschliessung sowie Ver- und Entsorgung sollen sich weiterhin im bisherigen Rahmen bewegen.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
3/tL
Geltungsbereich und lnhalt
3 Geltungsbereich und lnhalt Geltungsbereich
I Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben lediglich orientierenden Charakter.
z Die Vorschriften regeln insbesondere: ) die Lage, die Grösse und die kubische Gliederung der Bauten ) die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten ) die Gestaltung und die Benützung der Freiflächen ) die Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussenraumes ) die Erschliessung und Parkierung ) die Realisierung von baulichen Veränderungen, Umnutzungen und Neubauten ) Ver- und Entsorgung
lnhalt
4
Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
stödtebouliche Einpossung
Unterhaltsarbeiten und Renovationen
r Die Bebauung soll als architektonische und städtebauliche Einheit erscheinen. Sie ist hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig so zu gestalten, dass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht. Die Umgebung ist so zu gestalten, dass sie mit dem Landschaftsbild harmoniert.
z Die Bewilligungspflicht von Unterhaltsarbeiten und Renovationen sowie von Nutzungsänderungen richtet sich nach den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes.
Umsetzung im Baugesuchsverfohren
3 lm Rahmen des Baugesuchsverfahrens ist mit dem Gemeinderat eine einvernehmliche Lösung für architektonische Erscheinung, Dach- und Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung von Neu- und Umbauten zu suchen.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
4/tt
Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten Loge und Grösse
r Es dürfen nur diejenigen Bauten und Anlagen erstellt werden, die in den Plänen Nr. 1 und 2 enthalten sind. Lage und Grösse der Bauten (Grundfläche, Gebäudeprofil) gehen daraus hervor.
Hauptbouten
z Die Hauptbauten sind im Plan Nr.
Fossodengestaltung
3 Die Fassaden müssen bezüglich Gliederung/Strukturierung, Materialisierung
1" dargestellt. Abweichungen von den Grundrissen sind in geringem Masse möglich, wenn die städtebauliche Gesamterscheinung nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche Wandstärken für Aussenisolationen sind möglich.
und Farbgebung ein gutes Gesamtbild ergeben. u nte ri rd i sc h e B o ute i Ie
a Unterirdische Bauteile sind im Bereich der Hauptbauten sowie innerhalb des im PlanNr.1dargestelltenBereichszulässig.SiedürfenM seneinüng+r€t€* das gewachsene Terrain geringfügig überragen, sofern diese nach aussen nicht als oberirdische Bauteile in Erscheinung treten und deren Überdeckung einen Bestandteil der Aussenraumgestaltung darstellen. Ausgenommen sind Fassaden, die im Plan als Garagenzufahrt markiert sind.
Bereiche für bauliche
Erweiterungen
Geböudehöhe
5 ln diesen Bereichen sind eingeschossige bauliche Erweiterungen der Gebäude möglich. sie müssen sich dem Hauptgebäude anpassen. Diese Erweiterungen dürfen beheizt und Teil der Struktur des Hauptgebäudes sein.
6 Für die maximalen Gebäudehöhen (gemessen an der oberkante der Dachkonstruktion) sind die Koten des Plans Nr. 2 massgebend. Brüstung resp. Geländer einer allfälligen Dachterrasse müssen unter der angegebenen Kote liegen. Die Koten beziehen sich auf das dargestellte Referenzniveau (Bodenhöhe der Garage an der Südostecke).
Dachform
z Für die Gebäude sind Flach- und walmdächer mit einer Neigung von max. 20" sowie Mansarddächer im Rahmen der Gebäudeprofile von plan Nr. 2 zulässig. Ausgenommen davon sind die zwei Eingangstürme im östlichen Bereich. Auf dem westlichen Gebäudetrakt slnd nur Flachdächer zulässig. Anbauten in Bereichen für bauliche Erweiterungen (bewohnt und unbewohnt) können andere Dachformen aufweisen, wenn sie sich dem Hauptgebäude unterordnen und die Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen.
Dachaufbauten
g Technisch bedingte Dachaufbauten (Oberlichter, Liftüberfahrten, Belüftungsinstallationen, Sonnenkollektoren etc.) dürfen die maximale Gebäudehöhe überragen. lhre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
Materiolisierung und Farbgebung der Döcher
g Die Dachoberflächen müssen sich mit Form, Materialisierung und Farbgebung in das Orts- und Landschaftsbild einpassen. lnsbesondere dürfen sie nicht glänzend oder spiegelnd sein. Nicht begehbare Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Detaillierte Unterlagen zur Materialisierung des Daches sind dem Gemeinderat rechtzeitig zur Begutachtung und Genehmigung zu unterbreiten.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
s/fl
Art und Mass der Nutzung
6 Art und Mass der Nutzung Nutzungsart
r lm Quartierplanareal sind Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung zugelassen' Die NutzungfürFreizeit,Kultur,Bildung,Museumist@ r€it€++ im privaten Rahmen möglich. Eine publikumsintensive sowie eine öffentli-
che Nutzung i+t sind nicht zulässig. Die Öffnungszeiten ftr publikumseffene Nut Der Betrieb einer lm Übrigen sind ist möglich. einer Funkantenne Betrieb Der Garage ist möglich.
wenig störende Betriebe zulässig. unterirdische Geböudeteile
Nutzungsmoss
z Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile ohne natürliche Belichtung dürfen nicht für Wohnen oder Arbeiten genutzt werden. Eine Nutzung unterirdischer Gebäude und Gebäudeteile für Freizeit, Kultur, Bildung, Museum ist zulässig.
3 Für das Mass der Nutzung der einzelnen Baukörper sind die im Plan Nr. 1 enthaltenen Baukörper und Bereiche für bauliche Erweiterungen verbindlich. Es sind maximal 9 Wohnungen zulässig.
behindertengerechte Bouweise
a Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
6/tr
Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes
7 Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes I
Gestoltung
!.,
't,
Die Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes ist aus dem plan
t'l tii:
Nr. 1 ersichtlich. Die Lage und die Ausdehnung im Plan haben richtungsweisen- t,j den Charakter. Die Umgebungsgestaltung hat naturnah zu erfolgen. Für die Be- ,t.. pflanzung sind ausschliesslich einheimische und standortgerechte Bäume und sträucher zu verwenden. Eine Bepflanzung mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, ist nicht zulässig. Die Lagerung von gewerblichen Gütern und Ahnlichem ist ausserhalb der Gebäude nicht zulässig. Umgebungsgestaltung 2
Die im Plan Nr. 1 <Bebauung, Erschliessung und Freiräume> dargestellte Umge-
bungsgestaltung dient als Grünraum, welcher den Bewohnern der euartierplanüberbauung sowie dem ökologischen Ausgleich und der Biodiversitätsförderung zur Verfügung stehen. Zulässig sind insbesondere Rasenflächen, einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher, Stützmauern gemäss Ziff. 7 Abs. 6, Durchwegungen für den Fussverkehr, wasserflächen (2.B. Teiche), Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen), Sitzplätze, Sitzbänke, Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, Container etc.) und dergleichen.
Umgebungsplan 3 Die Gestaltung und Bepflanzung dieser Flächen ist im Baugesuchsverfahren in einem Umgebungsplan darzustellen, welcher integrierender Bestandteil der Baubewilligung ist. Er beinhaltet insbesondere die Lage und die Art der Wege und Plätze, der Frei- und Grünflächen, Stützmauern;der*+kplät+e sowie der Verund Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, container etc.), ausserdem die Zufahrten zur Einstellhalle. Aufschüttung und Ausgrabung
4
Terrainveränderungen, die über die übliche Gartengestaltung hinausgehen, sind bewilligungspflichtig. Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
Kleinbauten
5
lm Bereich von Grünflächen sind zusätzliche oberirdische An- und Nebenbauten wie Vordächer, Balkone, schöpfe, gedeckte sitzplätze und dergleichen bis insgesamt max. 7% der im Plan Nr. 1 bezeichneten Grünfläche möglich. Sie müssen sich gut in das Gesamtbild einfügen. Dachform und -materialisierung der Kleinbauten können von den Bestimmungen für Hauptbauten abweichen, wenn dies das Gesamtbild nicht beeinträchtigt.
Stützmauern
6
stützmauern sind aus Drahtschotterkörben, Blockwurf oder als Betonmauer zu erstellen. Sie müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbild einfügen.
geschützte
Hecken 7
Meteorwosser
I
Die bestehenden Hecken sind geschützt, und zu-erhalten und fachgerecht zu pflegen. Eine allfällige Ersatzpflanzung hat in gleichwertigem umfang zu erfolgen. Es sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. lm Abstand von 3 m zu geschützten Hecken sind Terrainveränderungen nicht zulässig. Dies gilt lediglich für zukünftige Bauvorhaben, jedoch nicht für das hängige Baugesuch Nr. 1953/2014. Unterirdische Bauten im Bereich der geschützten Hecken sind zulässig, sofern diese die geschützten Hecken nicht beeinträchtigen,
Meteorwasser ist entweder zu versickern oder in die Sauberwasserkanalisation einzuleiten.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
t /1.1
Erschliessung und Parkierung
Geschützte Einzel-
g Die im Plan Nr. 1 aBebauung, Erschliessung und Freiräume> dargestellten geschützten Einzelbäume sind sachgemäss zu pflegen und dürfen ohne zwingenden Grund nicht entfernt werden. Bei Abgang ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
böume
Beleuchtungen
ro Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren lntensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken. Als Leitlinie gilt die Norm SIA 491 rrVermeidung unnötiger Lichtemissionen im AussenraumD.
8 Erschliessung und Parkierung Loge
r Für die Zufahrten, Erschliessungsflächen,Zugänge und Freiräumg s€ani€di€'Pa+kierung ist der Plan Nr. 1 massgebend. Die Lage und die Ausdehnung im Plan haben richtu ngsweisenden Charakter.
porkptotzberechnung
z Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autos und Velos richtet sich
'';'l grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Park-
plätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang I1/Lzur RBV.
nax+nak+€*elatazshl
t
ehen zulässig; Sie sind mit einem siekerfähigen Belag ausrugestalten, Dertr we
in d ie Sau berwasserkanalisatien ein*uleiten,
9 Ver- und Entsorgung Energiekonzept
I Für das Quartierplanareal ist ein Energiekonzept mit folgenden Zielen zu erarbeiten:
+ Minimierung des Energiebedarfes ) rationelle Energienutzung Sonnenenergie
z Einrichtungen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind gestattet. Sie müssen vom Gemeinderat bewilligt werden und dürfen keine Blendwirkung erzeugen. Auf eine gute Einpassung ist besonders zu achten.
wasser, Abwosser
.r Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung richtet sich nach dem GEP der Gemeinde. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.
Abfallentsorgung
a Die Abfallentsorgung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Verfahren der Gemeinde.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
slLt
Lärmschutz
10 Lärmschutz Lörmempfindlichkeitsstufe
1
zum
lm Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) ll
Massnahmen 2 Schutz vor Lörmimmissionen
Die lmmissionsgrenzwerte sind durch eine Lärmsanierung der Schiessanlage einzuhalten. Art und Umsetzung der Sanierung sind zwischen allen Beteiligten im Quartierplanvertrag zu regel n.
3
Bezüglich des Aussenlärms sowie des Schallschutzes in den Gebäuden gelten für alle Neubauten die Mindestanforderungen gemäss SIA Norm 181. Allfällige Nachweise im Sinne von Art. 32 ff. LSV sind im Rahmen des Baugesuchverfahrens zu erbringen.
Schallschutz
Lt Realisierung, Quartierplanvertrag Parzellierung
I
Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig, sofern die Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt
wird. Vereinborung über die 2 Lörmsanierung
weitere lnhalte Quor- 3
tierplanvertrag
Die für die Lärmsanierung der Schiessanlage notwendigen Massnahmen und de-
ren Umsetzung sind zwischen allen beteiligten Parteien in einem Quartierplanvertrag zu regeln. lm Falle einer Abparzellierung haben sich die Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp. Berechtigten gegenseitig alle für die Realisierung und die quartierplangemässe Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderlichen Landabtretungen und Servitute einzuräumen. Die Gemeinde Blauen wird ermächtigt, die erforderlichen Eintragungen beim Grundbuchamt Laufen zu vera nlassen. ln einem entsprechenden Quartierplanvertrag wären insbesondere zu regeln:
> Etappierung ) Verantwortlichkeit und Kostenverteilung für Erstellung, Unterhalt und Betrieb von gemeinsamen Bauten und Anlagen
; Verteilung der Kosten für Erstellung und Unterhalt der privaten Grün- und Freiflächen
) öffentliche Geh- und Fahrrechte ) Bau- und Durchleitungsrechte + Näher- und Grenzbaurechte (mit öffentlicher Beurkundung) ) Benutzungsrechte
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
s/7L
Ausnahmen
L2 Ausnahmen Abweichungen
r ln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen.
Bedingungen
2 Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss Ziffer 2vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträch-
tigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten. grössere
Abweichungen
3 Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen
nur aufgrund einer Quartierplanänderu ng erfolgen.
13 Schlussbestimmungen Genehmiqung
I Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der erforderliche Quartierplanvertrag von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern unterzeichnet ist.
Umsetzung
2 Der Gemeinderat tberwaeht ist zuständig für die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss 5 124 ff. RBG bzw. 5 88
ff. RBV bleibt vorbehalten. Rechtskroft
3 Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
1.O/11
Beschl ussfassung
L4 Besch lussfassu ng Beschluss des Gemeinderates: 24. November 2O2O
Namens des Gemeinderates
Beschluss der Gemeindeversammlung: 10. Dezember 2020
Referendumsfrist: L1. Dezember 2020 bis 9. Januar 2O2t Urnenabstimmung: Publikation der Planauflage
Ge
räsident
.tt ndeverwalterin
im Amtsblatt Nr. 51 vom 17.t2.2O2O Planauflage: 18.12.2020 bis L7 .01.2027
Von Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt
Mit Beschlu ssr,tr.blt-flnm 2 0, Aprit ?0ät
Die Landschreiberin
Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt
*,116 vom D.\.?^€fZ4
Die Landschreiberin
E. l,6-t W'*{t-nk
Gemeinde Blauen, Mutation Quartierplanung Kirchägerten, Quartierplanreglement, Beschlussfassung
tL/tr