06/QR/20/0_Quartierplanreglement Neumatt
Noise sensitivity levels · Arlesheim
Document
- Number
- 1066
- Kind
- Noise sensitivity levels
- Commune
- Arlesheim
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Aug 12, 2008
- In force since
- Aug 12, 2008
Map
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RRB1066_20080812_OPSt_Arlesheim_QP Neumatt_GK32123.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1066
vom 12. August 2008
Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften "Neumatt" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 16. April 2008 die Quartierplanvorschriften "Neumatt" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den verbindlichen Teilplänen: -
Nr. 1 Nr. 2
Bebauung, Aussenraum, Erschliessung und Parkierung, Ver- und Entsorgung Gebäude- und Terrainprofile
Die Quartierplanung umfasst eine Gesamtfläche von 3'766 m2. Die maximal zulässige Nutzung liegt bei 83%. Die Quartierplanung "Neumatt" löst in diesem Bereich die Wohn-/Geschäftszone gemäss Zonenplan Siedlung ab. Die Gemeinde wünscht an dieser zentrumsnahen Lage eine Überbauung in verdichteter Bauweise. B. Die öffentliche Planauflage fand vom 15. Mai 2008 bis 16. Juni 2008 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 20 vom 15. Mai 2008 und im Wochenblatt für das Birseck und Dornach vom 15. Mai 2008 bekannt gegeben. Die auswärtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung vom 13. Mai 2008) benachrichtigt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 18. Juli 2008 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. Diese Kommission hat die Quartierplanung "Neumatt" an ihren Sitzungen vom 3. Mai 2007 und 18. September 2007 behandelt und gutgeheissen. 2. Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen und zum Reglement Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 29. Oktober 2007 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 16. April 2008 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Neumatt" werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.
2
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2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 06/QP/20/0 und 06/ZPS/2/15 (Quartierplan "Neumatt" und Mutation "Quartierplan Neumatt" zum Zonenplan Siedlung) sowie 06/QR/20/0 (Quartierplan-Reglement "Neumatt") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim Stierli+Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen Rüegg + Partner, Architekten AG, Werbhollenstrasse 52, 4143 Dornach Jermann, Ingenieure + Geometer AG, Reichensteinerstrasse 3, 4144 Arlesheim BLT Baselland Transport AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) Vermessungs- und Meliorationsamt Amt für Umweltschutz und Energie Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat Tiefbauamt Amt für Raumplanung (10) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: W. Mundschin