06/QP/19/0_Birsmatte WBL

Forest distance lines · Arlesheim

Document

Number
134
Kind
Forest distance lines
Commune
Arlesheim
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jan 29, 2008
In force since
Jan 29, 2008

Map

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RRB134_20080129_OPSt_Arlesheim_QP Birsmatte_GK30783.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 134

vom 29. Januar 2008

Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften "Birsmatte" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 21. Juni 2007 die Quartierplanvorschriften "Birsmatte" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den verbindlichen Teilplänen: -

Nr. 1 Nr. 2

Bebauung, Aussenraum und Erschliessung Gebäude- und Terrainprofile

Die Quartierplanung umfasst eine Gesamtfläche von 15'598m2. Die maximal zulässige Nutzung liegt bei 86%. Die Quartierplanung "Birsmatte" löst die westliche Hälfte des bisher für gewerbliche Nutzungen vorgesehenen Teils der Quartierplanung "Schappe" ab. Sie ermöglicht die Realisierung einer attraktiven Wohnüberbauung unter Beachtung der speziellen landschaftlichen Lage und Umgebung an der Birs. B. Die öffentliche Planauflage fand vom 5. Juli 2007 bis 16. August 2007 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 27 vom 5. Juli 2007 und im Wochenblatt für das Birseck und Dornach vom 5. Juli 2007 bekannt gegeben. Die auswärtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung vom 29. Juni 2007) benachrichtigt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 12. September 2007 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der Quartierplanvertrag, der Voraussetzung für die Genehmigung eines Quartierplans ist, liegt dem Antrag nicht bei und ist mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 nachgereicht worden. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. Diese Kommission hat die Quartierplanung "Birsmatte" an ihrer Sitzung vom 26. September 2006 behandelt und gutgeheissen. 2. Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen und zum Reglement Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 15. Februar 2007 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

2

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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 21. Juni 2007 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Birsmatte" werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 06/QP/19/0 und 06/QP/10/2 (Quartierplan "Birsmatte" und Mutation "Quartierplan Birsmatte" zum Quartierplan "Schappe") sowie 06/QR/19/0 (Quartierplan-Reglement "Birsmatte") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim  Stierli+Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen  Fankhauser Architektur, Seewenweg 6, 4153 Reinach  Büro Dr. Christoph Stutz, Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel  Jermann, Ingenieure + Geometer AG, Reichensteinerstrasse 3, 4144 Arlesheim  Landeskanzlei (Publikation)  Vermessungs- und Meliorationsamt  Amt für Umweltschutz und Energie  Amt für Liegenschaftsverkehr  Bauinspektorat  Forstamt beider Basel  Sicherheitsinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (10)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: W. Mundschin