30/ZPS/3/3_Mutation Gewerbezone Bärenmatten

Land-use plan · Hölstein

Document

Number
873
Kind
Land-use plan
Subkind
Zoning plan
Commune
Hölstein
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jun 14, 2016
In force since
Jun 14, 2016

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Hölstein with its building zones.Open the full map

Files

RRB_0873_20160614_Hölstein_Mutation Gewerbezone Bärenmatte_GK41808.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0873

vom 14. Juni 2016

Gemeinde Hölstein, Mutation „Gewerbezone Bärenmatte“ zu den Zonenvorschriften Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 21. September 2015 die Mutation „Gewerbezone Bärenmatte“ zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung der bisherigen Spezialzone Caravaning in die Gewerbezone G4 (Parzellen Nr. 611 und 1365) und die Freihaltung eines Streifens längs der Waldenburgerbahn als Verkehrsfläche für den vorgesehenen Bahnausbau. B. Innerhalb der Referendumsfrist vom 22. September 2015 bis 21. Oktober 2015 ist das Referendum zustande gekommen. An der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 hat das Hölsteiner Stimmvolk dem Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss mit 715 Ja zu 264 Nein zugestimmt. Die öffentliche Planauflage fand vom 10. März 2016 bis 11. April 2016 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt vom 10. März 2016 und in der Oberbaselbieter Zeitung vom 10. März 2016 bekannt gegeben. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 15. April 2016 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die heute geltenden Zonenvorschriften sind am 11. April 2011 in Kraft getreten. Es ist daher zu prüfen, ob der Grundsatz der Planbeständigkeit eingehalten wird bzw. ob Gründe vorliegen, die eine Anpassung bereits nach kurzer Zeit rechtfertigen. Nachdem die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nr. 611 und 1365 den Betrieb des Caravaning-Platzes aufgegeben und die Mietverhältnisse beendet hat und kein neuer Platz eingerichtet werden soll, ist der Nutzungszweck der Spezialzone Caravaning hinfällig geworden. Angesichts der Lage zwischen Kantonsstrasse, Bahnareal und Gewerbezone eignet sich das Areal auch nicht für die Erstellung eines neuen Camping-Platzes. Demgegenüber besteht seitens angrenzender Gewerbebetriebe ein dringender Erweiterungsbedarf, der nur mit Einbezug der Parzellen Nr. 611 und 1365 möglich ist. Auch aus Sicht der Standortförderung ist eine Erweiterung und Arrondierung der Gewerbezone an diesem Ort erwünscht. Im Gebiet Bärenmatte befindet sich ein Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung für die Vernetzung in Ost-West-Richtung. Mit der vorliegenden Mutation wird die Durchgängigkeit verschlechtert. Im Rahmen der laufenden Revision der Zonenvorschriften Landschaft ist den Anliegen der semiaquatischen Fauna im Südosten und dem Wildtierkorridor im Nordwesten besondere Beachtung zu schenken. Die Erweiterung der Gewerbezone Bärenmatte bedingt eine Entwässerungsplanung für diesen Bereich, die auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Hölstein abgestimmt werden muss.

2

Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 21. September 2015 beschlossene Mutation „Gewerbezone Bärenmatte“ zu den Zonenvorschriften Siedlung wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/ZPS/3/3 (Mutation Gewerbezone Bärenmatte zum Zonenplan Siedlung) und 30/ZRS/2/3 sowie 30/LES/2/1 (Mutation Gewerbezone Bärenmatte zum Zonenreglement Siedlung und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) VGD, Standortförderung BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung BUD, Bereich Umwelt und Energie Bau- und Umweltschutzdirektion -

Show the full text

Der Landschreiber:

30/ZPS/3/3_Mutation Gewerbezone Bärenmatten, Hölstein | Lexipedia