31/TZPS/1/2_Mutation Hinter den Gärten
Land-use plan · Itingen
Document
- Number
- 1101
- Kind
- Land-use plan
- Subkind
- Partial zoning plan
- Commune
- Itingen
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Jun 25, 2013
- In force since
- Jun 25, 2013
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RRB_1101_20130625_OPGü_Itingen_Mut TZVS Ortskern_GK38101.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr.1101
vom 25. Juni 2013
Gemeinde Itingen, Mutationen Teilzonenreglement Siedlung "Ortskern", Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Hinter den Gärten" und Bau- und Strassenlinienplan "Hinter den Gärten - Schluckmatt" A. Die Gemeindeversammlung Itingen hat am 13. Dezember 2012 Mutationen des Teilzonenreglementes Siedlung "Ortskern", des Teilzonenplanes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Hinter den Gärten" und des Bau- und Strassenlinienplanes "Hinter den Gärten - Schluckmatt" beschlossen. Es handelt sich dabei vor allem um eine Überarbeitung des Teilzonenreglementes Siedlung "Ortskern". B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 25. März 2013 unterbreitet der Gemeinderat Itingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das Ortsbild von Itingen nationale Bedeutung hat (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, ISOS). Deshalb haben in der Kernzone die Vorschriften den erhöhten gestalterischen Anforderungen in besonderem Masse Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Dachlandschaften, die zum prägenden Ausdruckselement eines Ortskerns gehören. Beachtet werden muss dies unter anderem bei der Zulassung von Sonnenkollektoren. Dabei sind gemäss bisheriger kantonaler Bewilligungspraxis und den Erwägungen im Regierungsratsbeschluss Nr. 991 vom 9. April 1996 im Ortskern folgende Grundsätze zu beachten: - Beim Einbau von Sonnenkollektoren ist in erheblichem Masse auf das Orts- und Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen. D.h., dass diese auf die weniger einsehbaren Dachflächen der Nebengebäude zu beschränken sind. - Sorgfältig in die Dachfläche der Nebengebäude integrierte oder am Boden installierte Anlagen können mit Zustimmung des Gemeinderates und der kantonalen Fachstelle ausnahmsweise zugelassen werden. Im Übrigen wird im Zusammenhang mit der Reglementsbestimmung zu den Sonnenkollektoren im zweitletzten Absatz in Ziffer 7.2 des Teilzonenreglementes Siedlung "Ortskern" im Sinne einer redaktionellen Korrektur das Wort "wesentlich" gestrichen, da dieses im Regierungsratsbeschluss Nr. 991 vom 9. April 1996 nicht genehmigt worden ist. Der Regierungsrat macht zudem darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Insbesondere kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde lediglich schriftlich begründet Ausnahmen beantragen (§7 Absatz 1 RBV). Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die von der Gemeindeversammlung Itingen am 13. Dezember 2012 beschlossenen Mutationen des Teilzonenreglementes Siedlung "Ortskern", des Teilzonenpla-
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Itingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB_1101_20130625_OPGü_Itingen_Mut TZVS Ortskern_GK38101.doc
2
nes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Hinter den Gärten" und des Bau- und Strassenlinienplanes "Hinter den Gärten - Schluckmatt" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 31/TZRS/1/2 (Mutation Teilzonenreglement Siedlung "Ortskern") 31/TZPS/1/2 (Mutation Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Hinter den Gärten") und 31/BSP/22/2 (Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Hinter den Gärten - Schluckmatt") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen) zu übernehmen. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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Verteiler: Gemeinderat Itingen, 4452 Itingen Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A. Achermann
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Itingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB_1101_20130625_OPGü_Itingen_Mut TZVS Ortskern_GK38101.doc