36/eBS/1/0_Baulinienplan "Parzelle Nr. 1"
Building lines · Langenbruck
Document
- Number
- 815
- Kind
- Building lines
- Subkind
- Building lines
- Commune
- Langenbruck
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Mar 14, 1972
- In force since
- Mar 14, 1972
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3.69 - 80000
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
vom
„815 . 14. März 1972
Gemeinde Langenbruck, Baulinienplan "Parzelle Nr. 1!
A. Die Einwohnergemeindeversamnlung Langenbruck hat am 11. Oktober 1971 im Bereich des bestehenden Gebäudes auf der Parzelle Nr. 1 einer Baulinie zugestimmt. Es handelt sich um ein schutzwürdiges Haus.
B. Die öffentliche Planauflage fand vom 25. Oktober bis 24. November 1971 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 42 vom 21. Oktober 1971 und im Waldenburger Bezirksblatt Nr. 42 vom 21. Oktober 1971 bekanntgegeben. Auswärtige Grundeigentümer waren nicht zu benachrichtigen. Einsprachen gingen keine ein. Mit Schreiben vom 6. Januar bzw. 10. Februar 1972 unterbreitet der Gemeinderat Langenbruck den Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für Einzelheiten wird auf den Plan, die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.
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Der Regierungsrat zieht in Erwägung:
I.
Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $$ 27, 85 und 86 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen. Gemäss $ 3 des gleichen Gesetzes bedürfen Bauvorschriften - und darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehnmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.
EL.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:
l. Rechtmässigkeitskontrolle
Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.
2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung
Auch
Einwendung
Mitteilung an Gemei
in dieser Beriehung
zu erheben.
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Rreisgeometerbüro Liestal/Weldenburg, Rheiustrasse 3, Liestal
DLandeskanzlei
Baupolizeiamt
Vermessung Amt
schutg und Denkmalpflege