79/ZPS/1/11_Mutation Teil West

Building lines · Duggingen

Document

Number
539
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Duggingen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Apr 19, 2011
In force since
Apr 19, 2011

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RRB539_20110419_Mutation ZVS Teil West_GK34734.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 539

vom 19. April 2011

Gemeinde Duggingen, Mutation Zonenvorschriften Siedlung, Teil West A. Die Einwohnergemeindeversammlung Duggingen hat am 6. Mai 2010 die Mutation der Zonenvorschriften Siedlung, Teil West, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung Teil West, dem Zonenreglement Siedlung und dem Strassennetzplan Siedlung, beschlossen. Es handelt sich dabei um die Überarbeitung des bisher noch nicht mutierten Teils der Zonenvorschriften Siedlung. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 23. Juli 2010 unterbreitet der Gemeinderat Duggingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die Vorgaben aus der Vorprüfung wurden dabei weitgehend berücksichtigt. 1.1 Die Naturgefahrenkarte wurde im Rahmen der vorliegenden Mutation nicht in den Zonenplan aufgenommen. Da aber lediglich der Zonenplan Siedlung Teil West mutiert wird, für die Übertragung der Naturgefahren aber das gesamte Gemeindegebiet betrachtet werden muss, ist dieses Vorgehen aus Sicht des Regierungsrats vertretbar, zumal im Bereich der Einzonung Liebmatt/Wiedenmatt für den von Überschwemmung bedrohten Teil des Areals ein Bereich für Aufschüttungen festgelegt wurde, so dass im Falle einer Bebauung keine Gefährdung mehr bestehen sollte. Die Gemeinde wird jedoch beauftragt, innerhalb von drei Jahren die Gefahrengebiete in den Zonenplan zu übertragen. 1.2 Liebmatt/Wiedenmatt Nord Die Erweiterung der Industriezone auf der Parzelle Nr. 2605 umfasst auch eine Hecke, welche in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt ist. Laut Planungsbericht ist als Ersatz für die Beseitigung der Hecke eine Grünzone entlang der Strasse als Standort für Ersatzmassnahmen vorgesehen. Der Regierungsrat macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass erst im Baugesuchsverfahren geprüft werden kann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vollständige Entfernung der Hecke möglich ist. Mit der Genehmigung der Einzonung macht er zu diesem Thema keinerlei Zusagen. 1.3 Bedarfsnachweis Der Nachweis, dass die Gemeinde Duggingen zusätzliche Gewerbeflächen benötigt, konnte hinreichend erbracht werden, wobei festgehalten werden muss, dass die zulässige Fläche grosszügig beurteilt worden ist, und zusätzliche Einzonungen nach Abschluss der laufenden Verfahren frühestens nach Ablauf des ordentlichen Planungszyklusses von 15 Jahren möglich sind. 1.4 Büttenfeld Das Gebiet Büttenfeld mit dem Wildtierkorridor wurde aufgrund verschiedener noch nicht bereinigter Konflikte und Unklarheiten aus der vorliegenden Planung explizit ausgeschlossen und bleibt daher vorläufig in der Landwirtschaftszone. In einem nächsten Schritt wird geprüft, P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Duggingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB539_20110419_Mutation ZVS Teil West_GK34734.doc

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ob und in welchem Umfang eine Einteilung in die Gewerbezone unter Berücksichtigung des im kantonalen Richtplan eingetragenen Wildtierkorridors und des Siedlungstrenngürtels möglich sein wird (Zonenplan Siedlung Teil West Phase 2). 1.5 Strassennetzplan Die unter dem orientierenden Planinhalt dargestellten Wanderwegverbindungen entsprechen weder dem kantonalen Richtplan noch dem Entwurf des neuen Strassennetzplanes Landschaft der Gemeinde Duggingen. Für die Ablage ist der Strassennetzplan ohne die Wanderwegverbindungen im orientierenden Planinhalt auszudrucken. 1.6 Redaktionelle Änderung In Ziff. 13.5 des zur Genehmigung eingereichten Zonenreglements Siedlung erscheint aufgrund eines Fehlers bei der Anwendung des Schreibprogramms im letzten Abschnitt eine Fehlermeldung anstelle der Ziffer 6. Dieser Fehler wird im Sinne einer redaktionellen Änderung korrigiert. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen am 6. Mai 2010 beschlossene Mutation der Zonenvorschriften Siedlung, Teil West wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 79/ZPS/1/11 (Mutation zum Zonenplan Siedlung), 79/ZRS/1/6 (Mutation zum Zonenreglement Siedlung) und 79/SPS/1/4 (Mutation zum Strassennetzplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden 79/ÜO/1/0-2 (Überbauungsordnung Untere Liebmatt), 79/ÜO/2/0 (Überbauungsordnung Seetal Matten) und 79/ÜO/3/0+1 (Überbauungsordnung Obere Wiedenmatt) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen. 5. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen und Änderungen) zu übernehmen.

Verteiler:  Gemeinderat Duggingen, 4202 Duggingen  Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil  Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 93, 4450 Sissach  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Wald  Amt für Umweltschutz und Energie  Bauinspektorat P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Duggingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB539_20110419_Mutation ZVS Teil West_GK34734.doc

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Tiefbauamt Amt für Raumplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: W. Mundschin

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