Lausen: T2 Ziegelmatt - Saarbaum

Building lines · Basel-Landschaft

Document

Number
692
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Canton
Basel-Landschaft
Level
Cantonal
Authority
BUD GSK
Approved by
RR
Adopted
Feb 23, 1971
In force since
Feb 23, 1971

Map

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5-4. 70 -50 000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

692 “2%, Februar 1971.

Nr. \ vom

Ir

“ Gestützt auf den Bericht des Regierungsrates vom 20. Januar 1970 sowie denjenigen der Strassenbaukownission vom 22. Februar 1970 hat der Landrat wit Beschluss Nr. 1874 vom 19. März 1970 "folgendes beschlossen:

1. Das vorgelegte Bauprojekt für die Neuanlage der An-

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schlusstrasse T2 in Ergolztal - Abschnitt Liestal: Altmarkt bis Gemeindegrenze Lausen - Abschnitt Lausen: Gemeindegrenze Liestal bis "Saarbaum" Lausen für den Vollausbau wit vier Tahrspuren wit einem Kostenvoranschlag von Fr. 27 060 000.-- wird genehmigt.

2, Der erforderliche Kredit von F. 24 392 000.-- wirä bewilligt; Kostenvoranschlag für das Projekt wit vier Fahrspuren in der Höhe von F. 27 060 000.-- abzüglich FT. 2 668 000.-- für bereits erworbenes Areal. Allfällige, nachgewiesene Lohn- und Materialpreisaufschläge über der Preisbasis 1. Januar 1970 werden genehmigt. Der Anschluss "Altmarkt" ist kreuzungsfrei su erstellen.

3, Die gemäss Beschluss Nr. 200 am 19. Dezenber 1963 genehwigten, mit der Inventar-Nr. 132 versehenen, generellen Bauund Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-1, Geweindegrenze Liestal bis "Saarbaun" Lausen werden aufgehoben und durch die folgenden, mit der Inventar-Nr. 1324 versehenen, generellen Bau- und Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-1A, Geweindegrenze Liestal bis "Saarbaun" Lausen ersetzt.

4. Die Projektpläne sowie die neuen Bau- und Strassenlinienpläne werden gewäss 8 40 des Gesetzes über die Inteignung von 19. Juni 1950 und 8 37 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 während 30 Tagen auf den Geweindekanzleien Liestal und Lausen öffentlich aufgelegt.

5, Soweit für die Durchführung des Bauvorhabens in Rechte en Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden wuss, wird die Baudirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen.

Die Projektpiäne sowie die neuen Bau- und Strassenlinienplöne für die Anschlusstrasse T2: Abschnitt Liestal, Altmarkt bis Gemeinderrenze Lausen und Abschnitt Lausen, Geweindegrenze Liestal bis "Saarbaun" Lausen wurden gewäss 8 40 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 und $ 37 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 während 30 Tagen, d.h. vow 29. Juni 1970 bis 30. Juli 1970 zuhanden der interessierten Grundeigentüner auf der Bauverwaltung Liestal und der Gemeindeverwaltung Lausen

: öffentlich aufgelegt. Die Planauflage wurde im Amtsblatt Nr.

25 vom 25. Juni 1970 publiziert. Die von der Neuanlage der Anschlusstrasse 72 betroffenen Grundeigentümer wurden überdies

mit eingeschriebenem Brief der Baudirektion vom 24. Juni 1970 auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis 30. Juli 1970 gegen die aufgelegten Pläne Einsprache erheben und ihre Forderungen für die zu enteignenden Rechte einreichen könnten.

II.

Gegen die aufgelegten Projektpläne wurden innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Liestal zwei und beim Gemeinderat Lausen einunddreissig Einsprachen bzw. Forderungsanmeldungen eingereicht. Sämtliche Einsprachen wurden durch die Kommission zur Behandlung von Einsprachen gegen kantonale Strassenbauvorhaben mit den Rinsprechern oder deren Vertretern behandelt und vom Regierungsrat darüber entschieden. Gegen die Entscheide des Regierungsrates wurden innert der 10-tägigen Frist keine Beschwerden erhoben.

Mit seinem Beschluss Nr. 239 vom 19. Januar 1971 hat der Regierungsrat eine Forderung von 13 Einsprechern gutgeheissen j und unter Ziff. 1 beschlossen, dass nördlich des T2 Strassenareals eine 2.00 m über das Terrain der Fahrbahn ragende Stütz-

und Abschlussmauer als Grenzmauer zu erstellen sei, ohne

Böschung gegen das Land der Enteigneten.

Die vom Landrat genemwipten Bau- und Strassenlinlenplänse

sowie die Projektpläne und die im Verlaufe des Plangenehuigurngs-

verfshrens abgeänderten Projektpläne sind als Werkpläne zu a€- nehuwigen.

Nachdem säntliche Rinsprachen rechtskräftig entschieden sind, gilt das Plangenehmigungsverfcehren als abgeschlossen urd gas Tiefbausant ist zu beauftragen, die Fordorungsanwelädungen dev

Enteig enungsgericht zur weiteren Behandlung einzureichen.

ı//: 1. Der Regierungsrat nimmt davon Kenntnis, dass gegen seine Entscheide zur Behandlung der Binsprachen gegen das Ausbauprojekt der Anschlussstrasse T2, Abschnitt Lausen, keine Beschwerden erhoben wurden,

2. Als Norkplöne v werden genehmigt: usen, Anschluss Altwarkt

5009 "Teversichtsplan, 1:5000

549-07 Situation 1, Anschluss Altwarkt, 1:500

549-08 Situation 2, Anschluss Altmarkt, 1:500

549-10 Längenprofil, 1:1000/100

549-11 Querprofile 201 - 208, 1:100

549-12 Querprofile 209 - 220, 1:100

549-153 Lönzenvrofil Rampe Waldenburg-Basel, 1:500/

549-14 Längenprof il Rampe Yaldenburg-Lausen,

1:500/50

549-15 Tormalprofil Stammlinie, 1:50/10

549-16 Norwalprofil Ramvden, 1:50

549-17 Baulinienplan Anschluss Altnarkt, 1:1000

549-18 Lenderwerbsplan Anschluss Altwmarkt 1, 1:50

549-20 landerwerbsp] Anschluss Altmarkt 2, 1:56 -549-19 Normalprofil Ergolzbrücken, 1:20

549-0O% Landerwerbs le

5949-21 Beanspruchunzsplan Situation 1:500

549-22 Beanspruchungsplan Situation 1:500

Abschni

402-25 C Uebers ın Situation 1:5000

402-573 Situation Gvenze Liestal/lausen - Saarbaum, 1:500

402-54 Situation Grammontstrasse - Obere Brücke, 1:500

402-35 Situation Anschluss 9:

402-04 GC Längenprofil Grenze Liest Saarbaun, 1:1000/100

rbaun, 1:500 a) /Lausen -

209 - 220, el e2l- 252, 1:1 233 = DaA, Lel Ba ES = 256, 121 Be 257 = 261, Lil B Stannlinio, 1 A initte, 1:50 D n Hickeinenn -

Landerwerbepien Grenze Lies Weidnatt, 1:500 Lenderwerbenlan Grammontst Brücke, 1:500 Verwerbeplan Anschluss ) ne Schnitte, Querschnitte, 1 serüberführung St,

A Veberführung Grammnontstras

1:1.00

A Veberführung Gramnontstr 1:200 Veberführung Obere Brücke, 1:100

Landerwerbstabelle

00

00

00

00

00

50, 1:10 Sana, L:100X stal/lausen -

rasse — Obere Sasrbaun, 1:500 1:50, 1:10 :50, 1:10 Niklausstrasse,

se, Längsschnitt,

sse, Querprofile,

Längsschnitt,

A A Norwalprofil Querverbindungen, 1:20, 1:10 A Nownalprofil Ergolzbrücken, 1:20

Tand.beanspruchung während des RBaues:

402-45 Sitmation Grenze Liestal/L

1:500 402.46 Situation Gramnontstrasse 1:500 402-47 Situation Anschluss Saarba 3. Das Plangenehvigungsverfahren gilt und das Tiefbauant wird beauftragt, gericht die innert der Auflagefrist

Forderungsanweldungen einzureichen.

Mitteilung an Enteignungsgericht Liestal Geweinderat Liestal Gemeinderat lausen Bodenaut (2) Tiefbauant (3) Baudirektion (2)

ausen - Weidmatt, Obere Brücke, um, 1:500

als abgeschlos

dew Enteilgnungs-

eingegangenen

der 2, Lanäschreiber: