87/gBS/9/4_Quartierplan Oberdorf

Building lines · Zwingen · Repealed Jun 24, 2025

Document

Number
147
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Zwingen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Feb 2, 2016
In force since
Feb 2, 2016
Repealed
Jun 24, 2025

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Zwingen with its building zones.Open the full map

Files

RRB_0147_20160202_OPhans_Zwingen_QP Oberdorf_GK41501.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0147

vom 02. Februar 2016

Gemeinde Zwingen, Quartierplanvorschriften "Oberdorf" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 3. Dezember 2013 die Quartierplanvorschriften "Oberdorf" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 25, 51, 405, 470 und 1201 mit einer Gesamtfläche von 6‘948 m2. Als zulässige Nutzung ist eine Wohn- und Geschäftsnutzung gemäss § 21 Abs. 2 festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der öffentlich beurkundete Quartierplanvertrag wurde am 25. November 2015 unterzeichnet. C. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 3. Dezember 2013 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Oberdorf" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/7/0, 87/ZPS/2/7 und 87/ÜO/9/4 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zur Überbauungsordnung Kernzone) und 87/QR/7/0 und 87/LES/2/3 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2

Show the full text

Verteiler: Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen Stierli + Ruggli Ingenieure und Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: