55_Q_14_ Quartierplan Hinterkirch

Special-use plan · Reinach (BL)

Document

Number
1402
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Reinach (BL)
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Oct 22, 2019
In force since
Oct 22, 2019

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-1402

vom 22. Oktober 2019

Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» 1.

Erläuterungen

A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 27. August 2018 die Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte, 1:500». Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 340 und 6‘132 mit einer Gesamtfläche von 13‘686 m2. Als maximal zulässige Nutzung sind 17‘400 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 26. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 29. August 2019 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. § 8 Abs. 3 «Energiestandard» des Quartierplanreglements Es ist Folgendes zu bemerken: In der Bestimmung ist festgelegt, dass die Quartierplan-Überbauung die Einhaltung der Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie anstrebt beziehungsweise die Anforderungen von Minergie-ECO einzuhalten sind. Damit sind im Baubewilligungsverfahren die geltenden gesetzlichen Anforderungen des Energiegesetzes im Mindesten zu erfüllen. Eine weitergehende Prüfung im Sinne des angestrebten Effizienzpfads beziehungsweise der Anforderung Minergie-ECO liegt nicht in der Verantwortung der kantonalen Fachstelle Energie. Die Einhaltung der Zielwerte betreffend Energieeffizienz und der Anforderung Minergie-ECO prüft die Gemeinde Reinach gemäss Regelung im Quartierplan-Vertrag. 2.

Beschluss

://:

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1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 27. August 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/14/0, 55/ZPS/2/6 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 55/QR/14/0, 55/LES/2/7 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätliche Erwägung zu übernehmen.

Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2019-1402 vom 22. Oktober 2019

2/2

Quartierplanvorschriften

GemeindeReinach

Kanton Base[-Landschaft

Die Stadtvor der Stadt

55/ 0R/ 55t LES/

EXEMPLAR A MT TÜN RAUMPLANUNIb

Q

uarti erp lan - Reg [e m e nt Quartierplanung " Hinterkirch "

141 0

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2Í 7

Bearbeítung:

.docx

Stierli + Ruggli lngeníeure + Reumplaner AG Unterdorfstrasse 3g, postfach 4415 Lausen 061 /926 84 30

Auftragsnummer: Versíon:

55.066 Beschtussfassung

Verfasser: Freigabe:

Datum:

BB

18.10.2018

Inhaltsverzeichnis 7

ERLASS 1

ç1

ZWECK UND ZIELE DER PLANUilG

ç2

GELTUNçSEEREICH

2

2

3

ART DER BAUTTCHTN NUTZUNG

ç4

IVIASS DER EAULICHEI,I NUTZUNG

îs

uet, enösst UND GEsrArruNG DER BAUTEN

î6

NUTZIJNG, 1ESTALruNG, PFLEGE UND IINTERHALT OES AUSSENRAUI'IE'

g7

ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG

g

3

5

7

1,2

1,4

g

S

VER- UND ENTSORGUNG

g

s

uinuscuurz

ç 10

REALISIERUNG

ç 11

ABWEICHIJNGEN

g 12

SCHLUSSBESffMþIUNGEN

15

/ QP-VERTRAG / AUSNAHII'IEI'I

75 16 1,7

arscutüsst

18

Marginalie s Konmentar

/ Hínweíse

Ertass Ertass,

QuartierplanBestandteile

Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf 55 2 _ 7 und EE 37 ff. des kanto_ nalen Raumptanungs- und Ba.ugesetzes (niC) vom g. Januar 199g die Quartierplan_Vor_ schriften ,,Hinterkirch,,, bestehend aus dem Quartierptan_Regtement (QpR) und dem Quar_ tierptan (Ap) im Massstab 1:500.

9 1 Zweck und Zíete der planang Zweck

1 Die Quartierptanung

"Hinterkirch"

bezweckt eine geordnete, haushälterische und sinnvotte Nutzung des Bodens und sotl eine umwettgerechte, wohnhygienisch, architekto_ nisch und städtebautich sowie erschliessungsmässig gute, aer urigerung

angepasste überbauuns sewährreìsten. Di" 0;;;;,prr;;;il,r,il;;'r;;ffi;.runsspranuns die grundeigentümerverbindtiche rechttiche Basis zur neatirrerung ;in.ì ü¡ur¡urun9, wet_ che bezügtich architektonischer, städtebauticher und uurrur,"rarriicher Quatität dem zugrunde liegenden projekt ebenbürtig ist. Ziele

2 Mit dieser

Quartierptanung werden im wesentlichen

a. sorgfättige Gestaltung des übergangs zwischen zone (Städtebau, Aussenraumgestaltung,

fotgende Ziete verfotgt:

Gewerbezone und wohn_Geschäfts_ Lärmschutz)

b' Reatisierung der von der Gemeinde vorgesehenen an den Standort angepassten

siedlungsentwickr.ung mit einer

Wohn_ und Geschäftsnutzuni

c. Überbauung mit hoher siedtungs- und wohnquatität massvoll erhöhter Ausnützung umgebenden Wohnbauten

und mit gegenüber dem umfetd unter Berücksichtigung u.r rãniot"n

Lage und der

d' verbesserung der Aussenraumquatitäten und Erhöhung a

nteils

e. Sicherstetlung einer guten Siedtungsdurchtüftung

f. Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter personen g. Sichersteltung einer energieeffizienten Quartierplan -Reglement "Hinterki rch",

Reinach

Bauweise

des Grün- und Freiftächen_

Díe Bebauungs-

und Aussenraumkonzeptbn der Quaftíerplanung ,,Hínterkirch" wurde von Archítektur_ una eenentptaiungrtUro

Burckhardt+pa¡tner AG, Basel, ín Zusamnenarbe¡t kan Landschaftsarchítektur GnbH, Zünch, entwickett.

*i ltu¿ø Vut_

Marginatie

Konnentar

Req [ementsbesti m m

/ Hinweise

h. Gewährteistung einer öffenttichen Fusswegverbindung zwischen Römerstrasse und Hinterkirchweg

i. Ktärung des Umgangs mit dem betasteten Standort gemäss Alttasten-Verordnung j. Ermögl.ichung einer verkehrsreduzierten Überbauung

g 2 Geltungsbereích Geltungsbereich

1 Die Quartierptan-Vorschriften gelten für das Areal innerhatb des Quartierptan-Perimeters. ptanelemente ausserhatb des QP-Areats haben tedigtich orientierenden Charakter.

ç 3 Art der baulíchen Nutzung Hauptbauten

In den Baubereichen für Hauptbauten gelten fotgende Nutzungsarten:

a. A - I: Wohn- Geschäftsnutzung gemäss ! 21 Abs. 2 RBG J: o Für die Bestandesbaute: Geschäftsnutzung (z'B' Dienstleisb. tungsbetriebe,medizinischeEinrichtungen,Handwerkerbetriebe,Schutungseinrichtungen,Kinderkrippen/Tagesheime'retigiöse und kulture[l'e Einrichtungen, Fitnessstudios, Restaurants, Hotets, Verkauf gemäss 5 51 Abs. 1 tit' a RBG)

o

Im Falte eines Ersatz-Neubaus: Wohn- Geschäftsnutzung gemäss

Raabereíche A- I, J (Ersatzneubaa): !/ohn- Geschäftsnutzung genäss I 21 Abs. 2 RBG: Neben der Wohnnutzung sínd auch wenig störende Betiebe wíe Díenstleístungsbe-

tríebe, nedízinísche Eínríchtungen, Handwerkerbetríebe, Schulungseínrichtungen, Kínderkrippen/Tagesheine, retígíöse und kulturelle Eínríchtungen, Fítnessstudios, Restaurants, Hotels, Verkauf genäss 5 51 Abs, 1 lít. d RBG etc, nöglích. Raubereích J (Eestandesbaute)

:

Für alle Nutzungen gítt díe Lärnenpfindlíchkeißstufe

II genäss

59Abs.1QP-Reglenent'

5 21 Abs. 2 RBG

Nebenbauten

z Die Nutzungsart von Nebenbauten richtet sich nach den Quartierbedürfnissen. Es muss sich bei der Nutzung um siedlungsausstattende Quartierinfrastruktur handetn.

Neben bauten sínd z, 8, Entsorgungsínfrastruktu ren, Geräteschopt

Geneinschaftsraun, gedeckte Sítzplätze, Velo-llnterstände und ähntiches.

2

QuartierpLan-Regtement " Hinterki rch ". Rei nach

ng

Kommentdr

Hínweise

9 4 tulass der baulíchen Nutzung Anrechenbare Bruttogeschossftäche (BGF)

1 Das Mass der

baulichen Nutzung wird mittets der

(BGF) der Gebäude gemäss

anrechenbaren Bruttogeschossftäche $ 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet und ausgewiesen.

'Als anrechenbare Bruttogeschossflãche

gítt díe Sunne aller dem l{ohnen, den Arbeíten und den Gewerie dienenden ui¿ n¡"rf¡¡, vewendbaren ober- und unterirdíschen ¡t'lauen und t(andquerschnítte werden

RRt/).,

nicht zur BGF wird gerechnet:

Geschossflâchen, Db

nítgerecnnet ¡i ìò nOs. z

2 Nicht angerechnet

a'

an die Bruttogeschossftäche werden: Räume im untergeschoss, sofern sie nicht ats wohn- und Arbeitsräume verwendbar

sind; b' verkehrsftächen wie Korridore, Treppen chenbare Räume erschtiessen;

und Lifte, die ausschtiesslich nicht

c. unterirdische Lagerräume, die weder pubtikumsoffen

angelehnt an fg I und 9 Zonenreglement Reínach

Síedlung der Gemeínde

anre_

noch mit Arbeitsprätzen betegt

d' allen Bewohnern, Besuchern und Angestettten dienenden räume für Motorfahrzeuge, Abstetträume

e. Nebenbauten gemäss 5 5 Abs. 4 QR;

unterirdischen Einstettfür Velos und Kinderwagen;

f. Hobby- und Gemeinschaftsräume in Untergeschossen;

g' Aussen liegende Ketter- und Eingangstreppen, und dergleichen;

stützmauern, äussere Lichtschächte

h. Pergolen, ungedeckte Sitzptätze, Vorzonen gemäss

5 Abs. 3 und Dachterrassen; i. offene oder teitweise verglaste unbeheizte ein- und$ vorspringende

sie nicht ats Laubengänge dienen

Balkone sofern

sowie Loggien;

j. Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über k. Spietgeräte

Quartierpla n-Reglement " Hinterkirch",

40 cm.

Reinach 3

Konnentar

Marginalie

Reqlementsbestimm ung

Mass der bautichen Nutzung

3 Die maximal zutässige Bruttogeschossftäche (BGF) innerhatb der Baubereiche für

für Hauptbauten

/ Hinweíse

A bschätzu ng d er ba u

lí chen A usn ützu ng

(A us n ützu ngszíffer, AZ)

Hauptbauten beträgt für das Quartierptan-AreaI insgesamt: 17'400 m2 BGF. Diese Gesamtfläche wird nach Baubereich in fotgende Masse bzw. Richtmasse aufgeteilt:

Bruttogesch ossfläche n axi n a I A-J :

a. Baubereich A

AZ=

17400 ¡rf

zulässige BGF

17400 nf 13686 nf

Qua rtíe rpla n - Fläch e tota I:

x 1001o = 127 Vo

13686 tn'?

Mass Baubereich A:

2'750 m2

zzgt. max. 300 m2 für Wohn- /Geschäftsräume ausschtiesslich im Souterrain

Díe RGF für Souteraín-Nutzungen darf nícht in díe Vollge' schosse ungelage¡t werden, þlass Baubereích A:

2'750 nf + 300 ttt'¿ (Souterraín)

b. Baubereich B-J

zulässige BGt

Ríchtnass Eaubereích B:

ca, 1250 t¡f

Richtmass Baubereich B: Richtmass Baubereich C: Richtmass Baubereich D: Richtmass Baubereich E: Richtmass Baubereich F: Richtmass Baubereich G: Richtmass Baubereich H: Richtmass Baubereich I: Richtmass Baubereich J: BGF-Reserve:

ca. 1'250 m2

Ríchtnass Baubereích C:

ca, 2O20 ttf

ca. 2'020 mz

Richtnass Baubereích D:

ca, 1'650 ¡¡f

ca. 1'650 m2

Richtnass Baubereich E:

ca, 1O70 ttt'?

Ríchtnass Eaubereích F:

ca. 1O70 nf

Richtnass Baubereích G:

ca, 1650 nt'z

Ríchtmass Eaubereích H:

ca, 2O20 ttf

Ríchtnass Raubereích I:

cd. 1'920 nf

ca,2'020 mz

Ríchtnass Baubereích J:

ca. 1550 ttf

ca,l'920 m2

Ríchtnasse total:

ca, 17200 ¡tt'z

ca. 1'550 m2

Reserve:

ca. 1'070 m2 ca. 1'070 m2 ca. 1'650 m2

150 m2

max. R ruttogesch ossfläch e :

150 nf

17'400 nf

Auf den einzelnen Baubereich darf max. 50m2 der BGF-Reserve übertragen werden.

N

Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zutässig, sofern das Gesamtkonzept nicht nachteitig beeinftusst wird. Wird das Mass des Baubereichs A bzw. das Richtmass eines Baubereichs B - J um mehr als 10% überschritten, bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats.

utzungstransporte

Quartierptan-Regtement

" Hinterkirch

", Reinach

4

Marginalie

Konmentar

5 Die Summc al'ter Grundftäclter

Nebenbauten

für Nebenbauten beträgt maximat: 250 mzNebenbauten attgemein + 100 m2 für Gemeinschaftsräume.

Hinweíse

Grundflãichen ttebenbauten (beíspíethafte Aafzähtu ng) 300 Veloabstellplätze: 200 m,

Enßorgungsínfrastruktur: 50 ¡n,

Geneinschaftsraun: 100 nf total Jso nf

Definítíon der ìlebenbauten síehe ê 5 Abs. 4 Qp_Regtenent

5 5 Lage, Grösse and ãestaltung der Bauten 1 Für die Lage und Grösse

Lage der Bauten

(Grundftäche, GeschosszahI und Höhe) der Bauten und Anta_ gen sind der Quartierptan sowie die nachstehenden

Bestimrrng.n massgebend.

Baubereiche für

'? Die Hauptbauten sind innerhatb der im Quartierptan definierten Baubereiche

Hauptbauten A - J

anzuordnen. Batkone etc. dürfen die Baubereiche

Der Mindestabstand zwischen den Bauten beträgt inkt. Batkone

Vorzonen

Nebenbauten

A bis J

um max. 1.0 m überragen.

9.0 m.

3 Zu

den Gebäuden gehörende private oder öffenttiche vorzonen wie Zugangsbereiche, ïerrassen etc. dürfen die Baubereiche um 2.0 m überragen. Die vorzonen dürfen eben_ erdig oder erhöht angetegt werden und mit Mauerelementen, Bepftanzung etc. abge_ grenzt werden.

4

a' Ats Nebenbauten gelten eingeschossige unbeheizte Bauten, einer Wohn- oder Geschäftsnutzung dienen.

wetche nicht

b' Nebenbauten können in Beachtung der Abstands- und Bautinien zu nachbartichen Parzellen im gesamten Qp-Areat ptatziert werden.

sie dürfen auch als Anbauten an das Hauptbauvotumen reatisiert werden. Nachträgtiche standortänderungen sind mögtich, wenn sie das Gesamtüberbauungskonzept nicht stören. sie bedürfen ei_ nes Gesamtkonzepts und der Zustimmung der Baubewittigungsbehörde.

Nebenbauten sínd z, R, Trafohäuschen, fnfrastrukturbauten (Ven u nd En tso rg un g), Geriíteschopf, Velo_ unte rs tánde, über_ dachung von Tiefgarageneín fahften, überdachte Sítzplätze, t /nterstânde fär Spíelen und

/ oder Regegnen,

Nebenbauten sind baubewít!ígungspftíchtíg, vgt. dazu auch RBV,

i g4

Quartierpta n-Regte ment "Hinterkirch,', Reinach 5

Reqtementsbestim

Marqinalie

Konnentar

m u nq

/ Hínweíse

c. Nebenbauten sind al.s Teit des Aussenraumes im Umgebungsptan darzustetlen bzw. nachzuweisen und dem Gesamtkonzept entsprechend zu

gestatten.

d. Nebenbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 3.0 m ab gestaltetem Terrain nicht überschreiten. Für Gemeinschaftsräume (Pavittons o.ä.) gitt eine maximate dehöhe von 4.5 m.

U

nterirdische Autoei nste[t-

hatten

Gebäu-

5 Die unterirdische Autoeinstetthatte ist so zu konzipieren, dass sie nach aussen nicht und ökoin Erscheinung tritt und dass sie das bautiche, betriebliche, aussenräumtiche

Zu beachten sínd übergeordnete Ertasse (vgt' z' 8'

I 66 RBV)'

togische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt'

Gebäudeprofi t (Gebäude-

6

a. Das Gebäudeprofil. wird im Quartierptan definiert durch die maximate Gebäudehöhe und die maximate Geschossigkeit.

höhe, Geschossigkeit)

b. Die Gebäudehöhe wird gemessen bis Oberkante rohe Decke' c. Absturzsicherungen auf dem Dach dürfen das Gebäudeprofi[ der Hauptbauten vertikat übenagen. sie sind sorgfäl.tig und zurückhattend zu gestatten. reduziertes Vottgeschoss

Dachform, -begrünung und

ge' Zurückhaltend gestaltete Absturzsícherungen sind z'B' fein Teíl als sind Brüstungen lt'lurale o'/i. staltete Drahtseílsystene zulässíg' Baubereíche der ínnerhalb nur Gebâudes des

d. Das reduzierte Voltgeschoss hat max. 80% der Grundftäche des darunterliegenden Voltgeschosses aufzuweisen. Die resuttierenden Gebäuderücksprünge ordnen, dass die Reduktion umseitig deuttich in Erscheinung tritt.

sind so anzu-

7 a. Ats Dachform wird das Fl.achdach festgetegt. Für Nebenbauten ist die Dachform frei.

-nutzung

síehe QuaftierPlan

()kologísche Funktionen: z. B' ökologischer Ausgleich durch exReten-sive Begrünung, Sonnenenergienutzung, Retentíon von genrvasser

b. Ftachdächer ab 15 m2 haben ökotogischen Funktionen zu dienen' Das Substrat ist

für anso zu wählen, dass es der Retention dient und es sich als Lebensraum eignet. Darauf spruchslose Pftanzen (Moose, sedum-Arten etc.) und Kleintiere

tnpfehlung für ökologische Dachoestaltung: Verwendung von exeinheínischen Saatgut (2, B' 'Basler Pflanzennischung für tlodellíerung tensíve Dachbegrünungen"). Nach lv'lögtíchkeít nach ökologischen Kiterien und Ausstattung nít Kleínstruktu-

kann in fotgenden Fälten verzichtet werden:

ren (Steínhaufen, Erdhügel etc')

-

Terrassen und Dachgärten etc. verunmögtechnische Anlagen, fatts diese eine ökotogische Dachgestattung

lichen. Dies gitt nicht für Sotarantagen'

6

Quartierptan-Regtement

"

Hinterkirch", Reinach

Marginatie s

Konnentar/ Hínwebe Technische Bauteite

auf dem llach

8 Obertichter, Lifte,

Treppenhärrser, Lüftungsbautcile,

bitfunk sowie wärmeerzeugungskomponenten, Hauptbauten überragen, auch wenn

die zutässige Gebäudehöhe dadurch

wird. Diese Bauteile sind so auszubitden, scheinung treten. Kleintiere und Vöget

e a' Die Quartierptanüberbauung ger etc' sicher zu gestatten.

Anlage' rür versorgung von Mo_

u. Ä. lolnn".' ai. Ftachdächer der überschritten

dass sie vom strassenraum her nicht

ist für Kl.eintiere wie Amphibien, Reptilien,

in Er-

Kleinsäu-

Kritische Bauteile - insbesondere iichtschächte der Gebäude - sind nliL schutzvorrichtungen auszustatten, sodass keine Kteintierfalten entstehen.

b' Gtasfassaden und vergtaste Bauteite sind vogetsicher

Grundsatz

Qua rtierpla n-Regtement "Hinte rkirch",

ilassnahnãn ,u

irin*.

des

1 Die Nutzung'

Gestattung und Bepftanzung des Aussenraumes wird durch den Quartierplan bestimmt. Die umgebungsgestattuni tat ötotogische Aspekte zu berücksichtigen -Quartier und trägt zur grösseren Artenvietfatt im bei. Es ist åine abwechstungsreiche Bepftanzung mit hauptsächtich einheimischen und standortgerechten Arten zu reali_ sieren. Anpftanzungen mit Arten die zu den invasiven Neophyten gezähtt werden,

2 a. Für die definitive

Invasive lleophyten sínd z. R. Nordaneikanísche Goldruten, Sonnerflíeder, Robínie und Essigbaun: vg!, ,lchwarze Liste,, des nationalen Daten- und Informatíonszentruns der Sri*¡_ zer Flora (ínfo ftora).

sind

nicht zutässig.

Umgebungsplan

sind ín der Richfliníe

'ríyO7 zun Vogelschutz t/o7etkílter Gias, a", Voget*ui): àrp_ ach (2009) enthaltene Vorgaben und

zu gestatten.

9 6 Nutzung' Gestartung, pftege and unterhart Aussenraames

l/ogelschutz: Für grössere Verglasungen ín Fenstern und Türen (Glasfassaden sínd nícht vorqesehen.)

Anlage

fordert der Gemeinderat ats zuständige Baubewittigungs_ behörde im Baubewittigungsverfahren einen umgebungsptan für das ganze QpAreal mindestens im Massstab 7:200. Er wird integriertãr'gestan¿teit der Baubewittigung' Im Fatte einer etappierten Bebauungsreatisation sind jene Bereiche des umgebungsplanes, die erst in späteren Reatisierungsetappen ,rn.t.n, werden sot_ [en, konzeptione[[ darzustetlen.

Der Ungebungsplan íst das Instrumentanun für den l,tachweís der Restandteíte und Elemente des Aussenraunes ¡n Laie O¡_ nensíoníerung und Ausgestartung auf der stufe des gauiewittígungsvefahrens. Verbíndtíche Grundtage bíldet dabei der Quartíe rpla n. Das e n tsp rechende En ßo rguigskonzept ¡e inatfnø, Abfallcontaíne¡ lfiettstoffe etc.) íst nít der Gáne'índe ieínach

abzusprechen.

Reinach 7

Req [ementsbesti m m un q

Marqinatie

b. Der Umgebungsptan beinhaltet insbesondere

-

Konnentar

/ Hínweíse

Für díe Gestaltung des Aussenraums hat der Aussenraunplan von Burckhardt+Partner AG und Studío Vulkan Landschaftsarchí-

die genaue Lage, die Art und die Gestattung von Nebenbauten sowie der

tektur GnbH, von 21,06,2016 ríchtungsweísenden Charakter

Ver- und Entsorgungsanlagen

(siehe Anhang des Planungs- und Begleitberichß)

die genaue Lage und Ausgestattung der Vorzonen der Gebäude die genaue Lage und Ausgestaltung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen wie Wege, Trottoirs und Plätze, Einstelthattenzufahrt, Parkptätze und Vetoabstetlptätze

-

die genaue Lage sowie die Ausgestattung der Spietptätze die genaue Lage und die Art sowie den ökotogischen Wert der Bepftanzung,

inkt. Bäume

-

Terrai n modetlieru n gen

3

die Ausgestaltung des Terrains (Aufschüttungen/Abgrabungen, Stlitzmauern, Bösch u n gen, Ei n stetlhattenüberdeckun g)

a. GrundsätzLich sind Abgrabungen und Aufschüttungen von maxima[ 1.5 m ab be-

Síe h e Sch nittp lan (oríen tí erende r Pla n í n h a

lt)

stehendem Terrain zutässig. Dazu bestehen folgende Ausnahmen:

o Die Trottoirs, die Stadthöfe und der öffentliche Fussweg haben sich betreffend Höhenl.age am angrenzenden Strassenraum auszurichten. Der Übergang zum at[-

fättig erhöht ausgestatteten restlichen Terrain ist sensibel zu gestatten.

¡ Für den Baubereich A sind innerhalb des Bereichs Abgrabung Souterrain Abgrabungen im Umfang des 1. Untergeschosses zutässig.

b. Über den Untergeschossen / Autoeinstetthatten muss bei den grün gestatteten Teilen der Freiftächen (exk[. Wege, Ptätze etc.) eine minimate bepflanzbare Überdeckung von mindestens 1.0 m gewährteistet sein.

c. Der neue Terrainverlauf wird im Rahmen des Baugesuches im Umgebungsptan abschtiessend geregett und nachgewiesen.

a Die Trottoirs dienen dem Fussverkehr. Sie sind jederzeit öffenttich zugängtich zu ha[-

Trottoir

ten. Die Anordnung von Parkplätzen sowie Querungen für den motorisierten Verkehr ( Ei nstet thattenzufa hrt, Zufa h rt für Ausna h mefah rten, Vetoweg etc.) si nd zutässi g.

Quartierptan-Reglement

"

Hinterkirch", Reinach

Ausnahnefahften: Feuerwehr, Anbulanz Zügelwagen, Gebäudeu nte rh a lt, An líefe ru n gen etc,

I

Marqinatie

Reqlementsbestimm unq

Konnentar/ Hínweíse

Die Ausgestaltung hat die Bedürfnisse von Gehbehinderten zu berücksichtigen und ist kinderwagenfreundlich. Das Trottoir ist al.s Teit des Strassenraums attraktiv mit Bäumen zu gestalten.

öffentticher Ptatz

5 Der öffenttiche Platz

dient dem Quartier ats Spiet-, Aufenthatts- und Begegnungsort.

Er ist öffentlich zugänglich zu hatten und attraktiv mit Spiet-, Sitz- und Aufenthatts-

getegenheiten sowie Bepftanzungen zu gestatten. Eine Bespietung des Ptatzes durch Strassen-Cafés, Marktstände, kteinräumige Austagen

des Detaithandels etc. ist zu[ässig, solange die Funktion des öffenttichen Ptatzes gewährteistet bteibt.

Stadthöfe

6 Die Stadthöfe dienen

der Erschtiessung der Gebäude, wirken adressbildend und funk-

tionieren ats Begegnungsort. Sie haben hatböffentlichen Charakter und stehen den Bewohnern, den Beschäftigten und den Besuchern der Gebäude offen. Eine teitweise

Zutrittsbeschränkung, z.B. für private Vorzonen, ist zutässig. Die Stadthöfe sind at-

traktiv zu gestatten.

Gartenhöfe

7 Die Gartenhöfe

dienen der Bewohnerschaft der Quartierptanüberbauung als Freizeit-,

Ruhe- und Erholungsraum und sind mit einer entsprechenden Infrastruktur auszustat-

ten (2.8. Bänke, Gartenpavi[[on, Spietgeräte). Sie sind mehrheitl.ich ats Grünftächen mit einem attraktiven Netz an weg- und Aufenthattsftächen zu gestatten.

Freif[ächen

I Die Freiflächen schaffen eine funktionale und visuetle Vernetzung zwischen den Bauten und den Stadthöfen, dem öffenttichen Ptatz und den Trottoirs und integrieren dabei die Gartenhöfe und den öffentLichen Fussweg. Die Erschtiessungsantagen und Wege sind mit wasserdurchtässigen Betägen zu gestatten oder über die Schutter zu entwässern.

Spielptätze

n Über das ganze AreaI

verteilt sind verschiedene Spietmögtichkeiten mit entsprechender

Infrastruktur ei nzurichten

Quartierptan-Reglement "Hinterkirch ", Reinach

I

Konnentar/ Hinweíse

Margina[ie

Reg[ementsbesti m m ung

Privatgärten

10Dem ersten Vollgeschoss zugeordnete Privatgärten sind innerhatb der Freiflächen und

den Gartenhöfen zutässig. Eine Umzäunung ist unzutässig. Fixe Einrichtungen wie Geräteschöpfchen oder -kisten sind einheittich zu gestatten.

öffentlicher Fussweg

11Es

ist ein öffentticher Fussweg zu erstellen. Dieser kann sich über die gesamte Ftäche

erstrecken, z.B. in Form eines Boutevards.

Übergangsbereich Gewerbe-

12

zone

Der Fussweg nít öffentlichen Gehrecht verbíndet díe Hínterkirchweg nít der Rönerstrasse (vgl, Strassennetzplan),

Die Quartierptan-Überbauung ist durch eine angemessene Aussenraumgestaltung und Bepftanzung vor negativen Auswirkungen durch die angrenzende Gewerbezone zu

schützen. Bautiche Massnahmen, die dem Lärmschutz dienen, sind zutässig.

Bäume und Zusatzbepftanzung

13

a. Im Quartierplan-Perimeter ist eine attraktive Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher zu reatisieren. Wo sinnvott, sind die Baumscheiben zu bepftanzen oder so zu gestatten, dass sie spontan begrünbar sind. Folgende Mindestanzahl an Bäumen ist zu gewährleisten:

10 Bäume enttang Hinterkirchweg 10 Bäume enttang Herrenweg 30 Bäume im übrigen Quartierplan-Areal

-

Enttang der Römerstrasse ist der Trottoirbereich so auszugestatten, dass auf der Strassenparzetle Nr. 352 mindestens 9 Bäume gepftanzt werden können.

b. Im Rahmen des Baugesuchs werden die genaue Lage und die Art der Bepftanzung im Umgebungsptan nachgewiesen.

Gewährteistung der

Funktionalität und der Pftegemassnahmen

1a Der Zweck und die Funktion sämtlicher Freiftächen und Aussenanlagen

müssen dau-

ernd gewährleistet werden. Sämttiche in den Quartierplan-Vorschriften bezeichneten Etemente des Aussenraums, wie sie im Umgebungsptan auf Stufe Baugesuch nachgewiesen werden, sind dauernd zu erhatten und fachgerecht zu pftegen. Atl.fäl.tige Ersatzpfla nzu n gen si nd rechtzeiti g vorzuneh men.

Quartierplan-Regtement "Hinterkirch ", Reinach

10

Ma

natie

Aussen rau mbclcuchtung

s

15

Aussenraumbeteuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die umgebung nicht über_ mässig beeinträchtigen. Die Beteuchtungsantagen sind in deren Intensität, Leuchtdauer und Beteuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken.

Konmentar

Hínweise

Líchteníssíonen: Zu beachten íst díe Dokunentatíon des Bun_

desantes für lJnwelt, Wald und Landschaft (ehen. R|IWAL, heute RAFU) 200i: 'Enpfehlungen zur Verneídung von Líchte_ níssíonen. Ausnass, l.lrsachen und Auswírkungen auf díe Llnwelto

Quartierpla n-Reglement "Hinterkirch ", Reinach 77

Marginalie

Req[ementsbesti m m un q

Konnentar

/ Hinweíse

I 7 Erschlíessung and Parkíerung Grundsatz

F[ir das Erschtiessungskonzept (Erschliessungsftächen, Zufahrten, Plätze etc.) ist der Quartierplan (Situation und Schnitte) massgebend. Abweichungen sind mögtich, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. Genaue Lage und Dimensionierung sämtticher privater Erschtiessungsftächen sind im Umgebungsptan im Rahmen des Bauge-

suchsverfahrens im DetaiI nachzuweisen.

Ei nsteIthatlenzufahrt

2 Die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs zur Einstelthalte erfotgt über den Hinterkirchweg.

oberirdische Besucherparkp[ätze

Die oberirdischen Besucherparkptätze werden im Bereich des Trottoirs angeordnet. Es sind maximat 14 Besucherparkptätze zutässig, diese sind mehrheitlich enttang des Hin-

terkirch- und Herrenwegs anzuordnen.

Erschliessung

a Die Gebäude-Haupterschtiessungen sowie die Erschliessung für Ausnahmefahrten und Anlieferungen etc. erfotgen enttang der Gemeindestrassen, entlang des öffenttichen Fusswegs, über die Stadthöfe oder den öffenttichen Ptatz.

Quartierptan-Regtement "Hinterkirch", Reinach

72

Marginatie

Parkierung

Reglementsbestim

m un s

5 Es sirtl fotgende vorgaben

Konnentar

betreffènd parkierung zu beachten:

a' Die Ermitttung des notwendigen Grundbedarfs für Auto- und veto-Abstettptätze fotgt nach den kantonaten gesetzlichen Bestimmungen

jedoch der wert von 1.3 pp

Für Wohnbebauungen síeht díe Verordnung zum Raunplanungs_ und BaugeseÞ BL einen Redaf von 1,0 Stdmnparkptätzen

er-

und Richttinien. Dabei gitt

/ wohnung ats Maximatwert. Der entsprechende wert

kann für die Quartierptanung "Hinterkirch" teicht gesenkt

werden, sofern spätestens

im Baubewittigungsverfahren nach Anhörung des Gemeinderates

die Bauherrschaft

ein ausgereiftes und betastbares Mobititätskonzept (mit Einbezug von car-sharing, mietrechtlichen verpftichtungen, vermietungskonzepten oder Ä-hntichem) mit ei-

nem entsprechenden Antrag vorlegt.

b' Mit Ausnahme der oberirdischen Besucherparkptätze sind atte Autoabstettp¡ätze

un-

c' Jeder Hauptbau verfügt über ausreichende, gut zu erreichende Abstetträumtichkei-

ten für Velos, Kinderwagen und Ähntiches für die Bewohner. Für die Besucher und für das kurzzeitige Abstetten sind oberirdische Veloabstettptätze

d. Die Überdeckung oberirdischer Autoabsteil.ptätze ist untersagt.

und 0,3 Besu_

cherpläÞe pro l(ohnung vor Eíne leíchte Senkung derStannparl<plätze

bedeutet aus Sícht der Geneínde eíne Reduktíon um ca. 0.3 auf

1,0

Parkplätze (Stann- und Resucherptãtze) pro Wohneínheít.

70 Abs. 2 RRI/ lautet: ,In besonderen Fällen kann die Baubewittí_ gungsbehiírde nach Anhören des Geneinderates díe Zaht der vorge_ schiebenen Plätze herabseben,, Anhang 1 1r/I RBV nennt dazu explizit eíne fallweíse Retrdchtung bei Wohnbauten ín Rahnen von

i

7uattier_

planungen, Der Geneinderat zieht ats zuständíge Baubewillþungsbehörde Reínach

terirdisch anzuordnen. A[te Besucherparkptätze müssen jederzeit öffenttich zugängtich sein.

vorzusehen.

/ Hinweíse

ñ.ir díe fallweise Beuteítung ín ûwãgung:

- öV-Erschliessung des Areals - bestehende Eelastung des Verkehrsnetzes - l{íttschaftlíchkeít von neuen Wohnraun - sích ândernde lt'lobílítätsbedütfnisse

und -verhaltensweisen - fr.ir Kurzparkíerer, Resucher und lJnschlag

Auto-Parkplatzbílanz gemäss Anhang ßBV síehe Verkehrsgut_ achten Rudolf Keller & paftner vom 22.03,2012 Wohnen Stammparkplätze (GS)

125Whg*x1PP

725

Besucherparkplätze (GB)

125 Whg x 0.3 PP

38

55 AP x 0.4 PP x R1*** 0.6 x R2 0.6

8

Arbeiten (1 AP**/30m2 BcF) Stammparkptätze (GS)

Besucherparkptätze (GB)

auf Besucherparkplätze kann infolge Poo[-Bi! dung verzichtet werden

Total Parkplätze

777

Quartierplan-Reg lement "Hinterkirch ", Reinach 13

Margina[ie

Regtementsbesti mmunq

Konnentar

/ Hínweise

5 A Ver- und Entsorgung Wasserversorgung und Ab-

wasserbeseitigung

Betreffend der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die gesetztichen Bestimmungen und die entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend. Ein Wasseranschluss- und Kanatisationsgesuch ist bei der Gemeinde Reinach spätestens mit

den Baugesuchsakten ei nzureichen.

In Sinne der generellen Entwässerungsptanung (GEP) íst neben der Schnutzabwasserbeseítigu ng, fü r díe Weiteruerwendun g des a n fallenden ních t verschnutzten Abwassers (lvleteorwasser auf versiegetten Flächen und Dãchern, usw,) eín Konzept zu erstellen z' B, für Brauchwasser, Bíotopspeísung, Versíckerung, Ableítung etc. Für all-

fällíge Vercickerungsnass nah nen íst der Zustandsberícht "Versíckerung" des GEP Reinach zu konsultieren.

Abfattbeseitigung

2 Für die Abfattbeseitigung gitt das Abfaltregtement der Gemeinde Reinach. Ein detailtiertes Abfa[tkonzept ist der Gemeinde im Rahmen des Baugesuchsverfahrens vorzutegen.

Energiestandard de|r,rE¡wtgungên ßRB

a. Mit der Quartierplan-Überbauung wird die Einhattung der Zietwerte gemäss ,,SIAEffizienzpfad Energie" (SIA 2040) angestrebt. Dessen Zieterreichungsgrad ist mit der Gemeinde vor Baugesuchseingabe festzulegen. Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens ist die Überprüfung und Einhattung der vereinbarten Zietwerte mit einem Fachbericht eines externen Büros an die Gemeinde nachzuweisen. oder Die Bauten sind nach den zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Grenzwerten des MINERGIE-P-Standards oder des MINERGIE-A-Standards oder

des MINERGIE Standards, kombiniert mit den Anforderungen des Zusatzprodukts Minergie-ECO zu reatisieren. Wird auf eine Zertifizierung verzichtet, so

ist die Einhattung der Anforderungen von Minergie-ECO mit einem Fachbericht eines externen Büros an die Gemeinde nachzuweisen. Auf eine Komforttüftung und eine Luftdichtigkeitsprüfung etc. kann verzichtet

Das Zíel des SlA-Effízienzpfads Energie ist díe 2000 Ûl/att Gesellschaft. Beín SlA-1ffízíenzpfad Energíe handelt es sích un eíne un' fassende Vorgabe, welche díe 5 Thenenbereiche Baunaterial, l'lobilítät, Raunklína, ltarnwasser sowíe lícht und Apparate beinhal-

tet. Gute llette können schlechtere lïerte konpensíeren, 1ftnals kann derSIA-Effizienzpfad Energie durch äussere Unstände nicht vollstiíndíg eíngehalten werden (2.8. zu hohe Anzahl Pflíchtparkplätze, 0|-Güteklasse). Soll trotzden eíne nöglíchst unfassende Vorschríft betreffend Nachhaltigkeít festgelegt werden, kann der íIA-Effizíenzpfad Energie als Absichtserklärung fornulíert und konkrete Zíelerreíchungsgrade nit der Geneínde abgesprochen werden.

Für die IvIINERGI[-Sstandards íst keine Zeftífízierung vorgeschrieben. Es wírd daher auf díe Grenzwerte abgestellt. Berücksichtígt werden ín díesen fall Heízung/Kühlung, I'l/armwasser, Elektrízität und eíne Gewichtung der eingesetzten Energíeträger' für das Zu' satzprodukt,,Eco" íst díes nicht nöglích, daher ist hier eín Fachbe-

rícht eínzureíchen.

werden. Die gesetztichen Anforderu n gen si nd mi ndestens ei nzuhatten.

b. Wird die Überbauung in Etappen ausgeführt, so istjede Etappe im festgetegten Standard auszuführen.

Quartierp[an-Reglement "Hinterkirch ", Reinach

14

Marginatie

Erneuerbare Energie

Regtem entsbestimmung

/ Wär-

meversorgung

Durchteitu ngsrechte

Konnentar/ Hínweise

a Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens

80 % mit der Nutzung erneuerbarer Energiequetten oder Abwärme zu reatisieren. Ein entsprechendes Energiekonzept

Erste energetische Abkliírungen haben ergeben, dass eine Grund-

standteit der Baugesuchseingabe.

Überbauung sin nvoll íst

5 Durchteitungsrechte für öffenttiche

ist Be-

Werkteitungen sind innerhatb des Qp-Areats zu ge-

währen.

wassernutzung für díe lVärme-

/ Kälteversorgung der Quaftíerplan-

Detaíls sínd nötígenfalls in Quartíerplan-Veftrag zu regeln und allenfalls in Grundbuch als Grundlast eíntragen zu lassen.

5 9 Lärmschutz Lärmschutz

1 Für das gesamte QP-Areat gitt

die Lärm-Empfindtichkeitsstufe II.

9 t0 Realísíerung / Qp-Vertrag Reatisieru n gsvorgehen

1 Die Reatisierung der

Quartierptan-überbauung hat grundsätztich im Einvernehmen zwi_ schen der Gemeinde und den Grundeigentümerinnen des QP-Areats zu erfotgen. Dies

betrifft insbesondere den Werkteitungsbau, das Festlegen der Baustettenorganisation bzw. des Bausteltenverkehrs und der Bauzeiten.

Quartierpta n -Vertrag

2 Die Grundeigentümerinnen, resp.

Berechtigten haben sich gegenseitig atte für die Rea-

lisierung und für die quartierptanmässige Funktionsfähigkeit der überbauung erfordertichen Landabtretungen und Dienstbarkeiten bzw. Servitute einzuräumen. Dazu haben sie und die Einwohnergemeinde Reinach einen Quartierptan-vertrag abzuschtiessen.

Quartìerplan-Veftragspunkte (n ích t abs ch tiessend au fge fü h rt bzw, nur nach Bedarf der Veùragspaftner zu regeln):

- Anpassungen an Rasísínfrastruktur der Geneinde - Fuss wegverbi ndu ng Röners trasse - H ín te rkí rch weg : öffe tlích es n

Gehrech t, Erstellung, unterhalt Releuchtung

- Bau-, Grenzbau- und Näherbau- sowíe Durchleitungsrechte

Quartierplan-Reglement',Hinterkirch", Reinach 75

Marginatie

Reg[ementsbestim mun g

Wird die Bebauung etappenweise reatisiert, so sind die Nebenanlagen wie Parkierung,

Etappierung

Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig so zu erstetten, dass der Bedarf in

derjeweil.igen Etappe gedeckt ist und eine spätere Reatisierung der gesamten Überbau-

Konnentar

/ Hínweise

Rauphasen der eínzelnen Bauten sind zu koordínieren und nöglichst knapp zu halten, danit die Bau-Inníssionen fíir die Nachbarschaft zeítlích begrenzt und danít so gering wíe nöglích bleiben,

ung nicht erschwert oder verhindert wird.

a Parzeltenmutationen innerhatb des QP-Areals sind zutässig. Durch diese darfjedoch die

Parzettierung

Zielsetzung, die Verwirklichung und die Funktionalität der Quartierptanung nicht in Frage gestettt werden.

ç f l Abweíchungen/Ausnahmen In Abwägung öffentticher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzetfatts kann die Baubewittigungsbehörde Abweichungen von diesen

Ausnahmen

attgemeiner Art

Quartierptan -Vorsch riften zutassen.

Ausnahmen bedürfen eínes Antrages und eíner stíchhaltigen Begründung. Síe werden nach Abwãgung von der Baubewíllígungsbehärde erteilt.

a. Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum

Voraussetzung für

Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss $ 1 QPR vortiegt. Charakter und

Ausnahmen

Konzept der Überbauung bzw. der Freiftächengestattung dürfen durch die Ausnahmen nicht beei nträchtigt werden. Das Baubewi [[igun gsverfah ren bteibt vorbehatten.

b. Wesenttiche Anderungen vom städtebautichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbitd, von der Umgebungsgestattung oder der Erschtiessung dürfen nur aufgru nd ei ner Quartierplan-M utation erfotgen.

Gesamtkonzept für

Abweichungen von den Quartierplan-Vorschriften durch bautiche oder gestalterische

Abweichungen

Einzelmassnahmen, die entweder für

a. das architektonische Erscheinungsbitd oder

QP-tvlutatíon erfolgt genäss gt 37 ff. RBG (gleiches Verfahren wíe bei Ersterstellung der Quaftíerplanung)

1berstes Zíel ist es, zu jeder Zeít eín städtebaulíches ÜberbauungsKonzept nít guter Qudlít¿it und qualítätsvollen Aussenrâ'unen zu wahren, Für zusätzlíche Nebenbauten íst eín Gesantkonzept erforderlích,

b. das städtebauliche Konzept oder

Qua rti e rp [a n - Re g te m e n

t " Hi n te rki rc h ", Rei n ac h

16

Marginalie

Reg[ementsbestim m un g

c. die Erschtiessung oder d. die Umgebungsgestaltung von präjudizietter Bedeutung sind, dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewit-

Konnentar

/ Hínweise

Das Gesantkonzept für Abweíchungen nuss sích an díe Rahnen der Qua ftíerplan-Vorsch iften halten; weitergehende Abweíchungen be-

dürfen eíner lvlutatíon der Qua¡tíerplanung.

ligt werden. Dieses Gesamtkonzept bedarf der Genehmigung der zuständigen Baubewiltigungsbe-

hörde und ist für atte weiteren gleichartigen Abweichungen richtungsweisend. Es ist

integrierter BestandteiI des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffenttich aufzutegen.

Spätere Anderungen

/

Ergänzungen an Bauten

a Atl.fättige spätere Renovationen und Änderungen von Bauten sowie nachträgl.ich einbzw. angebaute Gebäudeteile dürfen das Gesamtbitd der Quartierptan-Überbauung nicht

ê 5 Abs. 9 (Síchere Bauweíse ftir Kleíntíere und Vögel) gilt auch beí spâ'teren Àinderungen

/ Ergänzungen der Bauten

beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesenttichen architektonischen Merkmaten und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen. Renovationen, spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen eines Gesamtkonzeptes analog zu g 11 Abs. 3 QPR.

g I 2 Schlussbestímmungen Überwachung des

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierptan-Vorschriften. Das Bau-

Voltzugs

bewittigungsverfahren gemäss 5 120 ff. des Raumptanungs- und Baugesetzes (RBG) bzw. 5 86 ff. der Verordnung zum Raumptanungs- und Baugesetz (RBV) bleibt vorbehalten.

Aufhebung früherer Besch[üsse

Inkrafttreten

2 A[te im Widerspruch zu den Quartierptan-Vorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten für das QP-Areat ats aufgehoben.

fulassgebend fíir díe Aufftebung der früheren Zonenvorschnften íst

die Eegrenzung des Areals genäss 1P-Perineter (vgl, Sítuatíonsplan).

3 Die Quartierptan-Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Quartierptan-Regtement "Hinterkirch". Reinach

17

Beschlüsse

Beschlüsse GemeÍnde Beschtuss des Gemeinderates:

6. Februar 2018

Beschtuss des Einwohnerrates:

27. August 2018

Referendumsfrist:

30. August bis 1. 0ktober 2018

Urnenabstimmung:

xxx

Pubtikation der Ptanauftage im Amtsbtatt Nr. 36

vom 6. September 2018

Ptanauftage

6. September bis 5. 0ktober 2018 Namens des Gemeinderates

'-> 1./.,¡s a Der Geschäftsteiter

Der Gemeindepräsident

/'/7ltr"<

f

Peter \euthardt

14elchior Buchs

Kanton Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschtuss yrtaø Publ.ikation des Regierungsratsbeschtusses im Amtsbtatt Nt.\3 vom

'lffo^

2 2, Okt. 20lg

2 { gkt. Z0lg Det.{artdsdreiffi Die Landschreiberin:

E. //et Diøï-,ù(^Quartierp[an-Regtement

" Hinterkirch

", Reinach

18