73/QP/1/1_Quartierplan Heissenstein

Noise sensitivity levels · Ziefen

Document

Number
3301
Kind
Noise sensitivity levels
Commune
Ziefen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Dec 11, 1984
In force since
Dec 11, 1984

Map

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RRB_3301_19841211.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr.

vom

3301

11. Dezember 1984

Gemeinde Zie f e n , Quartierplanung "Heissenstein" (Aufhebung der bisherigen Quartierplanung vom 28. Juni 1977, Regierungsratsbeschluss Nr. 1801) A.

Die

1984

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Einwohnergemeindeversammlung

den

geänderten

Quartierplan

liefen

"Heissenstein"

aus dem. Quartierplan-Reglement, den dem Richtmodell beschlossen. Alle Quartierplan-Vorschriften stehenden insbesondere

hat

am

28.

Mai

bestehend 7 und 1

Plänen Nrn. im Widerspruch zu den früheren Vorschriften,

bisherige Quartierplanung vom 28. Juni Regierungsratsbeschl uss Nr. 1801, wurden für das Areal

1977 ,

die

aufgehoben. B.

Die öffentliche Auflage fand vom 2. Juli bis 31. Juli

1984

statt.

26 vom 28. fen

von

Sie wurde Juni

durch

Publikationen

im Amtsblatt Nr.

1984 und im Amtsanzeiger der Gemeinde lie­

Ende Juni

1984 bekanntgegeben.

Der betroffene aus­

wärtige Grundeigentümer wurde mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt.

Innert der Auflagefrist sind keine Einspra­

chen eingegangen. C. Mit Schreiben vom 3. September 1984 ersucht der Gemeinde­ rat liefen um die regierungsrätliche Genehmigung der geän­ derten

Quartierplanung

heiten

wird

auf

die

"Heissenstein".

Akten

und

auf

Für

die

weitere

Einzel­

nachfolgenden

Erwä­

gungen verwiesen. Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I. Das

18

a 80

140 000

kantonale

Baugesetz

vom

15.

Juni

1967

gibt

den

Gemein-

2

den gemäss § 4 die Befugnis, Quartierpläne sowie die dazuge­ hörenden Reglementsbestimmungen zu erlassen. Diese Quartierpl an-Vorschri f ten erwachsen jedoch

erst mit der regierungs-

rätlichen Genehmigung in Rechtskraft. Laut § 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschränkt sich dabei die der Genehmigung voraus­ gehende Prüfung des Einwohnergemeindeversammlungsbeschlusses auf die Rechtmässigkeit und eine Ermessenskontrolle aus Grün­ den der Regionalplanung. II. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen hat die Prüfung der Quartierplan-Vorschri ften

“Heissenstein" folgen­

des ergeben: 1. Rechtmässigkeitskontrolle Sowohl formell-rechtl ich als

auch

materieil-rechtl ich

sind

die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt. Die vorliegende Quartierplanung ist von der Kantonalen Fachkommission zur Beurteilung von Areal Überbauungen an ihrer Sitzung vom 22.

Februar 1984 behandelt und grundsätzlich

gutgeheissen worden. Die

Ueberarbeitung

der

rechtskräftigen

Quartierplanung

von

1977 war notwendig geworden, weil die bisherige Quartierplanuhg einen Wohnungstyp vorsah, für den in der Gemeinde lie­ fen keine Nachfrage besteht. 2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung Aus Gründen

der Regionalplanung ergeben sich zur vorliegen­

den Quartierplanung keine Bemerkungen. ://: 1. Gestützt auf § 3 Absatz 2 des Kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird die von der Einwohnergemein­ deversammlung liefen am 28. Mai 1984 beschlossene Quartierplanung

"Heissenstein"

bestehend

aus

dem

3

7) und dem Quartierplan-RegQuartierplan (Pläne 1 lement - im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Die bisherige Quartierplanung vom 28. Juni 1977, Regierungsratsbeschluss N r. 1801 wird aufgehoben. 3. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 73/QP/ 1/1 (Quartierplan ) sowie 73/QR/l/l (QuartierplanReglement)

versehenen

Exemplare

des

Planes

und

des

Regiementes. 4. Die Ziffern 1 bis 3 dieses Beschlusses sind gestützt auf § 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungs­ rat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentiichen.

Mitteilung an Gemeinderat liefen, 4417 Ziefen Schwerer, Liner & Partner AG, Planer und Architekten, Fischmarkt 12, 4410 Liestal Landeskanzlei (Amtsblatt) Amt für Liegenschaftsverkehr Baupolizeiamt (2) Amt für Orts- und Regionalplanung (8) Bau- und Landwirtschaftsdirektion (2)

Der Landschreiber: