55_Q_15_ Quartierplan Jupiter
Special-use plan · Reinach (BL)
Document
- Number
- 11
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Reinach (BL)
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Jan 7, 2020
- In force since
- Jan 7, 2020
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Reinach (BL) with its building zones.Open the full map
Files
RRB_0011_20200107.pdfOpen in a new tab
Text
RRB_0011_20200107.pdf
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2020-11
vom 7. Januar 2020
Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften «Jupiter» 1.
Erläuterungen
A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 20. Mai 2019 die Quartierplanvorschriften «Jupiter» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte». Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 773 und 9163 mit einer Gesamtfläche von insgesamt 10’834 m2. Als zulässige Nutzung sind 11’100 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 17. September 2019 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde gleichzeitig bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
Beschluss
://:
Show the full text
1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 20. Mai 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Jupiter» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/15/0, 55/ZPS/2/7 (Quartierplan und Mutation zum Zonenplan Siedlung) sowie 55/QR/15/0 und 55/LES/2/8 (Quartierplanreglement und Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:
Quartierplanvorschriften
GemeindeReinach
Kanton Basel-Landschaft
lie Stadt var der Stadt
55/ LES/ 55/ 0R/
H )( i: iiri i: ü-l!" l?
Ai\ä
T r ii n Rr:it,r ili F !*Asiu t{ G
Q
Show the full text
uarti erp lan - Reg le m e nt Quartierplan ung "J upiter"
2/ I 15 / 0
5:\Projekie\Reinach\55073 0P Jupiter\02-Reqtemente\QP\03 Genehnigung\55073 -Rego1-0PR 20190718.docx
Bearbeitung:
Auftragsnummer:
Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG Unterdorfstrasse 38, Postfach 4415 Lausen 061 /926 84 30
55-073
Version:
definitiv
Verfasser:
iVlBB
Freigabe: Datum:
ö,
78.07.2079
Inhaltsverzeichnis Seite
0 1 Zweck und Ziele der Planung. e 2 Geltungshereich
ltuhung..... 5 4 l0ass der baulichen ltuEang...... e 5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten.. e 3 Art der baulichen
......... I
.2 .....,..2 .,..,..................3 .........5
e 6 iluEung Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussennumes................8 e 7 Etschliessung und Parkierung
l8 Ver- und Entsoryung. 5 I Schuhbestimmungen
! 10 Realisierung/ QP-Vertng e 11 Abweichungen / Ausnahmen i 12 Schlussbestlmmungen Beschlüsse..
......,11 ..,.....,..........13 14
..........14 ...... 15
..............,16 .................... 18
Marqinalie
Reqlementsbestimmung
lijtiuit('!1/.it : / /iitu,r.t:r
Ertass Ertass,
QuartierplanBestandtei[e
Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf $$ 2 - 7 und 5$ 37 ff. des kanto-
naten Raumptanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 enttang der Jupiterstrasse sowie zwischen der Stockackerstrasse und der Baselstrasse Quartierptan-Vorschriften, bestehend aus dem vortiegenden Quartierptan-Reglement (QPR) und dem Quartierplan (QP) "Jupiter" (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500.
Der Erlass nennt rlie nassgebenden gesetzlichen Grundlagen, warauf sich die vorliegenden Quartierplan-Vorschiften ahstützen. In gg 37 ff. des RBG sind Inhalt und Veffahren der Quartierplanung
festgelegt. Quartierplan -Vorsch iften sind grundeigentu nsverbind' lich und bilden die öffentlich- rech tliche Sondernutzungspla nung.
Die Bebauungs- und Aussennumkonzeption der Quartierplanung
'Jupiter' wurde vom Architekturbürc Rosennund + Fieder AG, L ies ta I e n twic ke
lt (Projektie ru n gssta nd 2 5. 06. 2 0 I 8).
5 1 Zweck and Ziele der Planung Zweck
Die Quartierplanung "Jupiter" bezweckt eine geordnete, haushälterische und sinnvolle
Nutzung des Bodens und so[[ eine umwettgerechte, wohnhygienisch, architektonisch und städtebautich sowie erschliessungsmässig gute, der Umgebung angepasste Überbauung gewährleisten.
Ziete
2 Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen fotgende Ziete verfolgt:
a Ermögtichung von neuem, zeitgemässem Wohnraum. b Ausbitdung einer Überbauung mit einer gegenüber dem Umfetd massvotl erhöhten Ausnützung und einer quartiergerechten Bautenkörnung.
c Freiraumgestaltung mit hoher erhotungs- und ökologischer Qualität und integrierter öffentticher Wegverbindung (Vertängerung Neptunweg).
d Erstetten zweier öffentlicher Quartierptätze. e Berücksichtigung der Umwetteinflüsse sowie der ptanungsrechtlichen Randbedingungen des kommunalen Richtplans und der Zonenvorschriften Siedlung.
f Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise. Quartierplan-Reglement
"Jupite/', Reinach
Zweck und Ziete sind in Sinne von 6 37 und ! 39 RBG in den QPVorschiften festgelegt worden und stützen sich auf die Planungs-
hilfe ,,Die Quartierplanung" des Amte.s für Raumplanung Bl (ARP) von Dez, 2001 sowie auf den Planungsrahnen der Zonenvorschiften Siedlung von Reinach,
vgl. auch besondets zu beachtende Kitenen für Quarherplanungen genäss { 26 Abs. 5 des Zonenreglenents Siedlung. Auszug aus den Zonenvorschiften Siedlung, RRR l,ln 571 von 14. April 2015 zur Zone mit OP-Pflicht "Jupiterstrasse
II"
- Art der l'lutzung: Wohnen - massvolle Nutzungserhöhung gegenüber unliegenden Bauzonen bei oleichzeitig hoher Siedlungs- und llohnquatität
- Übergang /Schnittstellen zu Zone nit Quatierptanpflicht "/t4er kurstrasse"
- Fortsetzung der Eaumreihe entlang Neptunweg
Marginalie
Reglementsbestim mung
g Ermöglichung einer etappierten Realisierung. h Sozia[e und bauliche Vervollständigung des Quartiers, Beitrag zur Prägung des Quar-
J,,,,11;11tt1I.rt . I ltiltvt itt'
Bei entsprechenden Bedarf sollen Anpassungen an die Bedürfnisse
hehinderter Personen einfach nöglich r*tt
ffi
tierch ara kters u n d Sicherstellu n g ei nes differenzierten Wo h n un gsmixes.
5 Z Geltungsbereich Gettungsbereich
1 Die Quartierptan-Vorschriften gelten für das Areal innerhatb des Quartierplan-Perimeters (QP-Perimeter). Planelemente ausserhatb des QP-Perimeters haben ledigtich orientierenden Charakter.
2ientierende Planinhatte beruhen in der Reget auf anderen frlassen und werden nur zur volktändigen Infornation dargesteltt. 2ies
gilt auch flir sänttiche Planelenente ausserhalb des QuartierplanPeineters : .Sie haben lediglit: h o ientie renden Cha nkte r. Die Vorschiften regeln insbesondere:
- Art und lulass der Nutzung der Bauten und des Areals - Lage, Grösse und Gestaltung der Eauten - Gestaltung und Benützung sowie Pflege und Unterhalt der geme i n s cha ft I ich e n A u s s e n räu m e
- 1ber- und unteirdische Parkierunq - Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung - Lärnschutz Realisierung der überbauung, Volbug der Quaftierplan-Vor' schriften
5 3 Art der baulichen Nutzung Baubereiche für Hauptbau-
ten
1 In alten Baubereichen für Hauptbauten A1-A2, 81-83 sowie C1-C2 gemäss Quartierplan gitt ats Art der baulichen Nutzung die Wohnnutzung gemäss $ 21 Abs. 1 RBG.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
Zulässig sind auch nicht störende Betiebe wie Arztprdxen, Ateliers,
Architekturbüros u.a.n. (vgl. auch 5 21 Abs. 1 ftBG)
2
Regtementsbestimm ung
Marginalie
Nebenbauten
:t'1r.i:t.r.i.
i
! i,ttt.t,,,;.,;
Baubereiche für Nebenbauten sind nicht im QP dargestettt. Die Nutzungsart von Ne-
Nebenlsauten sind z. R. hafohäuschen, t'ntsorgungsin frastrukturcn,
benbauten richtet sich nach den Quartierbedürfnissen. Es muss sich bei der Nutzung u m sied [u n gsa usstatten de Quarti eri nfrastruktur ha n deln.
G e rä tesch op
I, Ve to - lJ n te rs tä nde, U n te rs tä n de fii r Spi e te n u n d / ode r
Begeqnen und ähnliches.
9 4 lrlass der baulichen Nuhung An rechenbare Bruttoge-
schossftäche (BGF)
1 Das Mass der bautichen Nutzung wird mittels der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude gemäss 5 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet und ausgewiesen.
Der ntassgebende g 49 Abs. 2 RBV lautet: "Als anrechenbarc Bntttogeschossfläche gilt die Sunne aller den
Wohnen. dem Arbeiten und den Gewerbe dienenden und hierfür
verwendharen ober- und untenrdischen Ge.Echossflächen. Die lvl a u e r- u n
d lüa n dq ue rs ch n i tte we rde n rn i tge rec h n e t. "
nicht zur BGF wird
Nicht angerechnet an die Bruttogeschossftäche werden:
Zu den unteidischefi Bduten gen..Abs. ? tit a zähten:
gerechnet:
a Räume in den Untergeschossen, sofern sie nicht ats Wohn- und Arbeitsräume ver-
- zu Wohnungen und zu }ienstleistuilgsnutzungen gehörende Kel-
wendbar sind;
b atten Bewohnern/Dienstleistern und Besuchern dienende unterirdische Einste[[räume für Motorfahrzeuge, Abstetträume und Unterstände für Vetos, Kinderwagen u.ä.
c Verkehrsftächen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesstich nicht anrechenbare Räume erschliessen;
d Dachterrassenüberdachungen bis 15 m2 pro Wohneinheit; e Vordächer, Pergoten; f offene oder teilweise verglaste unbeheizte ein- und vorspringende Batkone sowie
/errdune;
- LtnteinJische Waschküchen und frockentäune: - Srlrutzräunte; - unl'erirdische finstetl- oder lagerräurne:, die weder puhlikunsof' fen noch mit Arbeitsplätzen belellt sind;
- unterirdische finstellräune für Fahrzeuge und deren frschlie.ssungswege;
- unteirdische Räune der 9ebäudetechnik (Lechnikräune für Heiz, K[ina-, Venti[ations- und liftanlagen und deryleichen) sowie Räune für Energie- oder Kältespeiche;
- der Bewohnerschaft dienende Geneinschaftsräune in Untergeschoss;
Loggien, sofern die natürtiche Belüftung und Belichtung für die dahintertiegenden Innenräume sichergestetlt ist;
g Ver- und Entsorgungsanlagen; h Nebenbauten gemäss $ 5 Abs.4 0P.R;
Quartierplan-Reglement
"J upite/', Reinach
3
Marginalie
Reglementsbestimm ung
i
K,,j/ I I n t i. tt I li
t,/ l l t tvt: t t' tt
s
ausserhalb der Bauten liegende Treppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte, über-
dachte Rampen und dergteichen;
k Luftraum nicht reatisierter Böden; I Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 40 cm. Mass der bautichen Nutzung
für Hauptbauten
Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) innerhalb der Baubereiche für Hauptbauten beträgt für das Quartierplan-Areal insgesamt 11'100 m2 BGF. Diese Gesamtfläche wird nach Baubereich in fotgende Richtmasse aufgeteilt: Baubereich
a Richtmass Baubereich A1: b Richtmass Baubereich A2: c Richtmass Baubereich 81: d Richtmass Baubereich 82: e Richtmass Baubereich 83: f Richtmass Baubereich C1: g Richtmass Baubereich C2:
zutässige BGF ca. 1'900 m2 ca. 1'900 m2 ca. 1'250 m2
Proje*tierte Eruttogeschossfläche (BGF) Stand: 25.06. 2018 Projektierte
ca. 1'320 m2 ca. 1'905 m2
10'775.9 nt'?
aufgeteilt auf: prajektieftes Gebäude Baubereich
A1 A2 proiektieftes Gebäude Baubereich 81 projektieftes Gebäude Baubereich 82 projektieftes Gebäude Baubereiclt 83 projektieftes Gebäude Baubereich CI projektieftes Gebäude Baubereich C2
1882.6 n'z BGF 1882.6 til'? BGf 1'228.3 n'z BGF 1307,3 nf BGF 1307.3 n'z BGF 1892.4 Iu'z BGF 1492.0 tn'? BGF
projektieftes Gebäude Baubereich
BG F ge
ca. 1'320 m2
Bebauung
n, A rc h itektu rp rojekt
10'992.5
BGF Reserve ca. + 1. o/o
nax. 86F QP 'lupiter'
rrf BGF
107.5
rtt'z RGF
I 1'100.0
tf BGF
l,la ch wei s der ba uli ch en A usn ützu ng
(Ausn ü tzu ngsziffer, AZ)
ca. 1'505 m2
total
10834 fit'? Quartierplan-Fläche (Parz. Nr. 773 = 10'778 nr'? und Parz. Nr. 9163: 56 n'z) 1 1'1 00 ni'z
x 100 = 102.5
AZ=
o/o
10834 nt2
N
utzungstransporte
Für die Baubereiche A7-A2, 81-83 sowie C1-C2 wird eine Bruttogeschossfläche als Richtmass festgelegt. Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zutässig, sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig beein-
flusst wird. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.
Nebenbauten
Die Summe atler Grundflächen für Nebenbauten (Velounterstände, Spielplatzüberdach-
Dies entspricht ca. 3 % der zulässigen Bruttogeschossfläche.
ungen u.a.m.) im QP-Areal darf das Mass von 300 m2 nicht überschreiten.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
4
Reqlementsbestim munq
Marqinalie
li.)/l üt t' n t(t t,. I I t tt tvt't s r.
5 5 Lage, 6rösse and Gestaltung der Bauten 1 Für die Lage und Grösse (Grundfläche, Geschosszaht und Höhe) der Bauten und Anlagen
Lage der Bauten
sind der Quartierplan (Situation und Schnitte) sowie die nachstehenden Bestimmungen
Die ab 9 90 RBG festgelegten Abstandsregelungen sind in jeden Fall einzuhalten.
massgebend.
2 Die mehrgeschossigen Hauptbauten sind innerhalb der im Quartierplan definierten Bau-
Baubereiche
für Hauptbauten
bereiche A7-A2, 81-83 sowie C1-C2 anzuordnen.
Horizontales Überragen von
Folgende Bauten und Bauteite können die Baubereiche überragen:
Baubereichen
a Nebenbauten im Sinne von i$'#Atffiü#ig$ dürfen aLs Anbauten an das Hauptbauvolumen die Begrenzung der Baubereiche überragen bzw. ausserhalb der Baubereiche platziert werden. Nachträgliche Standortänderungen sind mög[ich, wenn sie das
Voraussetzung für Nebenbauten ist eine gestalteische Abstinnung
und Integrah'on der Bauten und Bauteile in das Gesant-Überhauungskonzept in Rahnen der Projektpläne in Baugesuchsverfahren
(2. 8. fär Unterstände für Spielen und Begegnen, Geräteschopf, Velo- U n tc rs tä n de, Pe rgole n etc. ).
Gesamtüberbauungskonzept nicht stören. Sie bedürfen der Zustimmung der Baube-
witligungsbehörde.
b Batkone und Loggien dürfen die Baubereiche maximal 1.5 m überragen. 4 a Ats Nebenbauten getten eingeschossige unbeheizte Bauten, wetche nicht
Nebenbauten
einer Wohn- oder Geschäfunutzung dienen.
b Nebenbauten können in Beachtung der Strassenbau[inien und der Grenzabstände zu nachbarlichen Parzellen im gesamten QP-Perimeter platziert werden.
c Nebenbauten sind als Teit des Aussenraumes im Umgebungsplan darzustellen bzw.
siehe auch { 53 RBV
l,lebenbauten sind in diesen Sinne z. B. offene Unterstände, Gerä^ teschopf, überdachte Sitzplätze, Infrastrukturbauten (Ver und [ntsorgung, Spielen, Verweilen) und dergteichen. Nebenbauten können freistehend oder an das Hauptbauvolunten angebaut sein. Nebenbauten sind baubewilligungspflichtig, vgl. dazu auch
I 92
RBV.
nachzuweisen und dem Gesamtkonzept entsprechend zu gestalten.
d Nebenbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 3.0 m ab gestaltetem Terrain nicht überschreiten.
Unterirdische Bauten und Bauteile
Quartierplan-Reglement
5 a Der Überbauung dienende unterirdische Kellergeschosse und technische Anlagen wie Schutzräume, Heizzentralen und dergleichen sowie die Einstellhallen können
"Jupite/', Reinach
5
Marginalie
Reglementsbestimmung
iii tt rt ttt ri r !,it .,/ i I tri ui.'i>t'
unabhängig davon erstettt werden ob sie im QP (Situation und Schnitte) eingezeichnet sind oder nicht.
b Unterirdische Bauten und Bauteite sind so zu konzipieren, dass sie nach aussen
Zu beachten sind übergeordnete trlasse (vgl. z. B.
{ 66 ßBV).
kaum in Erscheinung treten und dass sie das bautiche, betriebliche, aussenräumliche und ökologische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.
Gebäudehöhe, -profi [e und
6 a Das Gebäudeprofil wird im Quartierplan (Situation und Schnitte) definiert durch die maximale Gebäudehöhe und die maximale Geschossigkeit.
Geschossigkeit
b Die Gebäudehöhe wird gemessen bis 0berkante rohe Decke. c Absturzsicherungen dürfen das Gebäudeprofit der Hauptbauten vertika[ überragen,
Siehe Quaftierplan (Situation und Schnitte) Die Beschiftung der Geschossigkeit von Baubereichen in QP efolgt
nit den Abkürzungen:
frdgeschoss = IG 0bergeschoss :
0G
sie haben sich dem ErscheinungsbiLd der gesamten Überbauung anzupassen und unterzuordnen.
Dachform, -begrünung und -
nutzung
a Als Dachform wird das Flachdach festgetegt. Für Nebenbauten ist die Dachform frei. b Die Dächer der Hauptbauten A1-A2, 81-83, C1-C2 haben ökologischen Funktionen zu dienen. Die Dächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen dienen.
c Dachterrassenüberdachungen sind 2.0 m von der Fassade zurückzuversetzen.
(ikotogische Funktionen sind:
ökologischer Ausgleich durch extensive Begrünung, Sonnenenergienutzung oder Retention von Regenwasser Die extensive Eegrünung der Dächer dient ab ökologische Ausgleichsfläche in Siedlungsraum und hat Retentionswirkung bei Starkreqen.
fnpfehlunq für extensive Dachbegrünung: 1ie extensive Dachbegrünung soll genäss der Norn,,SIA 312 Begrünung von Dächern" unter Verwendung der "Basler Pflanzennischung für extensive Dachbegrünungen" ausgeführt werden, Die Schichtstärke der Vegetationstragschicht von nind. 10 crn istje nach Beschattungssituation (2.8. durch PV-Paneb) zu reduzieren, danit die Funktion der PV-An lage (kei ne Beschattung n icht beeinträchtigt
Technische Bauteite
auf dem Dach
durch hoch wachsende Segrü n u ng)
ist.
8 0bertichter, Liftüberfahrten, Lüftungsbauteile sowie Wärmeerzeugungskomponenten, Anlagen Versorgung Mobitfunk u. A. können die Ftachdächer der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebäudehöhe dadurch überschritten wird. Diese Bauteile
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
6
Marqinatie
k t ) nt il t.' / t f a
Regtementsbestimmung
t t ili t fi,{'i.s t t
sind so auszubilden, dass sie aus der Umgebung betrachtet nicht störend in Erscheinung treten. Sie sind mindestens um das Mass ihrer Höhe von der äussersten Fassaden-
linie a[[er Gebäudeteile zurückzuversetzen.
Die Gebäudeerschtiessungen der Hauptbauten A1-A2 sowie der Hauptbauten C1-C2 er-
Gebäudeerschtiessung
folgen ab der quartierinternen Erschtiessungsanlage. Die Gebäudeerschliessungen der Hauptbauten 81-83 erfol.gen ab der Jupiterstrasse gemäss Quartierplan (Situation und Schnitte).
Städtebautiche und landschafttiche Einpassung
10 Die Bauten sind als städtebauliche und architektonische
Vogelschutz
11
Einheit auszubilden. Materia-
lien, Farben, Fenster und Hauseingänge sind sorgfältig aufeinander abzustimmen, damit ein harmonischer Gesamteindruck entsteht und eine gute Einpassung in das nachba rliche Siedtun gs- u nd La ndsch aftsbi Ld sichergestettt ist.
Glasfassaden und transparente Bauteile sind vogetsicher zu gestatten.
Den Eauinteressenten wird im Rahrnen des Baubewiltigungsverfahrens empfohlen, frühzeitig nit den zuständigen Fachinstanzen der Gemeinde 14ateiatisieru ng und Fa rlsgebung vorzubesprechen.
Bei Verwendung von 6las in der Fassadengestaltung ist der Vogelschutz zu berücksichtigen. 1abei sind dfe in der Richtlinie 'Vogel' frcundliches Rauen nit Glas und Licht" der Vogelwarte Senpach
(2012) enthattende Vorgaben und t la.ssnahmen zu beachten.
Quartierplan-Reglement
"Jupitei', Reinach
7
Marginalie
:\!)iii;ijt,ii/,ji
./ l i / t tt,.t,i,
f 6 Nutzung, Qestaltung, Pflege and Unterhalt des Aussenraames Grundsatz
Die Nutzung, Gestattung und Bepflanzung des Aussenraumes wird wo nötig durch den Quartierplan (Situation und Schnitte) bestimmt. Die Umgebungsgestaltung hat öko[ogische Aspekte zu berücksichtigen. Für die Bepflanzung sind hauptsächtich einheimische standortgerechte Arten zu berücksichtigen. Anpflanzungen mit Arten, die zu den
invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.
Umgebungsptan
a Für die definitive Anlage fordert der Gemeinderat als zuständige Baubewilligungsbehörde im Baubewilligungsverfahren einen Umgebungsptan für den ganzen QPPerimeter mindestens im Massstab 1:200. Er wird integrierter Bestandteil der Baubewitligung. Im Falle einer etappierten Bebauungsreatisation sindjene Bereiche des
Siehe Quartierp/an (Situation und Schnitte) Invasive lVeophyten sind z. B. Nodanertkanische Goldruten. Sonnterflieder, Kirschlorbeer, Robinie und Essigbaun: vgl. 'schwarze
Liste" der Schweizerischen Konmission für die trhakung von ll/ildpflanzen (SKtült).
Der Ungebunqsplan ist das lnstrunentariun für die konkrete Abbildung bzw. den Nachr'veis der Bestandteite und [lenente des Aus-
senrdunes in lage, 0imensionierung und Ausgestaltung auf der Stufe des Baubewiltigun gsverfah rens. Verbindliche Grundlage bildet
dabei der Quartierplan. Das entsprechende Fntsorgungskonzept
Umgebungsplanes. die erst in späteren Realisierungsetappen angelegt werden so[-
(Grünabfälte, Abfallcontainer, Wertstoffe etc.) ist mit der Geneinde
len, konzeptione[l darzustelten.
Reinach abzusprcchen.
b Neben der Lage von Nebenbauten beinhattet der Umgebungsptan insbesondere die genaue Lage und Ausgestattung von Detailerschliessungen und Ptätzen, areatinterne Wege, Anlagen für Spielen und Verweiten, Obtichter, Vetoabsteltplätze, die Art und genaue Lage der Frei- und Grünflächen, der öffentlichen Freiflächen, der Bepftanzung, der Betäge, der Dachbegrünungen, der Terrainveränderungen, der Überdeckung der Autoeinstellha[[e, der Böschungen und Stützmauern sowie die genaue Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen (Grünabfätle, Abfatlcontainer, Wertstoffe, evtt. quartierptani nterner Ko mpostierptatz etc. ).
Terrai n m odellieru n gen
3 a Die neuen Höhen der Terrainoberftäche werden gestützt auf den Quartierplan im
Siehe Schnittptan
Rahmen des Baugesuches im Umgebungsplan abschtiessend geregelt und nachgewiesen.
b Über den Untergeschossen f Autoeinstelthatlen muss eine minimale Überdeckung von 0.5 m, bei Baumstandorten eine bepflanzbare Überdeckung von ca. 1.0 m gewährteistet sein.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
8
Regtementsbestimmung
Marginalie
k ( riil nt {' I i 1.1 J ./ Hi i t r't t: i st'
c Die Terraingestaltung hat sich betreffend Höhenlage entlang der öffenttichen Strassen am angrenzenden Strassenraum auszurichten. Gegenüber den privaten Nachbar-
parzellen ist ein harmonischer Übergang zu erreichen.
Bereich für Frei- und Grün-
Der Bereich für Frei- und Grünftächen Wohnumfel.d bitdet den zu den Hauptbauten ge-
flächen Wohnumfeld
hörenden Grünraum. Die Nutzung erfolgt individuell durch die jeweiligen Bewohner. Die Ersteltung von Gebäudezugängen sowie Veloabstellantagen beim Eingangsbereich sind zutässig.
Innerhalb des Bereiches sind an geeigneten Standorten Hochstannbäune als Einzelbäune oder als Baungruppe zu pflanzen (vg /. da
zu'd#'$fffi
' wi ch ti qe Eä un e ")
Die Bereiche werden durch Strauch-, Hecken- und/oder Staudenbepflanzungen abgegrenzt. Für die Bepflanzung sind hauptsächlich einheimische standortgerechte Arten zu verwenden.
Bereich für quartierptani n-
Der Bereich für quartierplaninterne Freiftächen. inkl. Erschliessungsanlagen ist der ge-
terne Freiflächen, inkl. Er-
samten Bewohnerschaft innerhalb des 0P-Perimeters frei zugänglich zu hatten und entsprechend zu gestalten. Die Erschliessungsanlagen bzw. Wege sind soweit technisch
schliessungsan [agen
An geeigneten Standoften sind finzetbäune zu pflanzen (v91. dazu
'wichtige Räume')
mögtich und sinnvo[[ mit wasserdurchlässigen Materiatien zu gestalten. Die Grünflächen sind durch die Grundeigentümerschaft fachgerecht zu pftegen. Der Bereich für quartierplaninterne Freiftächen, inkt. Erschliessungsanlagen wird von folgenden Bereichen überlagert:
a Die Bereiche für Quartierplätze und Grünftächen dienen ats Spiet- Aufenthatts- und Verweitflächen für die Bewohnerschaft der Quartierplan-Überbauung. Zulässig sind entsprechende Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgele-
genheiten, Überdachungen von Spiel.- und Verweitflächen, Brunnen/Wasserspiele, Spielgeräte und dergteichen.
b Der Bereich für einen grünen Quartierauftakt ist mit verschiedenen Grünelementen attraktiv und ökotogisch wertvott ats grünes Eingangstor in die Quartierptan-Überbauung zu gestalten. Zutässig sind Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgetegenheiten,
Hochbeete, Brunnen/Wasserspiele und dergleichen.
Quartierplan-Reglement
"Jupite/', Reinach
I
koit t rn e t t {.,1 t / ! I i t t t,it:i.st'
Marqinalie
Bereich für öffentliche
6 Die Bereiche für öffentliche Pl.ätze dienen der Bewohnerschaft innerhalb des QP-Perimeters und der Bewohnerschaft des umliegenden Quartiers ats Aufentha[ts- und Begeg-
Ptätze
nungsort. Sie sind öffenttich zugängtich zu halten und attraktiv zu gestatten. Zutässig
sind entsprechende Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgelegenheiten, Überdachungen von Spiet- und Verweitflächen, Brunnen/Wasserspiete, Spielgeräte, Kunstinstallationen und dergteichen.
Wichtige Einzelbäume sowie
Baumstandorte werden im Quartierplan zwischen der Verbindung Neptunweg / Sternenweg als Weiterführung der bestehenden südlichen Baumreihe vorgegeben. Die weiteren
Zusatzbepflanzung
Baumstandorte (Zusatzbepflanzung) sind im Quartierptan konzeptionel[ festgelegt. Sie können lagemässig im Rahmen des Baugesuchs verschoben werden. Mit dem Umgebungsplan sind mindestens 30 Bäume nachzuweisen und in der Folge zu pftanzen. Die Bäume sind sachgerecht zu pflegen. Für die Bepflanzung sind hauptsächtich einheimi-
Definitive Baun- und Strauchstandofte werden in Baugesuchsverfahren zur Ungebungsgestaltung auf Stufe Baugesuch festgelegt und nachgewiesen (Ungebungsplan). vgl. Zusatzbepflanzung (Bäune und Bauntgruppen konzeptionell)
genäss QP
sche standortgerechte Arten zu verwenden.
Schutz und Pflegemassnah- 8 Sämtliche Grünetemente sind, wie sie im Umgebungsplan auf Stufe Baugesuch nachge-
men
Gewährteistung der
wiesen werden, zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Bei Abgängen sind al.l.fätl.ige Ersatzpftanzun gen rechtzeitig vorzuneh men.
e Der Zweck und die Funktion sämtlicher Freiflächen und Aussenanlagen muss dauernd
Funktionalität
Aussen ra umbeteuchtu n g
gewährleistet werden.
10
Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht über-
mässig beeinträchtigen. Die Beteuchtungsanlagen sind in deren Intensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
10
l{onincrtta; . l linw:i:t
Marqinalie
5 7 Erschliessung und Parkierung Grundsatz
Für die ungefähre Lage der Erschtiessungsflächen, Zufahrten. Plätze und Gebäudezu-
gänge ist der QP (Situation und Schnitte) massgebend. Abweichungen sind mögtich, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. Genaue Lage und Dimensionierung sämtticher privater Erschtiessungsflächen sind im Umgebungsplan im Rahmen des Baugesuchsverfahrens im DetaiI nachzuweisen.
Quartierplan-
Es sind folgende Erschtiessungsvorgaben zu beachten:
Ersch[iessung
a Die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs zu und von oberirdischen Parkplätzen sowie Zu- und Wegfahrt zur Auto-Einstellhalle ist via der Jupiterstrasse ertaubt.
b Der öffenttiche Weg (Neptunweg) ist für den Langsamverkehr (Fussgänger, Veto, etc.) auszugestalten und der öffentl.ichkeit zugängtich zu hatten. Die Verbindung ist grundbuchrechttich zu sichern. Der öffentliche Weg wird durch den Grundeigentümer nach Vorgaben der Gemeinde Reinach erstetlt. Unterhalt, Bewirtschaftung
\er öffentliche lüeg verbindet die bestehenden Fusswege 'Neptunweg' und "Sternen weg' (vgl. Strassen netzpla n).
(insbesondere Winterdienst, Beleuchtung, 0rdnungsdienst) und Erneuerung erfolgen durch die Gemeinde Reinach.
c Im Quartierptan-Areal sind mind. zwei Zugänge vom Aussenraum her zur unterirdischen Auto-Einstetthatle zu realisieren. Davon befindet sich einer im nordösttichen
und einer im nordwestlichen Tei[ des Quartierptan-Areals.
d Die übrigen Wege innerhatb des QP-Perimeters sind privat. Sie dienen der inneren Erschtiessung der Gebäude durch den Langsamverkehr und wo nötig ats Notzufahrten und sind für die gesamte Bewohnerschaft des QP-Perimeters zugänglich zu hat-
ten.
e Wo nichts anderes vermerkt ist, sind die Erschliessungsinfrastrukturen durch die Grundeigentümerschaft der Quartierplan-Überbauung zu erstellen und dauernd zu unterhalten.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
11
Marginatie
Reglementsbestimm ung
Beläge
3 Auf befestigten Betägen anfal[endes Meteorwasser ist nach Mögtichkeit versickern zu
l\.. tt t llit.t I I' I i,:
lassen.
i i t I I itt' iii'
vgl. auch einschlägige Aussagen des 6tP Reinach
Int Rereich der tinstellhalle sirtd die diffusen lersickerunqen über die tinstellhallendecke geeignet abzuleiten und verstckern zu lasseu.
Parkierung
a Die Ermittlung des notwenigen Grundbedarfs für Auto- und Veto-AbsteLtplätze er-
ftir- trilohnbebauungerr siel t t die Verordn ung zurn Raun tplan utryJs- und
folgt nach den kantonalen gesetztichen Bestimmungen und Richttinien. Dabei gitt
Baugesetz llL einen Eedaf von 1.0 9tartntparkplitzen und 0.3 Eesu-
jedoch der Wert von 1.3 PP / Wohnung als Maximalwert.
b Die genaue Zahl der Parkplätze und deren Anordnung ist im Rahmen des Baugesuchverfahrens
in Beachtung von $ 7 Abs. 4 tit. a QPR zu ermitteln und ptanlich
festzulegen.
c Mit Ausnahme von 8 Besucherparkptätzen enttang der Jupiterstrasse sind a[[e Autoabstettplätze unterirdisch anzuordnen. Alte Besucherparkptätze müssen öffentlich zugängtich sein.
d Jeder Baubereich für Hauptbauten verfügt über ausreichend gedeckte Abstel[räume für Velos (inkt. Vel.o-Unterstände gem. $ 4 .Abs. 5 Lit. a QPR), Kinderwagen und lihnliches.
e Die Überdeckung oberirdischer Autoabstetl.ptätze ist untersagt.
cherptäfze pn Wohnung vor.
Die ierneinde enpfiehlt, bei der Ptanung den wachsenden Bedat r fü t ile kh o fa h rze u g e zu be rü cks i ch tig e r r ( lad es tatio n e n, l/e rte i le rkäs te n e tc. ).
a r r .[ n fras tru k tu
f,lach weis Parkierung (/,laxina /werte)
N
utzung
Auto-Abstellplätze fiir Wohnen
(q/ Wohileirheiteil) I
otal Auto'AL)stetlplätze
5tömmptätze
llesucherptätze
l0
91
(davon B oberirdisch)
121
ausgelviesen
Ve[o-Abstel[ptätze (irr Eirrstelthalie und oberirdisch)
Genäss aktuellen Arc hitektur-Vorprojekt (Stand: 2 5. 06. 20 I8)
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
12
Reqtementsbestim munq
Marginalie
li tt t t t tt t t. r t t;!
t,:' I I tt tvtt i:r' t
g 8 Ver- and Entsorgung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Im Sinne der generellen Entwässerungsplanung (GFP) ist neben der
Betreffend der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die gesetztichen Bestimmungen und die entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend. Ein Wasseransch[uss- und Kanalisationsgesuch ist bei der Gemeinde Reinach spätestens mit
Schnutzabwasserheseitigung, für die Lleiteruerwendung des anfal' tenden nich t versch m utzten Abwassers (lLleteorwasser a uf versiegel'
den Baugesuchsakten einzureichen.
Brauchwasser, Biotapspeisung, Versicke ru ng, Ableitun g etc. Für all-
ten Flächen und Dächern, usw.) ein Konzept zu ersteilen z. B, für fällige Versickerungsnass nahmen ist der Zus tandsbe ich t "Versickerung" des GIP Reinach zu konsultieren.
2 Für die Abfattbeseitigung gitt das Abfallreglement der Gemeinde Reinach. Auf Stufe
Abfattbeseitigung
Baugesuch wird ein detaittiertes Abfallkonzept ersteltt, welches vor Realisierung der
Quartierplan-Überbauung der Gemeinde Reinach zur Beurtei[ung vorzutegen ist.
Energiestandard
Erneuerbare Energie / Wärmeversorgung
Die Bauten sind nach dem zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden MINERGIE-P-Stan-
)er Fnergie-.9tandard kann inr Laufe der Zeit ändern, er wird regel'
dard zu zertifizieren oder haben den zum Zeitpunkt der Baueingabe gettenden Grenzwert des MINERGIE-P-Standards einzuhalten. Wird die Überbauung in Etappen ausgeführt, so istjede Etappe im festgelegten Energie-Standard auszuführen.
nässig aktuatisiert. fs ist der zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe a ktue I lste Sta n da rd e inzu h alte n.
a Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens 70 0/o mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen nach Möglichkeit im Verbund, zu realisieren. Der Wärmebedarf ist votzugsweise mit Erdwärme und/oder Abwärme zu decken. Alternativ ist ein Anschluss an den
Verbund Reinacherhof zu prüfen. Sotare Stromproduktion ist zu prüfen. Ein entsprechendes Energiekonzept ist BestandteiI der Baugesuchseingabe.
Durch leitungsrechte
5 Durchleitungsrechte für öffentliche Werkleitungen sind innerhalb des QP-Perimeters gewährt.
Quartierplan-Reglement
"Jupite/', Reinach
Detaib sind nötigenfalk im Quaftierylan-Veftrag zu regeln und al' Ienfalb in Grundbuch aß Grundlast eintragen zu lassen.
13
Marginalie
Regtementsbestimm ung
i;r ti t i i t t :'t t LJ
;,/ il i t ttl. ;., tt I
5 9 Schutzbestimmungen Lärmschutz
1 Für den gesamten QP-Perimeter giLt die Empfindtichkeitsstufe II.
vgl. Zonenvorschiften Siedlung, RRR Nr. 571 von 14.04.2015
Schutz des archäotogischen
Die archäotogische Schutzzone bezweckt den Schutz archäologischer Geschichtszeug-
In der in QP definierten Schutzzone wird folgendes 2bjekt vernu-
Erbes
nisse sowie die zu ihrem Schutz notwendige Umgebung. Vor Bodeneingriffen in der
tet: Jungsteinzeitliclte, bronzezeittiche und rönische Siedlung und rönisches Brandgräberfeld langrüttiweg Fleischbachstrasse, vgl.
Schutzzone ist die Bewil.ligung der zuständigen Behörde (Archäologie Basel-Land) ein-
zuholen, wetche gegebenenfa[[s eine archäologische Untersuchun g anordnet.
/
Srhutzzone A irn Zonenplan Siedlung. Archäologisch untersuchte Bereiche oder Bereiclte, in denen die archäologischen oder bauhistorischen Befunde durch moderne Baumassnahnen bereits gestört sind, sind nicht Bestandteil der Schutzzone. fntsprechende Abklärungen sind in tinzelfatl nit der zus tän d ige n Be h ö
de vorzu ne h n e n.
5 10 Realisierung / QP-Vertrag Rea [isierun gsvorgeh en
Die Realisierung der Quartierptan-Überbauung hat grundsätzl.ich im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümerlnnen des QP-Perimeters zu erfotgen. Dies betrifft insbesondere den Werkleitungsbau, das Festlegen der Baustetlenorganisa-
tion bzw. des Baustellenverkehrs und der Bauzeiten. Quartierplan-Vertragspunkte
Quartierptan-Vertrag
2 Die Grundeigentümerlnnen resp. Berechtigten haben sich gegenseitig alte für die Realisierung und für die quartierptanmässige Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderlichen Landabtretungen und Dienstbarkeiten bzw. Servitute einzuräumen. Dazu haben sie und die Einwohnergemeinde Reinach einen Quartierptan-Vertrag abzuschliessen.
rt
-
Strasse)
- Anpassungen an Basisinfrastruktur der Gemeinde - Beleuchtung der Auaftier-Erschliessungsflächen - öffen tlic'h es Geh retht (Ve rbindung Sternen weg- Neptun weg) - Konpetenz-,/ Verantwortlichkeitsaufteilung - Baut Grenzbau- und Nähebau- sowie )urchleitungsrechte - frstellung, Nutzung und Unterhalt geneinschaftlicher Infratru ktu r ( [ i ns te llha lle, Qua rt i ry lä tze tc. ) - Sannelstelle Grünabfälte / liletstoffe - llnterhalt und Benutzungsrechte - Baustellenverkehr - u,a,n, s
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
(n ich t absch Iiessend au fgefü h
bzw. nur nach Bedarf der Vertragspartner zu regeln): Anpassung Grundeigentun (insbesondere Abparzellierung für
e
e
14
Marginalie
Reqlementsbestimm ung
Etappierung
3 Wird die Bebauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Nebenbauten gem. S 5 Abs. 4 QPR, Parkierung, Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. antei[smässig so zu erstetten, dass der Bedarf in der jeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere
/:r tt:ttitr'rii,:i ./ i ji:tistl,,r'
Bauphasen der einzelnen Bauten sind zu koordinieren und nöglichst knapp zu ha{l:en, danit die Bau-Innissionen für die Nachbarschaft zeitlich begrenzt und danit so geing wie mdglich blei' hen.
Realisierung der gesamten Überbauung nicht erschwert oder verhindert wird.
Parzet[ierung
a Eine attfättige spätere Parzetlierung des Areals ist zulässig. Bei Parzettenmutationen innerhalb des QP-Perimeters gelten daraus entstehende Rechte und Lasten (Dienstbarkeiten) zur Realisierung und zur Sichersteltung der Funktionsfähigkeit der Quartierplanung gegenseitig als erteitt.
[]ienstbarkeiten gelten ak efteilt: Das heisst, zwei oder nehrere am
Quaftierplan beteiligte Grundeigentünerschaften solten sich die gegenseitig beeinträchtigen Funktionatität oder verunnöglichen. Dabei bleibt die grundhuchrecht{iche Sicherung vorbehalten.
nicht
g 11 Abweichungen / Ausnahmen Ausnahmen
In Abwägung öffentticher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen
attgemeiner Art
Umstände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde Abweichungen von diesen Quartierptan-Vorsch riften zulassen.
Ausnahrnen bedürfen eines Antrages und einer stichhaltigen Beqründung, Sie werden nach Abwägung von der Baubewilligungsbehörde efteilt.
zB. begründete k[einere paftielle Abweichungen von ßaubereichsbegrenzungen, wetche das Gesantkonzept nirht beeinträchtiqen.
Voraussetzung für Ausnahmen
2 a Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss 5 1 qPR vortiegt. Charakter und
vg|.:9 1'6pr t,rle der Quartierplanunq
Konzept der Überbauung bzw. der Freiftächengesta[tung dürfen durch die Ausnahmen nicht beei nträchti gt werden. Das Baubewi [[igun gsverfah ren bleibt vorbehalten.
b Wesentliche Anderungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbi[d, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur a ufgru nd ei ner Qua rtierptan -M utation erfolgen.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
37 tr RBG (gleiches Verfahren wfe QP-lvlutation erfolgt genäss hei Ercterstetlung der Quatierplanung)
ft
15
kot t n t t: I I l.l i /,/ I I i / r tr.,i' i..'
Marqinatie
ReqlemenLsbestimmunq
Gesamtkonzept für
3 Abweichungen von den Quartierptan-Vorschriften durch bautiche oder gestatterische Einzelmassnahmen, die entweder für
Abweichungen
9berstes Ziel ist es. zujeder Zeit ein einheitliches architektonisches bzw. städtebauliches Überbauungs-Konzept nit guter Qualität und
qualitätsvollen Aussenräunen zu wahren.
a das architektonische Erscheinungsbitd oder b das städtebauliche Konzept oder c die Erschtiessung oder d die Umgebungsgestattung von präjudizietler Bedeutung sind, dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewi[-
Das Gesamtkonzept für Abweichungen muss sich an die ßahnten der Quartierpla n-Vorsch n ften halten; weitergehende Abweich ungen be-
ligt werden.
dürfen einer lvlutation der Quaftierplanung.
Dieses Gesamtkonzept bedarf, im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen In-
stanzen, der Genehmigung der zuständigen Baubewittigungsbehörde und ist für atte weiteren gleichartigen Abweichungen richtungsweisend. Es ist integrierter Bestandteit des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffenttich aufzulegen.
Spätere Anderungen
/
Ergänzungen an Bauten
a Attfättige spätere Renovationen und Anderungen von Bauten sowie nachträglich einbzw. angebaute Gebäudeteile dürfen das Gesamtbil.d der Quartierptan-überbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesenttichen architektonischen Merkmalen und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen. Renovationen, spätere Anderungen und Ergänzungen bedürfen eines Gesamtkonzeptes analog zu
ffi@ffi{.W
5 I 2 Schlussbestimmangen Genehmigungsvoraussetzung
1 Die Genehmigung der Quartierptan-Vorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der gemäss
teien altseitig unteaeichnet ist.
Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
erwä h nte Quartierpla n -Vertra g von den Vertra gspar-
Vor der Genehnigung der Quartierylan-Votschiften durch den Regierungsrat ist der Quaftierplan-Vertrag öffentlich zu beu*unden (An nerku ng in G rundbuch).
16
Marginalie
Konrnon tat,/ llin*veise
Reqlementsbestimmung
Übenrrachung des
Der Gemeinderat übenaracht die Anwendung dieser Ouartierplan-Vorschriften. Das Bau-
Vo[zugs
bewiltigungsverfahren gemäss 120 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) bzw. S 86 ff. der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bteibt vorbe-
I
halten
Aufhebung früherer Besch[üsse
Inkrafttreten
3 Alle im Widerspruch zu den Quartierplan-Vorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten für den QP-Perimeter ats aufgehoben.
ist die Begrenzung des Areals gemäss QP-Perimeter (ugl. Situations'
lvtassgebend für die Aufhebung der früheren Zonenvonchriften
plan).
a Die Quartierptan-Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Quartierplan-Reglement' Jupite/', Reinach
17
Beschlüsse
Beschlüsse Gemeinde Beschluss des Gemeinderates:
29. Januar 2019
Beschluss des Einwohnerrates:
2O.Mai2019
Referendumsfrist:
23.Maibis24. Juni2019
Urnenabstimmung: Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 23
vom 6. Juni 2019
Planauflage
6. Junibis 6. Juli2019 Namens des Gemeinderates ident
Der Geschäftsleiter
Melchior Buchs
Haller
Kanton Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss y7.l2tl=lz! vom 0 7. .Jan. Ztl?ü Publikation des Regierungsratsbeschlusses im AmtsblattNr:lf|vom [t 9.
Jan. 2020 Die Landschreiberin
Die Landschreiberin:
E, ,{et be\u:oL Quartierplan-Reglement "Jupite/', Reinach
18