55_Q_16_ Quartierplan Dornacherweg

Special-use plan · Reinach (BL)

Document

Number
292
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Reinach (BL)
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Mar 10, 2020
In force since
Mar 10, 2020

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RRB_0292_20200310.pdf

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2020-292

vom 10. März 2020

Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften «Dornacherweg» 1.

Erläuterungen

A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 28. Januar 2019 die Quartierplanvorschriften «Dornacherweg» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte». Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 599 und 7873 mit einer Gesamtfläche von 9‘981 m2. Als zulässige Nutzung sind 11‘400 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 1. Juli 2019 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 29. Juli 2019 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. 1. Wichtige Einzelbäume / Baumhain Es ist festzuhalten, dass die Genehmigung des rechtsverbindlichen Planinhalts «Wichtige Einzelbäume / Baumhain – konzeptionell» keiner Bewilligung für die Unterschreitung des gesetzlichen Abstands für Bäume gemäss § 134 EG ZGB gleichkommt. Die Standorte der Bäume sind daher im Rahmen der Aussenraumgestaltung zusammen mit dem Tiefbauamt festzulegen. 2. Rechtsverbindlicher Planinhalt – Lage variabel Der Begriff «Lage variabel» lässt darauf schliessen, dass die Lage der betroffenen Festlegungen variabel bestimmt ist. Dies mag für Punktsignaturen richtig sein, da diese ohnehin keine exakte Lage festlegen und in der Umsetzung die nötige Flexibilität gewährleisten. Bei flächenhaften Festlegungen, wie «Interne Erschliessungswege» und «Besucherparkplätze / Kundenparkplätze oberirdisch», muss jedoch präzisiert werden, dass die äussere Abgrenzung der Fläche deren Lage abschliessend bestimmt. Hingegen bleibt die künftige Anordnung der entsprechenden Nutzung innerhalb der so bestimmten Fläche offen bzw. variabel. 3. Mobilitätskonzept in § 6 Abs. 3 lit. a Quartierplanreglement Gemäss § 6 Abs. 3 lit. a Quartierplanreglement (QR) besteht für die Bauherrschaft die Möglichkeit, im Baubewilligungsverfahren mit der Vorlage eines Mobilitätskonzepts die Anzahl der Stammparkplätze pro Wohnung zu reduzieren. Die Quartierplanung wurde vom Gemeinderat am 28. August 2018, vom Einwohnerrat am 28. Januar 2019 erlassen. Am 1. Januar 2019 ist § 70 Abs. 2 bis der Verordnung zum RBG (RBV) in Kraft getreten. Demgemäss kann bei Quartierplanungen ein spezifischer Bedarf Stammparkplätze pro Wohnung als Mindestzahl festgelegt werden, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind, u.a. wenn im Rahmen der Quartierplanung (d.h. spätestens mit dem Genehmigungsantrag) ein Verkehrs- und Mobilitätsgutachten vorgelegt wird. Es ist nachvoll-

ziehbar, dass sich vorliegend Erarbeitungs- und Erlasszeitpunkt der Quartierplanung mit dem Inkrafttreten der Verordnungsbestimmung überschnitten haben. Entsprechend wurden die an der Quartierplanung Beteiligten mit E-Mail vom 4. September 2019 über diese Diskrepanz informiert. Gleichzeitig wurde – im Sinne einer pragmatischen Lösung – darum gebeten, ein solches Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch nachzureichen, damit die fragliche Bestimmung von § 6 Abs. 3 lit. a QR – in Erfüllung der Kriterien gemäss § 70 Abs. 2 bis RBV – im Baubewilligungsverfahren umgesetzt werden kann. Mit E-Mail vom 18. Februar 2020 wurde nun durch die Gemeinde und Bauherrschaft mitgeteilt, dass die Möglichkeiten der Parkplatzreduktion in der Zwischenzeit geprüft worden seien. Aus verschiedenen Gründen stellte sich dabei heraus, dass auf eine Reduktion verzichtet werden müsse. Somit ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Regierungsrat kein Mobilitätskonzept vorliegt und folglich die Möglichkeit der Parkplatzreduktion im Baubewilligungsverfahren resp. gestützt auf § 70 Abs. 2 bis RBV nicht ausgeschöpft werden kann. 4. Energiestandard in § 7 Abs. 3 Quartierplanreglement Es ist Folgendes zu bemerken: Die Einhaltung der Energievorschriften muss zum Zeitpunkt eines Baubewilligungsverfahrens durch die kantonale Fachstelle abschliessend geprüft werden können. Insofern kann der Kanton bei vorliegender Quartierplanung die gesetzlichen Anforderungen und den Anteil an erneuerbarer Energie prüfen. Die Einhaltung des Minergie-ECO-Standards ist hingegen durch die Gemeinde Reinach zu prüfen. 2.

Beschluss

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://:

1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 28. Januar 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Dornacherweg» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/16/0, 55/ZPS/2/8 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 55/QR/16/0, 55/LES/2/9 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Planes und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Erwägungen zu übernehmen.

Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – BLASER + RAMSEIER Architekten und Planer, Gemeindestrasse 25, 8053 Zürich – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2020-292 vom 10. März 2020

2/2

Quartierplanvorschriften

Gemeinde Reinach

GemeindeReinach

Kanton Basel-Landschaft

Die Stadt vor der Stadt

55/ 0R/ 55t LES/

EX E N,T P LA iq,

AildT rÜn RAU[.1 PLAh! UNG

Qu a rtierpl a n-Reg I e m e nt Quartierplan, Dornachenrveg'

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BLASER + RAMSEIER Architekten und Planer ETH HTL SIA FSU Gemeindestrasse 25 8032 Zürich Tel 044 251 30 29 / [email protected] - 10. April 2019

161 0

2t 9

lnhaltsverzeichnis Erlass

3

s1

Zweck und Ziele der Planung

3

s2 s3 s4 s5 s6 s7 s8 se

Geltungsbereich und lnhalt

4

Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten

5

Art und Mass der Nutzung

7

Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes

9

Erschliessung und Parkierung

11

Ver- und Entsorgung

13

Lärmschutz

13

Etappierung, Grenzbaurecht, Parzellierung

14

Abweichungen, Schlussbestimmungen

14

Beschlüsse

15

s10

Gemeinde Reinach BL

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 2019

2

Anmerkung

Reglementsbestimmung

Kommentar

Erlass Erlass

Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf $$ 2bis7 und $$ 37ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG)vom 8. Januar 1998 (Stand 1. Januar 2015), auf dem Areal mit Quartierplanpflicht (ZOP) ,Dornacherweg' (Grundstücke Nr. 599 und Nr. 7873) den Quartierplan ,Dornacherweg' (aP) bestehend aus:

Quartierplanreglement,Dornacherweg' (QPR) (vorliegend) Plan Situation und Schnitte ,Dornacherweg' Massstab 1:500

Die Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) ist im rechtsgültigen Zonenplan Siedlung (ZPS) Reinach ersichtlich.

Die Basis für die Ausarbeitung des Quartierplanes ildet d as Be b au u ng skonzept,,Woh n ü be rb au u n g Dornacherweg" von sabarchitekten ag Basel (Stand 13.04.2015), welches vom Gemeinderat am 28.04.2015 für die Auslösung des Quaftierplanve rfah ren s freig egebe n w u rd e (Arch itekte n -P I äne

b

siehe Planungsbeicht PB).

$ 1 Zweck und Ziele der Planung Zweck

1 Der Quartierplan ,Dornacherweg' bezweckt, die Umsetzung der haushälterischen Bodennutzung mit einer hochstehenden Bebauungs- und Aussenraumqualität sicherzustellen, und soll unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine umweltgerechte, architektonisch und städtebaulich überzeugende Überbauung mit hoher Wohnqualität gewährleisten.

Ziele

'

Mit diesem Quartierplan werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

a) Bebauung und Nutzung des Areals auf Basis des aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangenen Siegerprojektes, Long Joh n' respektive Projekt Wohnüberbauung Dornacherweg als Beitrag zur zeitgenössischen Baukultur

b) Hohe Wohnqualität trotz Lärmimmissionen c) Hohe Freiraumqualität mit Berücksichtigung der jeweiligen ErdgeschossNutzungen, sowie spezifische Gestaltung entlang der Baselstrasse

Gemäss $ 28 Abs. 3 e) ZRS_Reinach sind für ZQP ,,Domacherweg" folgende Kriterien zu thematisieren:

- Aft der Nutzung Wohnen

- massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegen-

den Bauzonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität - Lärmschutz an Kantonssfrasse - Fortsetzung der Baumreihe entlang Base/sfrasse - rä u m I i ch e Aufwe rtu ng Do rnach e rweg

d) Sicherstellung einerenergieeffizienten Bauweise e) Ermöglichung einer Realisierung in Etappen 0 Gute Erschliessung g) Berücksichtigung der Alters-und Behindertentauglichkeit Gemeinde Reinach BL

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 2019

3

Anmerkuno

Reolementsbestimmu no

Kommentar

$ 2 Geltungsbereich und Inhalt

Geltungsbereich

t Die im Plan dargestellte Begrenzung des Quartierplanes (Perimeter) ist massgebend für den örtlichen Geltungsbereich. Elemente ausserhalb des QP-Perimeters haben lediglich orientierenden Charakter.

lnhalt

Gemeinde Reinach BL

t Die Vorschriften regeln insbesondere: . Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten . Art und Mass der Nutzung . Gestaltung und Benützung des Aussenraums . Erschliessung und Parkierung . Ver- und Entsorgung . Lärmschutz . Realisierung und Etappierung der Überbauung

Quartierplan-Reglement <<Dornacherweg> - 10. April 2019

Der QP-Pertmeter ist bestimmt durch die Zone mit Quaftierplanpflicht ZQP Dornacherweg (ZPS-Reinach). Die Vergrösserung des Perimeters (um ca.29m2) resultied aus einer Arrondierung der Parzelle 7873 mit dem Dornacherweg an der Südspitze des QP-Areals. Mit dem QP-Reglement werden die Vorschriften des ZRS Reinach ersetzt.

4

Anmerkuno

Kommentar

Reolementsbestimmunq

$ 3 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten Lage und Grcisse

I Für die Lage und Grösse der Bauten und Anlagen sind der Plan (Situation und Schnitte) sowie die Bestimmungen aus dem Quartierplanreglement massgebend.

Baubereiche für Hauptbauten

2 Der im Situationsplan bezeichnete Baubereich mit 3 Vollgeschossen (VG) begrenzt die mögliche Stellung für Hauptbauten und die überbaubare Parzellenfläche für Hauptbauten. Dieser ganze Baubereich kann mit einem einzigen zusammenhängenden Baukörper bebaut werden. Die beiden Baubereiche 4. Vollgeschosse (VG) begrenzen die Bebauung des 4. Vollgeschosses. Balkone, Vordächer und Hauptdächer dürfen die Baubereiche um max. 1.00m

Der eingetragene Gebäudeumriss hat nur Konzeptcharal<ter (orientierender Plan in halt).

überragen. Nebenbauten

3 Eingeschossige An- und Nebenbauten wie Gartengeräteräume, überdachte Aussenplätze, Veloräume und -unterstände, etc. (exkl. Garagen oder Carports) sind im gesamten Perimeter, auch ausserhalb der Baubereiche, zulässig. An- und Nebenbauten dürfen die Gebäudehöhe von 3.00m ab neuem Terrain nicht überschreiten. Die Grundfläche von Nebenbauten darf gesamthaft max. 80m2 betragen. Deren N utzung muss siedlungsinternen Erfordernissen entsprechen. Überdachungen von Einstellhallenzufahrten sind zulässig und zählen nicht zur Nutzfläche von Nebenbauten.

Nebenbauten sind bewilligungspflichtig und werden deshalb mit der Baueingabe und dem Umgebungsplan eingefordert.

Die Berechnung basieft auf der Annahme von 4 Velountersländen ä 20m2. Die Aufteilung der Grundfläche auf die beiden Etappen ist im QP-Veftrag zu regeln.

Nebenbauten sind als Teil der Aussenraumgestaltung im Umgebungsplan darzustellen. Unter-Niveau Bauten

4 Unter-Niveau-Bauten wie Einstellhallen, Technikräume und Lager-/Abstellräume etc. dürfen auch ausserhalb des Baubereichs mit 3 Vollgeschossen liegen. Dabei dürfen diese das gewachsene Terrain bis 80cm (Oberkante rohe Decke) überragen. Ausserhalb der Hauptbauten resp. der projizierten Fassadenlinien sind sie so zu konzipieren, dass sie nach aussen nicht oder unwesentlich in Erscheinung treten und integrierter Teil der Aussenraumgestaltung sind.

zulässige Höhe / Vollgeschosse

Die Angaben von untemiveau- und unterirdischen Bauten und Bauteilen in den Plänen haben orientie-

renden Charakter.

5 Das Gebäudeprofilwird durch die im Plan ,situation und Schnitte'definierte zulässige Höhe - Kote Oberkante rohe Dachkonstruktion - und durch die maximale Anzahl Vollgeschosse (VG) definiert. Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse ausser dem Untergeschoss.

Gemeinde Reinach BL

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 2019

5

Anmerkunq

Reolementsbestimmu no

Untergeschoss

6 Untergeschosse dürfen bis Oberkante roher Erdgeschossboden, gemessen an der äussersten Fassadenflucht, maximal 1.50m über dem gewachsenen bzw. dem tiefsten Punkt des neuen Terrains liegen.

Abgrabungen

7 Abgrabungen dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain vertikal gemessen 1.0m nicht überschreiten. Abgrabungen für Einstellhalleneinfahrten und Eingänge im Untergeschoss, beidenen das Untergeschoss maximal3.00m hoch in Erscheinung tritt, sind pro Etappe auf maximal 15.0m, gesamthaft auf maximal 30.0m Fassadenlänge gestattet.

Geländer, Brüstungen und Dachrand

Dachform

u Geländer, Brüstungen und Dachrandausbildungen dürfen die Oberkante der fertigen Dachkonstruktion (Terrassenboden, Dach-Schutzschicht etc.) um maximal 1.00m überragen. Für das Dach des 4. Vollgeschosses ist die Höhe der Dachrandausbildung auf das konstruktiv notwendige Mass zu beschränken.

Kommentar

Die Höhenbeschränkung von 1.50m ist bedingt durch eine bestehende ,Delle' im sonst ehenmässrgren lerrain. Mit einer Länge von 15m ist es möglich, nebst der EHEinfahft einen Aussenzugang UG mit einem längs der Fassade angeord neten Treppenabgang zu realisieren (Anrechnung ab 1.0m u nter gewachsenem Terrain).

Damit die Vorschriften und SIA-Normen bezüglich Geländer und Dachrandausbildung eingehalten werden können, gilt das zulässige Mass ab Ok fertiger Dachkonstruktion.

0e Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. Für Nebenbauten ist die Dachform frei.

Dachaufbauten

10

Dachaufbauten wie Liftaufbau, Dachausstieg, technische lnstallationen etc. sind auf das Notwendige zu beschränken und dürfen die ,Oberkante rohe Dachkonstruktion' um das notwendige Mass überragen. Diese Bauteile sind so zu gestal-

ten, dass sie nicht störend in Erscheinung treten. Für Kamine kommen die Brandschutzvorschriften zur Anwendung. Vogelschutz

Gemeinde Reinach BL

11

Glasbauteile und Glasflächen sind nach Möglichkeit vogelsicher zu gestalten.

Quartierplan-Reglement <<Dornacherweg> - 10. April 2019

6

Anmerkuno

Kommentar

Reolementsbestimmu nq

S 4 Art und Mass der Nutzung Nutzungsart

I lm ganzen Baubereich sind die Wohnnutzung und nicht störende Betriebe gemäss RBG $ 21 Abs. 1 zugelassen. lm 1. Vollgeschoss - Erdgeschoss Gebäude entlang Baselstrasse, südlich des Durchgangs mit öffentlichem Fussweg -, sind auch wenig störende Betriebe (Geschäftsnutzung) zugelassen gemäss RBG S 21

Abs.2.

Nutzungsmass

2 Die Bruttogeschossfläche (BGF) im QP-Areal beträgt maximal 11'400m2. FÜr die Berechnung gilt $ 49 Abs.2 RBV.

Nicht störende Betriebe sind z"B. kleine Dienstleis' tungsbetriebe wie Advokaturbüros, Antpraxen oder K nde rkri p pe n, Woh n he i me etc. lm lnteresse der Wohnüberbauung im QP-Areal Dornacherweg, aber auch im lnteresse des gesamten Quartiers soll die Möglichkeit bestehen, z.B. einen Quartierladen mit lmbissmöglichkeit (gemäss gesetzli' chen Ladenöffnungszeiten) zu betreiben. Grundstücksfläche QP-Perimeter = 1 0'01 0m2 > Ausnützung = 114%io (BGF = 11'400m2)

Nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche werden gerechnet:

a) Räume im Untergeschoss: Räume die nicht als Wohn- oder Arbeitsräume verwendbar sind, sowie Lagerräume für Geschäftsflächen ; Gemeinschaftsräume bis max. 40m2 Grundfläche pro Etappe, gesamthaft maximal 80m2 Grundfläche. b)

Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen, Lifte, die überwiegend nicht anrechenbare Räume erschliessen; Laubengangflächen und Zirkulationsflächen in Treppenhäusern über 1.20m Breite

c)

allen Bewohnern / Dienstleistern und Besuchern dienende unterirdische Einstellräume für Motorfahrzeuge, unter-/und oberirdische Abstellräume und Unterstände für Velos, Kinderwagen etc.

d)

Techn ikräume und gemeinschaftliche Waschküchen/Trockenräume und gemeinschaftliche Abstellräume in den Vollgeschossen bis maximal 120 m2

F ü r siedl u ng si nte rne G e me i n sch aftsrä ume beste ht d ie

Möglichkeit der Dämmung, Beheizung und ausreichenden Belichtung, ihre Grösse istiedoch begrenzt.

Damit die Mehrbreite von Laubengängen und Trep' penhäusern als Begegnungszonen für ältere Menschen, Knder usw. gefördeft werden, sollen diese Bereiche nicht zur BGF angerechnet werden.

Die Anordnung von Waschküchen z.B. im 1. Vollge' schoss (EG) bzw. auf dem obersten Geschoss (4. VG) sollen ohne BGF-Anrechnung möglich sein- Die Fläche

von 120m2 entspricht z.B. 6 Wasch-/Trockenräumen ä

Nettofläche.

20m2.

Gemeinde Reinach BL

e)

An- und Nebenbauten gemäss $3 Abs.4 QPR

f)

Pergolen, ungedeckte Gartensitzplätze und Dachterrassen

s)

mindestens einseitig offene Balkone und Loggien

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

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Anmerkung

Reqlementsbestimmunq

Kommentar

h) mindestens einseitig offene Dachterrassenüberdachungen bis max. 20m2 Fläche pro Wohneinheit im 4. Vollgeschoss (DG).

i) Aussentreppen die nicht der Haupterschliessung dienen Aufteilung zul. Bruftogeschossf/äche auf Vollgeschosse

Umlagerung zul.

Bruttogeschossfläche

Aufteilung BGF auf Grundstücke u. Baugesuchsetappen

Gemeinde Reinach BL

3 Die Bruttogeschossfläche von 1'400m2 ist wie folgt auf die Vollgeschosse aufge1

teilt: 3'250 m2 - 1. Vollgeschoss (EG) 3'400 m2 - 2. Vollgeschoss (1.OG) 3'400 m2 - 3. Vollgeschoss (2.OG) 1'350 m2 - 4. Vollgeschoss (DG)

a Die Nutzungsumlagerung zwischen den Vollgeschossen 1 bis 4 ist bis maximal

Die BGF beträgt im aktuellen Projektstand totat 11'298m2: 3'204 m2 - EG

- 1. oc - 2. OG 1'312 m2 - DG

3'391 m2 3'391 m2

10% der zugeteilten BGF möglich. lm 4. Vollgeschoss (DG) kann die Nutzungsumlagerung eine Erhöhung der BGF um maximal 20oÄ ermöglichen.

5 Die Festlegung der neuen Grenze zwischen den beiden Parzellen erfolgt in Übereinstimmung mit dem zu realisierenden Bauprojekt (Baugesuch). Entsprechend erfolgt die definitive Zuteilung der BGF auf die beiden Parzellen zu diesem Zeitpunkt. Die diesbezügliche Vereinbarung ist im QP-Vertrag zu regeln. Bei Eingabe des Baugesuchs in 2 Etappen ist die von beiden Landeigentümern unterzeichnete Zuteilung der BGF pro Etappe einzureichen.

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 20'19

Die Aufteilung der BGF-Fläche pro Etappe (und damit pro Landeigentümer) wird im QP-Vertrag geregeft.

8

Anmerkuno

Reqlementsbestimmuno

Kommentar

$ 5 Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes Gestaltung

1 Für die Anlage der Frei- und Grünflächen - Erschliessungs- und Spielbereiche, interne Wege, Hauszugänge und Privatgärten - sind die Festlegungen im Plan ,Situation und Schnitte' massgebend. Bei der Umgebungsgestaltung sind die Aspekte des ökologischen Ausgleichs zu beachten. Soweit möglich ist eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung mit vorwiegend einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Eine Bepflanzung mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, ist nicht zulässig. Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren lntensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken. Der Aussenraum ist für die nachfolgend beschriebenen Bereiche jeweils spezifisch zu gestalten:

Gemeinde Reinach BL

a

Der Vorplatz zur Anlieferung von Geschäftsräumen und für KundenKurzparkierung, mit Erschliessung direkt ab Baselstrasse, ist mehrheitlich als Hartbelag und mit Baumhain als grüner Filter und zugleich als Aufwertung des Strassenraumes entlang der Baselstrasse zu gestalten.

b

Die zentrale, für alle Bewohner zugängliche Grünfläche mit Spielgeräten im Hof dient dem Aufenthalt, Spiel und Begegnung. Sie ist durchsetzt mit wasserdurchlässigen Fusswegen und frei platzierten Bäumen.

c

Die den EG-Wohnungen vorgelagerten Privatgärten können teilweise mit Umfassungsmauern bis max. 1.20m Höhe von den halböffentlichen Flächen getrennt werden. Diese Privatgärten sind als Grünflächen mit Bepflanzung zu gestalten; sie können teilweise befestigte Flächen (2.8. Plattenbelag) für Sitzplätze enthalten.

d

Gegen die Nachbarparzellen im Süden und Norden, sowie im nördlichen Teil entlang Baselstrasse, sind grosse Bereiche für Grünflächen und Blumenwiesen durchsetzt mit einzelnen Gehölzgruppen anzulegen.

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

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I

Anmerkung

Reglementsbestimmung

Kommentar

Umgebungsplan

'

Gestützt auf $ 87 Abs. 4 lit. a RBV verlangt der Gemeinde rat ei ne n U mgebu ngspl an.

Für die definitive Anlagegestaltung fordert der Gemeinderat (Baubewilligungsbehörde) einen detaillierten Umgebungsplan mind. M 1:200, resp. beizwei Bauetappen gesondert für den entsprechenden Teil. Bei etappierter Baugesuchseingabe ist die Abstimmung gemäss Aussenraumkonzept QP-Dornacherweg auszuweisen (Übergänge, zentraler Aufenthaltsbereich, usw.). Der Umgebungsplan stellt das 1. Vollgeschoss (EG) dar und enthält insbesondere: Terrainmodellierungen, Böschungen, Stützmauern, Überdeckung Autoeinstellhalle, Übergänge zu öffentlichen Anlagen und Nachbargrundstücken, die genaue Lage, Grösse und Materialisierung der Nebenbauten, die Lage, Ausgestaltung und Materialisierung der Plätze, der Detailerschliessungen, der Frei- und Grünflächen, der Bepflanzung und der Ver- und Entsorgungsanlagen, sowie der

Veloabstellplätze. Wichtige Einzelbäume und Baumhain Besucherparkplätze

3 Die im Plan ,situation und Schnitte' schraffiert dargestellten Bäume sind konzeptionellwichtig. lhre definitiven Standorte sind im Umgebungsplan nachzuweisen.

o Die im Plan ,situation und Schnitte'bezeichneten Besucherparkplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. Die Besucherparkplätze am Domacherweg sind mit einer Hecke vom übrigen Freiraum abzugrenzen.

Einfriedungen

Extensivbegrünung von Flachdächern

5 Einfriedungen sind bewilligungspflichtig und im Umgebungsplan darzustellen. 6 Flachdächer ab 50 m2 sind extensiv zu begrünen, soweit die Dachflächen nicht als vorgelagerte Terrassen für Wohnungen oder für das Aufstellen von technischen Anlagen benötigt werden.

Die ertensive Begrünung der Dächer dient als ökologische Ausgleichsfläche im Siedlungsraum und hat Retention swirku ng bei Starkrege n. Die Verwend ung Pflanzenmivon einheimischem Saatgut (2.8. "Basler schung fiir ertensive Dachbegrünung") wird empfohlen.

Unterhalt / Umgestaltung

7 Zweck und Funktion sämtlicher Freiflächen und Aussenanlagen müssen dauernd gewährleistet sein. Sämtliche in den Quartierplan-Vorschriften bezeichneten Elemente des Aussenraumes, wie sie im Umgebungsplan auf Stufe Baugesuch definiert werden, sind fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und rechtzeitig mit Ersatzpflanzungen zu ersetzen.

Gemeinde Reinach BL

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

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10

Anmerkunq

Reolementsbestimmuno

Kommentar

$ 6 Erschliessung und Parkierung

t Für die Erschliessung und Parkierung ist Plan ,Situation und Schnitte' massge-

Konzept

bend. Die Erschliessung des Areals erfolgt primär über den Dornachenrveg. Ab Baselstrasse sind einzig die Anlieferung von Geschäftsräumen und die Kurzzeitparkierung für Kunden gestattet. öffenticher

weg

2 Der Fussweg gemäss gültigem Strassennetzplan ist für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten und mit einem Hartbelag auszuführen. Die minimale Breite beträgt 4.00m. Die diesbezügliche Dienstbarkeit ist für den Grundbuch-Eintrag im QPVertrag zu regeln.

Parkierung

3 ln Abstimmung mit weiteren Quartierplänen der Gemeinde Reinach gilt für die Wohnnutzung:

a

Der voraussichtliche Bedarf an Stammparkplätzen für die Bewohnerschaft des QP-Perimeters wird gemäss übergeordnetem Recht bestimmt. Der entsprechenden Wert kann für den Quartierplan Dornacherweg leicht gesenkt werden, sofern spätestens im Baubewilligungsverfahren ein ausgereiftes und sleie Fn;zJ3rrign* lnt belastbares Mobilitätskonzept (mit Einbezug von Car-Sharing, mietrechtlichen Verpflichtungen, Vermietungskonzepten oder Ahn lichem) mit einem entsprechenden Antrag vorgelegt wird. Alle Stammparkplätze sind unterirdisch anzuordnen.

b

Gemeinde Reinach BL

Die genaue Zahl der Parkplätze und deren Anordnung ist im Rahmen des Baugesuchsverfahrens in Beachtung von $ 6 Abs. 3 lit. a QPR zu ermitteln und planerisch festzulegen.

c

Die Besucherparkplätze sind als solche zu bezeichnen und dürfen nicht vermietet oder fest zugeteilt werden. I bis 9 Besucherparkplätze sind unterirdisch anzuordnen. Die restlichen Besucherparkplätze (Berechnung gemäss Anhang RBV) können oberirdisch erstellt werden.

d e

Die Überdachung oberirdischer Autoparkplätze ist untersagt.

Die gemäss gültigem Strassennetzplan und Besprechung v. 29.07.2014 öffentliche Wegverbindung ist ein Gehweg (ohne Velo).

Die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz BL (RBW sieht einen Bedai von 1.0 Stammparkplätzen pro Wohnung vor. Eine leichte Senkung der Stammparkplätze bedeutet aus Sicht der Gemeinde eine Reduldion um ca. 0.3 auf 0.7 Stammparkplätue

pro Wohnung. $ 70 Aös. 2 RBV lautet: ,ln besonderen Fällen kann die Baubewilligungsbehörde nach Anhören des Gemeinderates die Zahl dervorgeschiebenen Plätze herabsetzen. Anhang 11/1 RBV nennt dazu explizit eine fallweise Betrachtung bei Wohnbauten im Rahmen von Quartierplanungen.

Der Gemeinderat zieht als zuständige Baubewilligungsbehörde Reinach für die fallweise Beurteilung in Erwägung: - ÖV-Erschliessung des Areals - bestehende Belastung des Verkehrsnetzes - Wirtschaftlichkeit von neuem Wohnraum - sich ändernde Mobilitätsbedürtnisse und verhaltensweisen.

Die Abstellräumlichkeiten für Velos, Kinderwagen und Ahnliches sind in genügender Anzahl zu erstellen. Für die Besucher und für das kurzzeitige Abstellen sind oberirdische Veloabstellplätze zu erstellen.

Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 2019

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Anmerkuno

Reolementsbestimmunq

Einstellhallen

o Für die Überbauung sind zwei Ein-/Ausfahrten in die Einstellhalle ab Dornacher-

Kommentar

weg zu erstellen. Die Ein-/Aus-fahrten sind in das Gebäude zu integrieren. Gebäudezugänge Dornacherweg

Gemeinde Reinach BL

5 Für die Gewährleistung der behindertengerechten Gebäudezugänge entlang Dornacherweg (ab Durchgang Öffentlicher Fussweg bis zum nördlichen Gebäudeende resp. bis zur EH-Ein-/Ausfahrt) sind kleinere Rampenbauwerke und dafür längs und direkt anschliessend an das Trottoir notwendige Stützmauern bis 1.00m ab Strassenniveau zulässig.

Quartierplan-Reglement <<Dornacherweg> - 10. April 2019

Die schmalen Grundstücksverhältnisse bedingen im nördlichen Arealteil eine bis in die Umgebungsgestaltung dafür ausgeklügelte Bebauungsform.

12

Anmerkunq

Reqlementsbestimmunq

Kommentar

$ 7 Ver- und Entsorgung

t Für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind die gesetzlichen

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

'

Abfallentsorgung

Bestimmungen und die Reglemente der Gemeinde massgebend. Ein Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch ist bei der Gemeinde Reinach spätestens mit den Baugesuchsakten einzureichen.

ist neben der Schmutzwasserbeseifrgrung, für die Weiterverwendung des anfallenden nicht verschmutzten Abwassers (Meteorwasser auf versiegelten Flächen und Dächern, usw.) ein Konzept zu erstellen z.B. für Brauchwasser, Biotopspeisung, Versickerung, Ableitung etc.. Für allfällige Versickerungsmassnahmen ist der Zustandsbericht ,,Versickerung" des GEP Reinach zu konsultieren.

Für die Abfallbeseitigung gilt das Abfallreglement und die Abfallverordnung der

Die Standofte für Container sind im Umgebungsplan nachzuweisen.

Gemeinde Reinach. Energiestandard / Wärmeversorgung / Erneuerbare Energie 'l ')": -'': 'lli-

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Die Bauten sind nach den zum Zeitpunkt der Eingabe gültigen MinergieKennzahlen für,,Minergie-ECO-Standard" zu realisieren. Die entsprechenden energetischen Kennzahlen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens : il I : -l von den Gesuchstellern nachgewiesen. EineZertifizierung ist nicht obligatorisch. Die Einhaltung der Kennzahlen des Minergie-ECO-Standards ist durch die Gemeinde zu prüfen. Die gesetzlichen Anforderungen sind mindestens einzuhalten. Wird die Überbauung in Etappen ausgeführt, so ist jede Etappe im festgelegten Standard auszuführen. Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens 70 % mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu realisieren.

Durchleitungsrechte

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lm Sinne der generellen Entwässerungsplanung (GEP)

Durchleitungsrechte und die dafür erforderlichen Dienstbarkeiten (Grundbucheintrag)sind im QP-Vertrag zu regeln.

lm Quartierplanvertrag wird ergänzend vereinbaft, dass mlf der Quartierplanüberbauung darüber hinaus die Erreichung des Minergie-P-Standards oder alternativ die Einhaltung der Zielwerfe gemäss S/AEffizienzpfad Energie angestrebt werden.

Die ertorderlichen Dienstbarkeiten sind im Grundbuch einzutragen. Im Quartierplanvertrag wird die Begründung der Dienstbarkeitsverträge geregelt (siehe Merkblatt lnformation Raumplanung 1 /201 5).

$ 8 Lärmschutz Lärmschutz

t Für den gesamten QP-Perimeter gelten die lmmissionsgrenzwerte IGW der Empfindlichkeitsstufe I I (LSV).

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Quartierplan-Reglement <Dornacherweg>

- 10. April 20'19

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Anmerkunq

Kommentar

Reo le me nts bestim m u no

$ 9 Etappierung, Grenzbaurecht, Parzellierung Etappierung

1 Die Realisierung der Überbauung kann gesamthaft oder in 2 Etappen erfolgen. Für die Realisierung in Etappen stellen die Landeigentümer im QP-Vertrag sicher, dass alle notwendigen Anlagen in jeder Etappe vorhanden sind und die Realisierung der 2. Etappe nicht erschwert wird.

Grenzbaurecht

2 Das für die Erstellung der Hauptbauten erforderliche Grenzbaurecht gilt als erteilt ($ 94 Abs.4 lit. b RBG).

Parzellierung

3 Die weitere Unterteilung des Areals in mehrere Parzellen ist möglich. Sämtliche Rechte, insbesondere die aufgrund der Parzellierung notwendigen Dienstbarkeiten (Näher-, Grenz-, Anbau-, Über- und Unterbaurechte) sind im Quartierplanvertrag zu regeln.

Die Landeigentümer regeln im QP-Vertrag die jeweiligen Rechte und die im Falle einer Etappierung notwendigen Schniftstellen.

Das Grenzbaurecht kann im Quaftierplanreglement als efteilt bezeichnet werden (siehe Merkblatt lnformation Raumplanung 1/2015).

Die notwendigen Dienstbarkeiten sind im Grundbuch einzutragen. lm Quaftierplanvertrag wird die Begnindung der Dienstbarkeitsverträge geregelt (siehe Merkblatt lnformation Raumplanung 1 /201 5).

$ 1 0 Abweichungen, Schlussbestimmungen Geringfügige Abweichungen

Wesentliche Anderungen

t Der Gemeinderat kann im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geringfügige Abweichungen vom Quartierplan gestatten, sofern dadurch dessen Zielsetzung und Konzept nicht beeinträchtigt werden.

2 Wesentliche Anderungen bedürfen des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Quartierplanes.

Verhältnis QP-Reglement ,Dornacherweg'zum ZRS Reinach

3 Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften inkl. der Zonenvorschriften Siedlung gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben.

lnkraftsetzung

o Der Quartierplan tritt mit der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.

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Gemäss $ 46 Abs. 2 RGB kann die Genehmigung nur dann efteilt werden, wenn ein in korrekter Form abgesch/ossener Quartierplanveftrag vorliegt.

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Anmerkunq

Reolementsbestimmunq

Kommentar

Beschlüsse Beschluss des Gemeinderates

28. August 2018

Beschluss des Einwohnerrates

28. Januar 2019

Referendumsfrist

31. Januar bis 4. März 2019

Publikation der Planauflage im Amtsblatt

28. Februar 2019

Planauflage

28. Februar bis 5. April2019

Namens des Gemeinderates Der

Der Geschäftsleiter

meindepräsident

a

Melchior Buchs

Stefan

?ßLo _ Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 2.3/- vom Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.

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vom I 2 MäfZ 2A?0

I 0. März Z0Z0

Namens des Regierungsrates Der Landschreiber

Die Landschreiberin

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