23/gBS/8/0_Genereller Bau- und Strassenlinienplan "Flühacker"

Building lines · Frenkendorf

Document

Number
1716
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Frenkendorf
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jun 27, 1961
In force since
Jun 27, 1961

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18 - VIIL.60 - 25000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

NN mas vom 27, Juni 2961 gb

Die Einvohnergeneindsversermlung von Frenkendorf hat an 20. September 1960 dem renerellen Bau= und Strassenlinienplan "Fijühnckor" zusestiunt,

Die öffentliche Plonaufla’e hat von 7. Oktober bio 7. Novenbor 1960 stattgefunden und ist im Antsanzoiger Ir. 20 von 6. Oktober 1960 bekanntgegeben worden. Biner einzigen, ausmirts wohuenden Grundeigentünerin wurde dis Plonaufisge mit einer por“ sönlichen Anzeige gegen Impfungsbestlitigung zur Kenntnis gebracht. Innsrt der Auflogefrist sind Binsprachen eingegaaren von

Der Gemeinderat von Frenkendorf hat das Verst"ndimmss» verfahren in Sinne von 6 69, Abs, 3, des kantonalen Baurssotzes Aurchsef'hrt, Don Verhandlungen war jedoch kein Erfolg boschicden,

Mt. Schroiben von 37. Januar 1961 unterbreitet der Ge» meindernt den Plan zur Gerehmimme und die beiden unorledisten Einsprachen zum Entochoid,

Mt seinen Beschlüssen Nr. 1714 und Ihr, 1715 vom 27. Juni 1961 hat der Re ierungsrat die beiden Einsprachen abgewlosen. In einzelnen wird auf die Akten, die boiden Einnprachsentscheide und auf dio nachfolrenden Amfigungen verwiesen.

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Der Regierungsrat zieht An Exru'gungt

8 58, Abs. 1, des kantonalen Baugesetzes gibt den Gemeinden dio Befugnis, im Intersase der baulichen Intwieklung für ihr Gebiet Bau- und Strassenlinienpl'ne aufzustellen. Diese Pl!ine erwachsen erst nit der ropierungsrütlichen Genehmigung in Rechts» kraft, Nach konstantor Praxis erstreckt sich die in Genehmigungse verfahren von Regierungsrat auszuübende Usberprifung von gensrollen Bau» und ütraonenlinienpliinen in formellor Hinsicht auf die Rochtnüssigkeit solcher Gemeindssrlasse und in materieller lin» geicht auf dio Zveckmissigkeit der projektierten Bau=- und Strassene

länien. Wohl kann der Regierungsrat den Gemeinden keine popitiven Vorschriften machen, doch ist er in seinem Entschluss, ob er einen solchen Gemeindeerlass, auch wenn dieser rechtmlissig zustande gokonrıen ist, dis Genehirung ganz, teilwelce oder nicht erteilen will, im Rahnen seinen pflichtgeniissen Ermessens Sroie

In Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen hat die Prüfung des Gemeindeversammlungsbeschlusses folgendes ergobens

Die formollen Voraussetzungen für die Genehmigung des vorgelegten Planes eind erfüllt.

In materieller Hinsicht ist festzuhalten, dass den neu geplanten Strassen die Aufgohe zukommt, weiteres im Zonenplen bereits ausgeschiedenes Bauland zu erschliesoen. In Berücksichtigung allor örtlichen Gegebenheiten können die vorgesshonen Linienfihrungen der einzelnen Strassenzüge als zwecknlinsig be= zeichnet werden. Es wird allerdings zusfitzlich notwendig sein, die für Bauzwecke erösstenteils ung'nstisen Porzeilenformen mittels einer Baulandunlegung zu korrigieren bezichungsweise baureife Parzellen zu schaffen, Es wird dem Gemeinderat des=- halb empfohlen, diesbezüglich rechtzeiti. die notwendiren Schritte einzuleiten.

Die festgelegten Bau- und Itressenlinionabstlinde ent» sprechen im übrigen den in $ 13 des Gemeindebaureglomentes für Nebenstrassen vorgeschriobenen lassen und Am Situationsplan sind alle zustitzlich notwendigen Angaben enthalten. Einor Gcnehnipung des Tlanes steht daher nichts antgogen.

s//s 1. Gostitet auf $ 58, Abs. 2, und T 69 den kantonalen Baugenetzes vom 15. Mai 1941 wird dor von dor Bine vohnergeneindeversamnlung von Franltendorf an 20. Sop» tonber 1960 gutgehoissene gonsrelle Bau» und Strangenlinionnlan "Flühacker" gonehnigt und damit allge= mein verbindlich erklirt.

2, Massrobend sind dio von Roglerunsprat unter den heutiron Boschluasdatun ıintorzelchnoten und mit dor Invontarnumner 23/eB3/8/0 vorsehonen Situationge pi’ne.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind im Ants» blatt zu veröffentlichen. Die genorellen Bau» und Strassenlinien sind bei nllen änvon betroffenon Vare gellon im Fertigungsprotokoll onzunorken, Der Go» meinderat von Frenkendorf hat dafür besorgt zu sein, dans dio Anmeldung beim Geneindoschreiber rechtzeitig erfolst ($ 69, Abs. 7 und 8, Bauf; \lerleitung von 10. Dezember 1943, Anteblatt Ir. 26 von 27. Dezember 1943).

Mitteilung an den Gemeinderat von Frenkendorf (2), an dan Grundbuchsnt Liestal, an die landeskanziei, \ an die kant. Planungsstelle (2). on die Beudirektion (2).

Der Landschreiber:s