Diegten, Chilpen

Forest reserves · Basel-Landschaft

Document

Number
0401
Kind
Forest reserves
Canton
Basel-Landschaft
Level
Cantonal
Authority
Landeskanzlei
Approved by
RR
Adopted
Mar 20, 2007
In force since
Mar 20, 2007

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-landschaft Nr.0401

vom 20. Mäz2OO7

Aufnahme des Gebietes "Ghilpen", Gemeinde Diegten, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des lGntons Basel-Landschaft Das NaturschuEgebiet "Chilpen" hat heute aufgrund seiner einzigartigen Flora nationale Bedeutung. Bereits im Jahr 1979 wurde das Kerngebiet unter kantonalen Schutz gestellt (Regierungsratsbeschluss Nr. 2641 vom 11. September 1979). Eine bedeutende Erweiterung des Naturschutzgebietes erfolgte im Jahr 2004 (Regierungsratsbeschluss Nr. 2403 vom 14. Dezember 2004). Die neue Erweiterung ist ein weiterer Schritt zur räumlichen Abrundung sowie zur ökologischen Aufwertung des NaturschuEgebietes. lm Hinblick äuf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen)war es notwendig, die fnlheren Unterschukstellungen und die jetzige Erweiterung in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet "Chilpen" betreffenden Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthätt daher ebenfalls den formal angepassten lnhalt der eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlüsse. Gleichzeitig werden die fniheren Beschlüsse hiermit aufgehoben.

Das NaturschuEgebiet "Chilpen" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschütäen und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Zur sinnvollen Abgrenzung des Schutzgebietes und aufgrund digitaler Planabstimmungen wurden neu auch die Weg- und Strassenpazellen in das Pazellen-Vezeichnis aufgenommen. Diese Flächen sind zwar bereits im Plan der früheren Unterschutzstellung erfasst worden, waren jedoch im Regierungsratsbeschluss nicht aufgeführt, was hiermit nachgeholt wird, Das Naturschutzgebiet wird nun mit dlesem Beschluss von bisher 25,68 ha auf neu 29,62ha erweitert (davon 19,76 ha Waldareal).

NlLka\Wp\Rrb_archivfdefl2007-040'l.doc

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FarzcllerrNr. C€neinde Egentüre/in

Fläk$e (in ha)

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vräld (in ha)

2ffi7

1.21

1.21

2510 2523

0.4

0.4

0.10 5.80 2.83

0.10

Bestehende Sdtutsgetfeüsfl ädlen

Degten RoMtunaScfiueia Bmd Degten Pto Mtura Scfi*eiZ Basel Degten RoMtunaSchnda Basd 25n Degten Ro MturaSctudZ Basd 25?9 Degten fulrlatunaSctnrcia Basel 2508 Diegten lGnton BL 2518 Diegten lGnton BL 2521 Degten lGnton BL 25?2. Eliegten lGnton BL 2525 Degten lGnton BL 2527 Elegten lGnton BL 2531 Diegten l€nton BL 2520 (Teilfläche) Eliegten Werner l-hchen, Degten 2530 üegten Fam Jt/arks l'lardscfrin, Degten 2536(T€ilfläüe) Degten Fam. lt/arkrs l'{andschin, Degten * 2509 t)iegten Emohnergeneinde Degten 2524* Diegten ErmohneqeneirdeElegten 2533 Odlfläche). tlegten Erwrchnergienreinde Degten 2W2

2.83

1.65

0.m

0.21

0.21

0.48

0.00 0.00 0.00

0.31

0.55 1,09

0.m

0.68 2.24

0.00 0.00 1.14

1.14

6.74 0.04 0.04 0.13

6.74 0.04 0.04

25.68

18.65

0.84 0.70 0.02

0.39 0.70 0.02 0.00 0.00

0.13

l{eue Sdtu"geti eüs{läclrcn

Degten Petert\Ieier-Wahl, Degten Oegten FeterNHer-Wahl, Dlegten Degten EnuohnerWrmrdeDegten 2528 Elegten ttlarkrc l-{andsdün, Hegten 2536(Tdlfläf'e) Degten lVbrks l-{andschin, Degten 2533(Teilfläcfe)" Degten ErmohnergenreirdeDegften 2s14(Teilflädre) 2sO3(Teilfläcl€)*

Tdal

5.n

I'rlaturcchuEgebiet "Cfri lpen"

1.ß 0.86 0.06 3.94

0.m 1.11

n.62 19.76

1. Beschreibung 1.1 Bestehendes Naturschutzgebiet

Die nachfolgende Beschreibung ist ein gekürzter Auszug aus den eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlüssen, in welchen die Entstehungsgeschichte und die naturkundliche Bedeutung des NaturschuEgebietes "Chilpen" bereits ausführlich beschrieben wurde. Der "Chilpen" - ca. 1 km nordöstlich von Mittel-Diegten auf einer Höhe von 500-560 m ü.M. im Tafeljura gelegen - hat eine höchst interessante Entwicklungsgeschichte. Diese weit zurück zu verfolgende Vergangenheit ist auch dafür verantwortlich, dass das Gebiet Besonderheiten aufinreist, die im Kanton Basel-Landschaft einzigartig sind. Geologisch liegt das Gebiet im "Gisiberg-Graben", der östlich von der "Talacker-Giess-Vennrerfung" und westlich von der NlLka\Wp\Rrb,aröivLdefl2007-040

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"Sangeten-Verwerfung" begrenzt wird. Viele solcher Venrverfungen (Brüche) sind im Baselbieter Tafeljura bekannt und sind häufig mituerantwortlich für die Berg- und Talbildung. Diese Grabenbrüche erfolgten vor ca. 30 Millionen Jahren im Zusammenhang mit der Absenkung des Oberrheingrabens zwischen Schwararyald und Vogesen. Durch das Einbrechen des "Gisiberg-Grabens" finden sich im Gebiet des "Chilpen" die "Effinger Schichten" des Oberen Jura (Malm, Alter ca. 150 Mio. Jahre) neben dem östlich und westlich angrenzenden "Hauptrogenstein" (Dogger, Alter ca. 170 Mio. Jahre). Die Sprunghöhe, d.h. die vertikale Verschiebung der Gesteinsschichten, beträgt ca. 120 m. Die jüngeren, später abgelagerten "Effinger Schichten" liegen deshalb heute tiefer als die älteren, früher abgelagerten "Hauptrogenstei n"-Schichten.

Die "Effinger-Schichten" bestehen aus grauen, oft stark tonigen Mergeln mit tonigen Kalk bänken. Bei deren Venrvitterung entstehen tonige, kalkreiche Böden. Diese sind undurchlässig und deshalb oft feucht oder nass. Bei längerer Trockenheit oder Sonnenbestrahlung trocknet dieser Bodentyp hingegen sehr rasch aus und wird hart und rissig. An sonnigen Tagen erfolgt in kuzer Zeit eine recht hohe Enarärmung und der Boden eneiöht Tempeäurmaxima, die zwischen 50 und 60' C liegen. Wegen der nach Süd-Westen geneigten Hanglage des "Chilpen" mit dem beschriebenen Bodentyp entsteht in diesem eng begrenzten C-eUiet ein aussergewöhnliches Lokalklima, das wiederum mifuerantwortlich ist für die besondere Pflanzendecke. Wegen der niedrigeren Produktivität der Böden war das Gebiet für die landwirtschaftliche Nutzung hingegen von geringerem lnteresse. Deshalb wurde das Land seit jeher in anderer Weise genutzt als in der Umgebung. Wohl wurde Mergel zur Düngung des wertvolleren Kulturlandes abgegraben, das Gebiet mit Kleinvieh beweidet und das Holz des Wachholders zum Räuchern von Fleisch venruendet. Trotzdem erfolgten diese Nutzungen ohne grosse Schädigungen der floristischen Melfalt. So konnte sich im "Chitpen" über Jahrhunderte hinweg eine spezielle Pflanzen- und Tlerwelt entwickeln, welche dank der zurückhaltenden Bewirtschaftung bis heute weitgehend erhalten geblieben ist. Diese Vegetation unterscheidet sich von der Umgebung grundlegend. Deshalb erstaunt es nicht, dass der besondere botanische Wert des Gebietes schon früh erkannt wurde. Der Baselbieter Botaniker F. Heinis erstellte als erster eine Artenliste, Er fasste die naturkundliche Bedeutung des Gebietes wie folgt zusammen: "Das Gebiet'Kilpen' bei Diegten, ca. 550 m ü.M., stellt eine überaus interessante Pflanzengesellschaft dar auf trockenem, mageren Boden. Sie ist zusammengesetzt aus einem lichten, zum Teil grasigen Föhren- unO Wacnholderbestand, durchsetzt mit wenig hohen, teilweise knippeligen Flaum- und Steineichen, sowie aus verschiedenen Sträuchern, hauptsächlich Schwaz- und Weissdorn, Faulbaum und einigen seltenen \Mldrosen. Der floristische Reichtum des Gebietes aber wird dokumentiert durch eine äusserst reiche Orchideenflora. Fast alle bei uns vorkommenden, dem Trockenrasen und lichten Föhren- und Wachholdergesellschaften eigenen, zum Teil seltenen Arten sind vertreten, besonders interessant sind die lnsektenorchis. Nach Mitteilungen von Herrn Prof. Dr. Ed, Handschin ist auch die Tienrelt, insbesondere die lnsektenfauna, durch eigenartige, seltene Arten vertreten." Besonders eingehend wurde das Chilpengebiet von Walter Vogt, Lauwil, bearbeitet, welcher die Ergebnisse in arvei Publikationen zusammenfasste (Das Chilpengebiet bei Diegten, Jurablätter 1966, Nr. 10/11; Pflanzensoziologischökologische Untersuchungen im Naturschutzgebiet Chilpen bei Diegten, Tätigkeitsberichte der Naturforschenden Gesellschaft Baselland, Band 32, Liestal 1gS4).

lm Jahre 2004 wurde das, Naturschutzgebiet "Chilpen" flächenmässig bedeutend enareitert (von 14,75 ha auf 25,68 ha). Dabei wurden die nachfolgend beschriebenen, aufgrund ihres N llka\Wp\Rrb_ardrivLdeM007-0401.doc

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ökologischen Potentials geeigneten Offenland- und Waldflächen in das Naturschutzgebiet einbezogen. Die dem Kanton gehörende Pazelle Nr. 2518 umfasst ein kleines Waldstück, welches sich durch einen schönen Eichen- und Elsbeerbaum-Bestand auszeichnet. Pazelle Nr. 2520 wird landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau und Grünlandnutzung). Sie befindet sich im Eigentum von Henn Werner Hachen, Diegten. Durch die verschiedenen Hangneigungen weist diese Pazelle unterschiedliche Standortverhältnisse auf. Dank der generellen Südexposition sowie des geologischen Untergrundes (Effinger-Schichten), eignete sich diese Fläche in besonderem Masse für eine Nutzungsextensivierung sowie für Aufiruertungsmassnahmen (Anlegen von Steinhaufen, kleinen Weihern etc.). Seit der Unterschutzstellung dieser Fläche konnten verschiedene Massnahmen realisiert und so das NaturschuEgebiet insgesamt ökologisch aufgewertet werden. Die Weiher wurden im Jahre 2006 gebaut. Die Pazellen 2530 und 2536 (Teilfläche) umfassen Waldflächen im Eigentum von Herm Markus Handschin, Diegten, Aufgrund der spezifischen Standorfuerhältnisse handelt es sich um potentielle Orchideen-Standorte, vergleichbar dem angrenzenden Naturschutzgebiet. Je nach Eignung gelten daher für die verschiedenen Waldstandorte die Schutzziele "Lichter Wald", Förderung von Eichen und Sorbus-Arten sowie extensive Bewirtschaftung. Die Waldränder sind unterschiedlich exponiert und weisen eine gute Struktur auf. Sie dienen der Veme2ung und erhöhen den Wert des Gebietes zusäElich. Artenreich ist ausserdem auch das Ufergehölz der dem Kanton gehörenden Bach-Pazelle Nr. 2521 des "Stampachbächlis".

1.2 Enrveiterung des Naturschutzgebietes

Die neue Erweiterung schliesst weitere Wiesen- und Waldflächen ein, welche an die Westseite des Naturschutzgebietes angrenzen und sich im Eigentum von Henn Peter MeierWahl, Diegten, befinden. Zudem können auch die im zentralen Schutzgebietsbereich liegenden \Mesenflächen von Henn Markus Handschin unter Schutz gestellt werden. Mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen wurde deren Nutzungsextensivierung bereits vor drei Jahren eingeleitet. Die Unterschutzstellung der Grundstücke von Herrn Peter Meier-Wahl erfolgt als Ersatzmassnahme im Rahmen des bewilligten Bauprojektes zum Wiederaufbau und Enlrreiterung des Jagdhauses auf Pazelle 2502, welches im Jahre 2002 durch einen \Mndwurf zerstört worden war. Die mit der Ersatzmassnahme verbundenen Auflagen wurden in einer gegenseitigen Vereinbarung mit dem Eigentümer festgelegt (AKennotiz des Bauinspektorates vom 20. Februar 2005), welche einen integralen Bestandteil der UnterschuEstellung bildet. Die Waldflächen eignen sich zur Förderung eines eichenreichen "lichten Waldes" mit weiteren seltenen Laubbaumarten sowie zur Förderung eines vielfältigen Waldrandes. Auf dem \Mesland mit den Hochstämmen soll durch eine geeignete extensive Pflege die artenreiche Blumenwiese erhalten und gefördert werden. Der beweidete Teil der Pazelle darf weiterhin beweidet werden. Gewährleistet bleibt auch eine extensive Holznutzung in der Waldfläche.

2. Bedeutung und Schutzziele Aufgrund der naturkundlich und landschaftlich einzigartigen Bedeutung wurde das Gebiet "Chilpen" im Jahre 1978 vom Bund als schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung ausgewiesen (BLN-Gebiet Nr. 1106). Dementsprechend ist das Gebiet auch in fast allen kantonalen lnventaren als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten: im Naturschutzgut achten 1971, im Regionalplan Landschaft 1980, im kantonalen Waldinventar 1994, im WaldNlLka\Wp\Rrb_arch ivLd elV007-040 1, doc

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reservatskonzept beider Basel2003, im Omithologischen lnventar beider Basel 1g9S und im Reptilieninventar beider Basel 2000. Zudem handelt es sich auch um ein Vonanggebiet für den TagfalterschuE. Die Bedeutung des Gebietes für die Tagfalter liegt einerseits bei seltenen Arten der Halbtrockenrasen sowie bei den charakteristischen Arten der Gebüsche und lichten Wälder.

ln den eingangs enrvähnten Regierungsratsbeschlüssen und der dazugehörigen Schutzverordnung vom 11. Dezember 1990 sind die erforderlichen Schu2iele für die bestehenden Schutzgebietsflächen beschrieben und verbindlich festgelegt worden. Diese SchuEziele sowie die nachfolgend aufgeführten Zielarten gelten sinngemäss auch für die neu geschütäen Flächen:

a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung samt deren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung lichter wälder sowie von pionierstandorten;

c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, ungedüngten \Mesen; d. Förderung von Kleinstrukturen sowie von Amphibien-Laichgewässern; e. Förderun g natu rnaher Fl essgewässer mit artenreicher ufervegetation; i

f. Aufbau und Pflege naturnaher Waldränder als artenreiche "saumbiotope" und zur Vernetzung artenreicher Lebensräume;

g. Förderung des Biotopverbundes mit benachbarten Magenrviesen und Naturschutzgebieten;

h. Förderung von seltenen und geschützten Arten, insbesondere Orchideen, Enziane, Wacholder, seltene Baumarten, Schmetterlinge und Reptilien.

Prioritäre Zielarten sind: Eiche, Weiden, Wildbime, Speierling, Elsbeerbaum, Wacholder, Orchideen, Deutscher Enzian, Feinblättriger Lein, Lilien-Simse sowie andere Rote ListeArten von Magerwiesen, Mattscheckiger Braundickkopffalter (Thymelicus acteon), Silbergrüner Bläuling (Lysandra coridon), Milchfleck (Erebia ligea), Waldteufel (Erebiia aethiops), Bergzikade, Geburtshelferkröte, Zauneidechse und Grosses \Mesel (Hermelin). Die den Schubzielen entsprechende Pflege des Landwirtschaftslandes wird über den ökologischen Ausgleich mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen geregelt. Wesentlichste Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sind ein Düngevezicht sowie die Erhöhung der Strukturvielfalt. lm neu geschüEten Waldareal und im Feldgehölz werden die seltenen Baumarten und Eichen sowie ein gestufter Waldrand gefördert. lm Ufergehölz des Stambachbächlis werden bestehende, stärkere Weiden zu Kopftrveiden geschnitten. Das "schutzund Nutzungskonzept 2000 - 2010" vom Mai 2000 bildet dabei die Grundlage für die pflege-, unterhalts- und Gestaltungsmassnahmen im NaturschuEgebiet "chirpen".

Die Nutzung, Pflege und der Unterhalt des neu geschützten Waldareals und der Waldrandflächen erfolgen durch den Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem lGnton (kantonale Naturschutzfachstelle, Forstamt beider Basel).

3. Gefährdung und Schuts ln geringem Ausmasse finden auf Pazelle Nr. 2520 verschiedene Erholungsnutzungen statt (Pfeilbogenschiessen und Ballon-Starts). Da sich diese Nutzungen bisher auf Faüna und NlLka\Wp\Rrb_archid_d efl2007-040 1 .doc

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Flora des Naturschutzgebietes nicht negativ ausgewirkt haben und sie zudem im Randbereich der neu unter Schutz gestellten Fläche stattfinden, werden sie im bisherigen Rahmen weiterhin toleriert.

Für die neuen Schutzgebietsflächen sind zur Zeit keine neuen Gefährdungsfaktoren durch die ErholungsnuEung erkennbar, weshalb sich keine weitergehenden Massnahmen aufdrängen, welche über die Schutzmassnahmen im $ 3 der SchuEverordnung hinausgehen. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten ist jedoch im ganzen Naturschutzgebiet aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere Massnahmen zu lenken.

4. Anderung der Schutzverordnung Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Chilpen", Diegten, wurde vom Regierungsrat am 11. November 1990 erlassen (RRB Nr. 3914). Mit der Neuaufnahme der Pazellen Nr. 2502 und 2514 (Teilfläche), Diegten, muss der $ 1 "SchuEgebiet" angepasst werden. Die Schutzziele für die neuen Flächen decken sich mit den im $ 2 aufgeführten Schutzzielen.

5. FinanzielleAuswirkungen Die Unterschutzstellung von Grundstücken bewirkt in der Regel gemäss $$ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einmalig anfallende Abgeltungskosten (für den Grundbucheintrag und die generelle Nutzungsminderung) und jährlich wiederkehrende Folgekosten (für die konkrete Pflege und Unterhalt). Diese Kosten werden vom Bund subventioniert. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets den beiden bewilligten Verpflichtungskrediten für den Ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaftszone (Landratsbeschluss Nr. 437 vom 18. Mä22004) sowie den Naturschutz im Wald (Landratsbeschluss Nr. 827 vom 28. Oktober 2004) belastet. Die Mehrkosten sind jedoch im vorliegenden Fall auforund der besonderen Umstände unbedeutend. Die Abgeltungskosten betragen r Lasten Konto 2355.365.00-300. Da das Gebiet bereits gepflegt wird und für die Offenlandflächen Bewirtschaftungsvereinbarungen bestehen, ergeben sich keine zusätzlichen Folgekosten.

6. Rechtliche Grundlagen Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale GeseE über den Natur- und Landschaftsschu2 (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schüEen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen ($ 27). Dabei haben Grundeigentümerlnnen oder Bewirtschafterlnnen von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Er-

tragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung'(SS 17 und 18). Für den Wald verlangt'das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist (S 14), und anderseits, dass der Kanton besondere N

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Waldreservate ausscheidet ($ 21). Das kantonale Waldreservatkonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von NaturschuEmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des lQntons BaselLanüschaft verpflichtet. Die formelle UnterschuEstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Ein allfälliger Vezicht auf die Enrveiterung des Naturschutzgebietes "Chilpen" käme daher einem ungenügenden Vollzug des Biotopschu2es gleich. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige NaturschuEmassnahmen durch die Grundeigentümeriinnen. Das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die geseEliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tierund Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüilt.

7. Unterschutzstellung Die Grundeigentümer und der Gemeindrat Diegten waren mit der Unterschutzstellung des Gebietes "Chilpen" in den Jahren 1979 und 2004 einverstanden. Mit der Aufnahme der neuen Grundstücke in das lnventar der geschüEten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden sind auch die Grundeigentümer, Peter Meier-Wahl und Markus Handschin, Diegten sowie der Gemeinderat von Diegten. Die Erweiterung des Naturschutzgebietes erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung, gestütä auf die Vereinbarung vom 20. Oktober 2005.

Jl:1.

Gestützt auf $ 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschu2 vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Chilpen", Diegten, bestehend aus den pazellen Nr. 25A2, 2507 - 2510, 2518, 2521 - 2531, sowie Teilflächen der parzellen Nr. 2503, 25'14, 2520, 2533 und 2536, alle im Grundbuch Diegten, als objekt von nationaler

Bedeutung in das lnventar der geschütZen Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 29,62 ha.

3.

Die Anderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "chilpen", Diegten, vom 11. Dezember 1990, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschluss in Kraft.

4

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werden der Regierungsratsbeschluss Nr.2641 vom 11. September 1979 und der Regierungsratsbeschluss Nr. 2403 vom 14. Dezember 2004 aufgehoben.

5.

Die Vereinbarung gemäss Aktennotiz vom 20. Oktober 2005 des Bauinspektorates betreffend die Pazelle Nr. 2502 bildet einen integralen Bestandteil der UnterschuEstellung.

6.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird er:mächtigt, die Abgeltungs- und Folgekosten gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz

NlLka\Wp\Rö_ar$iv!defl2007-0401 .doc

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vom 20. November 1991 zu Lasten des bewilligten Budgets dem entsprechenden Konto zu verbuchen.

7. Die Einwohnergemeinde Diegten wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet im entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

8. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an garechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schiftIich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in viertacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vedretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Vertahren ist kostenpfliehtig.

Verteiler: (alle mit Plan)

- Gemeinderat Diegten, 4457 Diegten - Peter Meier-Wahl, Stampfenbachweg 1, 4457 Diegten - Markus Handschin, Giesshof 43, zl45l Diegten - Revierförster Martin Krähenbühl, Rotacker 8,4457 Diegten - Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal - Pro Natura Baselland, Postfach 491, 21410 Liestal - Basellandschaftlicher Natur- und VogelschuEverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal - lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportuerbände, Postfach 135, 4106 Therwil - Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21,4437 Waldenburg - Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach - Kantonales Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Prafteln (3) - Landeskanzlei (Gesetzessammlung) - Justiz-, Polizei- und Militärdirektion - Finanz- und Kirchendirektion - Forstamt beider Basel - Amt für Liegenschaftsverkehr Rechtsabteilung Bau- und UmweltschuEdirektion

- Amt für Raumplanung (4) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

4 L Q-at ä*iähltx#äfiähsmr'.

Der Landschreiber:

4410 LiEstat

Rechtskräftig:

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