Bubendorf, Weiher Brunnmatt

Forest reserves · Basel-Landschaft

Document

Number
2703
Kind
Forest reserves
Canton
Basel-Landschaft
Level
Cantonal
Authority
Landeskanzlei
Approved by
RR
Adopted
Sep 18, 1979
In force since
Sep 18, 1979

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Direktion Gegenstand: Bubendorf, Aufnahme des Naturschutz-

Baudirekti weihers "Brunnmatt" in das Inventar der ge-

sen schützten Naturdenkmäler des Kantons Basel- Landschaft

Für Besprechung:

3)e7Nn2 RRB Nr. 2708

11. September 1979

Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für eine Regierungsratsverordnung i.S. Aufnahme des Naturschutzweihers "Brunnmatt", Bubendorf, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.

ı//: Beschluss gemäss Antrag

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Mitteilung an Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf (2) Grundbuchamt Liestal, Kreuzboden 2, 4410 Liestal

Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf K. Thommen, Steingasse 1, 4416 Bubendorf (2)

Schweiz. Bund für Naturschutz Wartenbergstr. 22, 4000 Basel

Bund für Naturschutz Baselland Dr. H.P. Gyger, Renggenweg 4, 4450 Sissach

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, 4410 Liestal

Tiefbauant, Abt. Wasserbau Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion

Rechtsabteilung Baudirektion

Ant für Naturschutz und Denkmalpflege Baudirektion (2)

Baudirektion er Vorsteher:

Beilagen: Entwurf

Kartenausschnit 1 : 25 000 Vebersichtsplan Weiher "Brunnmatt" 1 : 500 Fotos

638 - 4.77 - 20000 - Div. 6

18 9.77 100'000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2703 . vom 18. September 1979

Aufnahme des Naturschutzweihers "Brunnmatt", Bubendorf, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel- Landschaft

. Der neue Naturschutzweiher "Brunnmatt" liegt im Hinteren Fren-

kental ca 1,5 km südwestlich von Bubendorf und ca 100 m südlich des Zusammenflusses der Hinteren Frenke mit dem Fluebach auf einer Höhe von 396 m ü.M. Gespiesen wird der Weiher aus der Brunnstube der Beuggenquelle, deren Wasser schon seit vielen Jahren nicht mehr für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bubendorf verwendet wird. Sollte dieses Wasser in der Zukunft als Industriewasser benötigt werden, so könnte der Weiher aus der Hinteren Frenke gespiesen werden.

Der Wunsch zur Anlage eines Naturschutzweihers wurde vom Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf schon im Juni 1975 dem Amt für Naturschutz und Denkmalpflege unterbreitet mit der Bitte, die Planung zu begleiten und bei der Ausführung behilflich zu sein. Sowohl der Gemeinderat als auch der Bürgerrat stimmten dem Vorhaben zu, und der Gemeinderat erteilte die Zustimmung, dass auf dem Gemeindeland in der Brunnmatt (Parzelle Nr. 1156, Bubendorf) die Weiheranlage errichtet werden könne. Der initiative Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Bubendorf, Herr K. Thommen, beauftragte in der Folge Herrn Heinz Wahl, Architekt, Bubendorf, mit der Erarbeitung von Plänen. Nach der Genehmigung der Planung und des Wasser- :bezuges durch die Baudirektion im September 1976 stellte

sich die Frage der Finanzierung der Anlagekosten, die auf ca Fr. 24 000.-- veranschlagt waren. Obwohl die Hälfte dieser Kosten durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder erbracht wurde, verblieb doch noch ein beträchtlicher Kostenanteil,

der von den Initianten nicht übernommen werden konnte. Nachdem dank der Zusicherung von Kostenbeiträgen durch den Bund für Naturschutz Baselland, der Arbeitsgemeinschaft für Natur-

und Heimatschutz Baselland und der staatlichen Kommission für Natur- und Heimatschutz die Finanzierung sichergestellt war, konnte im Sommer 1977 mit den Arbeiten begonnen werden, und am 15. September 1979 fand anlässlich einer Einweihungsfeier die Vebergabe des Naturschutzweihers an die Oeffentlichkeit statt..

Der dreieckförmige Weiher wird nördlich durch einen Damm abgeschlossen, der aus dem ausgehobenen Material des Weiherbeckens aufgeschüttet worden ist. Für den Veberlauf oder die Entleerung des Weihers wurde ein Auslaufbauwerk ("Mönch") nach den Normalien des Tiefbauantes, Abt. Wasserbau, erstellt. Die Ableitung des Wassers erfolgt in die Hintere Frenke. Durch die Anlage einer besonderen Vertiefung,- tiefer als der Ablauf -, ist Gewähr geboten, dass bei der Entleerung des Weihers die darin lebenden Wassertiere zurückbehalten und so nicht ausgeschwemnt werden. Eine in der Mitte der Wasserfläche aufgeschüttete Fluchtinsel soll brütende Wasservögel vor der Verfolgung und Vernichtung durch ihre Feinde bewahren. Die Wasseroberfläche bedeckt ca 750 m2; die grösste Tiefe von 1,50 m liegt nördlich der Fluchtinsel.

Im Seichtwasserteil sollen verschiedene typische Wasserpflanzen eingesetzt werden, doch ist diese Bepflanzung abhängig von Selbstansiedelungen und deren Entwicklung und kann deshalb erst nach einiger Zeit vorgenommen werden. Der abgegrabene und der aufgeschüttete Weiherrand ist mit Weiden, Erlen, Pfaffenhütchen, Weissdorn und anderen Sträuchern bepflanzt worden.

Da alle Tiere, denen das neugeschaffene Biotop zusagt, sich von selbst einfinden werden, ist es nicht notwendig - ja sogar unerwünscht - Tiere einzusetzen. Kurze Zeit nach der Füllung des Weiherbeckens fanden sich’ denn auch schon Amphibien zur Laichablage ein. Ferner konnten diesen Somner ein Flusskrebs und eine Ringelnatter beobachtet werden, und Wildenten wasserten mit ihren Jungen. . . m

Um Tiere und Pflanzen in Ihrer Entwicklung und ihrem Bestand möglichst ungestört zu lassen, ist der Weiher nur durch eine schmale Treppe vom höher gelegenen Waldweg aus zugänglich, und es muss erwartet werden, dass die willkommenen Besucher des kleinen Schutzgebietes nur die angelegten Wege benützen.

Das Ziel der Unterschutzstellung besteht in der Erhaltung und natürlichen Entwicklung des künstlich angelegten Biotops. Die Weiheranlage soll den Schülern der Umgebung als Anschauungsobjekt für ihren Naturkundeunterricht dienen und gleichzeitig Freude schenken und Verständnis an der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt wecken.

Die erforderlichen Schutzmassnahmen verbieten Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren. -

Die für das Schutzziel notwendigen Pflegemassnahmen werden von der vom Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission ausgeführt. Gemäss Beschluss vom 18. Januar 1977 zum Kostenbeitrag durch den Bund für Naturschutz Basel- Land muss der SBN BL durch ein Vorstandsmitglied in der Weiherkommission vertreten sein.

Eine Bedrohung des Naturschutzgebietes "Brunnmatt" besteht vor allem durch störendes Verhalten und unerlaubte Handlungen - fahrlässig oder mutwillig - durch Besucher. Die Erfahrung in anderen Schutzgebieten hat gelehrt, dass leider unerlässlich sein wird, dass Mitglieder des Natur- und Vogelschutzvereins strenge Aufsicht über ihr Reservat ausüben, um durch Aufklärung Störungen und Schädigungen zu verhindern oder Schuldige zur Verantwortung und Wiedergutmachung heranzuziehen.

E

Die Gemeinde Bubendorf hat dank dem grossen Verständnis ihrer Behörden für den Naturschutz, durch die kostenlose Zurverfügungstellung ihrer Parzelle, und dank dem Einsatz des Natur- und Vo-

4 gelschutzvereins ein günstig gelegenes, wertvolles Naturschutzgebiet erhalten, das als seltenes Feuchtbiotop eine Bereiche-

rung der Landschaft bedeutet und hoffentlich den heutigen und "zukünftigen Einwohnern viel Freude bereiten wird.

ı//: :.. Die Regierungsratsverordnung über die Aufnahme des Naturschutzweihers Brunnmatt, Bubendorf, wird genmäss Entwurf beschlossen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom a Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Mitteilung an Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf (2) Grundbuchamt Liestal, Kreuzboden 2, 4410 Liestal

Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf K. Thommen, Steingasse 1, 4416 Bubendorf (2)

Schweiz. Bund für Naturschutz Wartenbergstrasse 22, 4000 Basel

Bund für Naturschutz Baselland Dr. H.P. Gyger, Renggenweg 4, 4450 Sissach

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, #410 Liestal

Tiefbauant, Abt. Wasserbau Regionalplanuntsstelle beider Basel Polizeidirektion Rechtsabteilung Baudirektion Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)

der Iandschreibers

Regierungsratsverordnung über den Nturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf

-Yom 18. September 1979

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf $ 9 der Verordnung vom 30. April 1964 betreffend den Naturund Heimatschutz, beschliesst:

81 Schutzgebiet

Der Naturschutzweiher Brunnmatt, Parzelle 1156, Bubendorf, im Eigentum der Einwohnergemeinde Bubendorf, wird in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

$2 Schutzziel

Das Schutzziel ist die Erhaltung und ungefährdete natürliche Entwicklung von Flora und Fauna des Weihers und seiner Umgebung. .

83 Veränderungen im Schutzgebiet

Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

gu Schutzmassnahmen

Das Ausgraben, -Pflücken und Einbringen von Pflanzen, das Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren ist verboten.

85 Unterhalt, Pflege und Aufsicht

Unterhalt, Pflege und Aufsicht obliegen der vom Natur- und

Vogelschutzverein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission.

In dieser Kommission ist der Bund für Naturschutz Baselland durch ein Vorstandsmitglied vertreten.