Liesberg, Oltme
Forest reserves · Basel-Landschaft · Repealed Nov 30, 2021
Document
- Number
- 2802
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Cantonal
- Authority
- Landeskanzlei
- Approved by
- RR
- Adopted
- Dec 2, 1997
- In force since
- Dec 2, 1997
- Repealed
- Nov 30, 2021
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Basel-Landschaft with its building zones.Open the full map
Files
124_RRB_Oltme.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2802
vom 2. Dezember 1997
Aufnahme des Gebietes „Oltme“, Liesberg, in das Inventar der geschützten NaturobjekteAufnahme des NSG Oltme in das Inventar der geschützten NO
Das Gebiet „Oltme“ befindet sich südlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Liesberg in mittlerer Hanglage zwischen 560 und 630 m. ü. M. Der steile, heute grösstenteils bewaldete Südhang bildet die westliche Fortsetzung des „Meistelberges“. Der Boden ist sehr flachgründig. Als typische Waldgesellschaft solcher Standorte gedeiht hier ein WeisseggenBuchenwald, welcher gegen Westen hin in einen ertragreicheren Lungenkraut-Buchenwald übergeht. Das neue Naturschutzgebiet ist Teil von Parzelle Nr. 340. Es weist eine Fläche von ca. 5,4 ha auf (alles Waldareal). Früher wurden die noch unbewaldeten Bereiche beweidet. Am Hangfuss ist deshalb noch heute eine schöne Baumhecke vorhanden, welche das ehemalige Weidegebiet abgrenzte. Die Weidefläche wurde vor einigen Jahren mit standortgemässen Bäumen und Sträuchern aufgeforstet. Zur Zeit befindet sich die Vegetation in einem stellenweise bereits stark verbuschten Brache-Stadium, welches sich in nächster Zeit zu Wald weiterentwickeln würde. Trotz der vorangeschrittenen Verbrachung, erweisen sich die noch offenen Bereiche als sehr artenreiche Magerwiesen (Salbei- und Gamander-Trespenrasen). Neben einzelne Orchideen (Spitz-Orchis, Langspornige Mückenhandwurz), kommen hier auch alle charakteristischen Pflanzenarten intakter Halbrockenrasen vor. Erwähnenswerte Arten sind: Gemeine Kammschmiele, Gold- und Silberdistel, Karthäuser-Nelke, Gemeine Kugelblume, Gemeine Kreuzblume, Gamander-Ehrenpreis sowie Färber- und Flügelginster. Entsprechend wertvoll ist das Gebiet auch für Tiere. Typischer Brutvogel ist die Goldammer. Besondere Schmetterlingsarten sind der Himmelblaue Bläuling und der Eichenspinner. Dank seiner Südexposition weist das neue Naturschutzgebiet auch günstige Lebensbedingungen für Reptilien auf. Aufgrund der vorhandenen Arten sowie der Strukturvielfalt mit Gebüschen, Waldrand, Hecke und ehemaliger Griengrube wurde die ca. 1,3 ha grosse, verbrachte Magerwiesenfläche in den Inventar-Entwurf „Trockenwiesen und -weiden der Schweiz“ aufgenommen. Das Naturschutzgebiet „Oltme“ hat aus naturschützerischer Sicht somit voraussichtlich nationale Bedeutung. Daraus ergeben sich folgende Schutzziele: − Erhaltung und Förderung des Trespen-Halbtrockenrasens mit dessen charakteristischen Lebensgemeinschaft; − Erhaltung und Förderung naturnaher, standortgemässer Waldbestände mit extensiver forstlicher Pflege; − Förderung stufig aufgebauter Waldränder; − Erhaltung und Förderung der Grenzhecke als Lebensraum für seltene Tierarten; − Erhaltung unerschlossener Rückzugsgebiete für störungsempfindliche Tierarten;
2
− Erhöhung des Totholzanteils sowie Förderung seltener Arten, insbesondere licht- und wärmeliebender Arten (Orchideen, Reptilien u.a.). Das Forstamt beider Basel, die Burgerkorporation Liesberg und die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung erarbeiteten gemeinsam das Naturschutzprojekt „Lichter Wald Oltme“. Dieser Nutzungs- und Pflegeplan bildet die Grundlage für die Pflege des Gebietes bzw. für die Umsetzung der Schutzziele. Die Gemeinde Liesberg und die Burgerkorporation als Grundeigentümerin sind mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung des Gebietes erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung. ..//.. 1.
Gestützt auf §12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird die auf dem beiliegenden Plan eingetragene Fläche des Gebietes „Oltme“ in Liesberg, bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 340, im Eigentum der Burgerkorporation, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 5,4 ha.
Show the full text
2.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes festzulegen und im Rahmen des bewilligten Budgets dem Konto 2355.500.10-999 zu verbuchen.
3.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
Verteiler:
− − − − − − − − − − − − −
Burgerkorporation Liesberg, 4254 Liesberg Gemeinderat Liesberg, 4254 Liesberg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Pro Natura Laufental, Reto Schöni, Präsident, Breitenbachweg 34, 4246 Wahlen Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Forstamt beider Basel Bezirksschreiberei Laufen, Grundbuchamt, Hintere Gasse 52, 4242 Laufen Justiz-, Polizei-, Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Orts- und Regionalplanung Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Legal bases
570 · kWaG · Cantonal
790 · Cantonal
790.419 · Cantonal
790.544 · Cantonal
921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal