Arboldswil, Chastelenflue
Forest reserves · Basel-Landschaft
Document
- Number
- 2182
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Cantonal
- Authority
- Landeskanzlei
- Approved by
- RR
- Adopted
- Nov 23, 1999
- In force since
- Nov 23, 1999
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2182
vom 23. November 1999
Aufnahme des Gebietes "Chastelenflue", Gemeinde Arboldswil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte
Als isolierte, frei stehende Erhebung prägt die "Chastelenflue" das Landschaftsbild des Tafeljura-Plateaus zwischen Arboldswil und Titterten. Das neue kantonale Naturschutzgebiet umfasst die bewaldete Bergkuppe, welche von 670 bis 740 m.ü.M. reicht. Die Fluh besteht aus Hauptrogenstein. Im unteren Hangbereich und dem angrenzenden Offenland kommen die Mergelgesteine des Unteren Doggers zum Vorschein. Die geologischen Verhältnisse erweisen sich im Gebiet der "Chastelenflue" als relativ komplex. Die Bergkuppe ist ein auf das Tafeljura-Plateau geschobenes Gesteins-Paket. Deshalb grenzen in der Umgebung der Fluh verschiedene Gesteinsschichten unterschiedlichen Alters direkt aneinander: im Norden geologisch jüngerer Malm-Kalk und südlich geologisch ältere Gesteine aus der Trias-Zeit (Keuper). Dank der isolierten Lage weist die "Chastelenflue" sämtliche Expositionen auf: Zusammen mit den verschiedenen Gesteinsschichten des Untergrundes ergibt sich ein Standort-Mosaik, das sich in einer ungewöhnlich hohen Zahl an unterschiedlichen Waldgesellschaften auf kleinstem Raum äussert. Dabei handelt es sich zum Teil auch um seltene Wald-Gesellschaften. Der naturschützerische Wert des neuen Gebietes besteht vor allem darin, dass hier die Zusammenhänge zwischen Standort-Verhältnissen und Vegetation "lehrbuchhaft" ausgebildet sind. Das Gebiet ist deshalb im Wald-Inventar als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten und im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Arboldswil als Naturschutzzone ausgeschieden (von der Gemeinde am 23. Juni 1993 beschlossen). Auf den flachgründigen, steinigen Böden in Kuppenlage und am Südhang wachsen Blaugras- und Weissseggen-Buchenwald. Am Osthang kommt ein typischer Lungenkraut-Buchenwald vor. Am Westhang findet man stellenweise die Varianten auf wechselfeuchten und wärmeren Böden sowie kleinflächig auch Linden reicher Zahnwurz-Buchenwald. Naturschützerisch wertvoll sind die Fluh, der Ahorn-Lindenwald und der Orchideen-Föhrenwald (im Südwestteil des Naturschutzgebietes) sowie der Weissseggen- und der Blaugras-Buchenwald auf der Krete und am Südhang. Für das Naturschutzgebiet gelten daher folgende Schutzziele: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Förderung strukturreicher, extensiv genutzter Waldbestände mit hohem Tot- und Altholzanteil; c. Erhaltung und Förderung licht- und wärmeliebender Arten, insbesondere der Wald-Föhre; d. Erhaltung und Förderung der Felsstandorte mit deren charakteristischen Lebensgemeinschaften; e. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Chastelenfluh_Arboldswil\RRB\RRB_Chastelen_1999_2182.doc
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f.
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Erhaltung und Förderung der geschützten Arten sowie der Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen, insbesondere der Reptilien.
Das neue kantonale Naturschutzgebiet umfasst den "Chastelenwald" und das "Schorenhölzli" mit folgenden Parzellen:
Parzelle Nr. Gemeinde
Eigentümer
Fläche
Waldanteil
571 572
Bürgergemeinde Arboldswil Bürgergemeinde Arboldswil
0,59 ha 8,47 ha
0,59 ha 8,47 ha
Total
Arboldswil Arboldswil
9,06 ha
Die Gesamtfläche beträgt 9,06 ha (alles Wald). Die Bürgergemeinde Arboldswil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat sind mit der Aufnahme des Gebietes "Chastelenflue" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung des Gebietes erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Forstamtes beider Basel. ..//..
1. Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das im beiliegenden Plan eingetragene Gebiet "Chastelenflue", Gemeinde Arboldswil, bestehend aus den Parzellen 571 und 572, beide im Eigentum der Bürgergemeinde Arboldswil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 9,06 ha. 2. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§ 17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20.11.1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 1999 dem Konto 2355.500.10-004 zu verbuchen. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
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Verteiler: - Bürgergemeinde Arboldswil, 4424 Arboldswil - Gemeinderat Arboldswil, 4424 Arboldswil - Revierförster R. Lauper, Forstrevier, 4436 Oberdorf - Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal - Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal - Herr Martin Gadient, IG Klettern Baselbieter Jura, Falkensteinerstrasse 20, 4053 Basel - Forstamt beider Basel - Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg - Justiz-, Polizei-, Militärdirektion - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Raumplanung - Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) - Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Legal bases
570 · kWaG · Cantonal
790 · Cantonal
790.436 · Cantonal
921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal