Tecknau, Wenslingen, Eital-Summerholden
Forest reserves · Basel-Landschaft
Document
- Number
- 1769
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Cantonal
- Authority
- Landeskanzlei
- Approved by
- RR
- Adopted
- Dec 1, 2009
- In force since
- Dec 1, 2009
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Basel-Landschaft with its building zones.Open the full map
Files
117_RRB_Eital - Summerholden.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1769
vom 01. Dezember 2009
Erweiterung des Naturschutzgebiets "Eital-Summerholden", Tecknau und Wenslingen Das "Eital" südöstlich von Tecknau gehört mit seinen markanten Felsbändern und den vielfältigen Waldungen zu den charakteristischen Tafeljura-Tälern des Baselbiets. Aufgrund seiner bedeutenden Flora und Fauna wurde es im Jahre 2001 als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 1522 vom 25. September 2001). Die Talflanke der "Sommerhalde", welche sich östlich des Siedlungsgebiets von Tecknau befindet und an das "Eital" anschliesst, wurde bereits 1997 unter kantonalen Schutz gestellt (RRB Nr. 105 vom 14. Januar 1997). Die von der kantonalen Naturschutzfachstelle, dem Amt für Wald beider Basel sowie den Bürgergemeinden Tecknau und Gelterkinden gemeinsam erarbeiteten Nutz- und Schutzkonzepte für den Wald dienen als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele. lm Jahre 2005 wurde das Nutz- und Schutzkonzept für'das Naturschutzgebiet "Eital" aufgrund neuer Schutzziele überarbeitet und auf die angrenzenden, wertvollen Waldgebiete im Gebiet "Platten" und "Wasserflue" ausgedehnt, welche sich auf der östlichen Tafeljura-Fläche im Gemeindebann von Wenslingen befinden. Darauf basierend werden nun die der Bürgergemeinde Wenslingen gehörenden Waldflächen dieses Gebiets sowie die dem Kanton gehörende Bachparzelle des Eibachs ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Dadurch erfährt das Naturschutzgebiet eine wertvolle räumliche Ergänzung sowie eine bedeutende ökologische Aufwertung. Gleichzeitig werden die beiden Gebiete "Eital" und "Sommerhalde" nun zum Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" zusammengelegt. lm Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es notwendig, die beiden früheren Unterschutzstellungen und die jetzige Erweiterung in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" betreffenden Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher ebenfalls den formal angepassten lnhalt der eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlüsse und die früheren Beschlüsse werden hiermit aufgehoben.
Das Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Es wird hiermit um 12.55 ha von bisher 63.44 ha auf neu 75.99 ha (davon 74.36haWaldareal) erweitert.
PiARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiele\Eital-Summerholden\RRB\2009\RR81769
20091201 NLlm NSG Eital-sommerholden.doc
2
Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in 318 319
Show the full text
320 360
375 387
276
Bestehende Schutzgebietsf lächen Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Gelterkinden Bürgergemeinde Tecknau
Tecknau Tecknau Tecknau Tecknau Tecknau Tecknau Tecknau
780 849 (Teilfläche) 36 (Eibach)
Neue Sch utzgebietsf lächen Wenslingen Bürgergemeinde Wenslingen Wenslingen Bürgergemeinde Wenslingen Wenslingen Bürgergemeinde Wenslingen Kanton BL
Total
Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden"
767
Tecknau
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
21.71 0.01 0.11
21.66
27.32
0.00 0.00 0.00 0.00 14.08 27.19
63.44
62.93
3.02 2.77 5.37 1.39 12.55
3.00
0.15 0.06 14.08
2.77 5.37 0.29 11.43
75.99 74.36
1. Beschreibung 1.1 BestehendesNaturschutzgebiet Die nachfolgende Beschreibung ist ein gekürzter Auszug aus den beiden Regierungsratsbeschlüssen Nr. 105vom 14. Januar 1997 und Nr. 1522 vom 25. September2001 betreffend die Aufnahme der Gebiete "Sommerhalde" bzw. "Eital", Tecknau, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft. Die schon im Jahre 1997 geschützte "Sommerhalde" befindet sich östlich des Siedlungsgebiels von Tecknau am nordwestlichen Abhang des Wenslinger Plateaus. Sie umfasst den grössten Teil der bewaldeten Ostflanke im nördlichen Abschnitt des "Eitals" und erstreckt sich in einer Höhenlage zwischen 480 und 610 m ü.M. Nördlich von Wenslingen besteht die Tafeljura-Hochfläche aus Hauptrogenstein (Alter ca. 175 Mio. J.). Darunter folgen die mergeligen Murchisonae- und Blagdeni-Schichten (= unterer Dogger), welche im Hang der "Sommerhalde" anstehen. An den NE-SW-verlaufenden Verwerfungen im Gebiet "Arntholden" und "Chueni" zerbrach die Sedimenttafel und es kam zu Verschiebungen zwischen den verschiedenen Bruchstücken. ln den beiden genannten Gebieten kommen deshalb die im Vergleich zum Hauptrogenstein geologisch jüngeren Effingerschichten vor. Dem geologischen Untergrund entsprechend stocken auf den steilen, steinigen Partien der "Sommerhalde" ausgedehnte Weissseggen-Buchenwälder. An den felsigen Stellen entlang der Plateaukante kommt der Flaumeichenwald vor und auf schuttreichen Standorten Linden-ZahnwurzBuchenwald mit lmmenblatt. Hangabwärts, auf den tiefgründigeren Böden finden sich Lungenkraut-Buchenwaldgesellschaften. Alle diese Gesellschaften sind typisch für den Tafeljura südlich der Ergolz. Aus naturschützerischer Sicht hervorzuheben sind der WeissseggenBuchenwald und der Flaumeichenwald. Bei beiden handelt es sich um Lebensraum-Typen von europäischem lnteresse. Kulturhistorisch interessant sind die zahlreichen Stockausschläge in der "Sommerhalde", weisen sie doch auf die früher praktizierte NiederwaldBewirtschaftung am Talhang hin.
3
Das im Jahre 2001 unter Schutz gestellte "Eital" beginnt mit dem Giessen bei Kilchberg und zieht sich von Süden nach Nordwesten in einer sanft geschwungenen S-Kurve bis nach Tecknau. Der geschützte obere Teil befindet sich ganz im Gemeindebann von Tecknau in einer Höhenlage von ca. 460 bis 570 m ü.M. Das "Eital" ist ein typischer, von Felsbändern flankierter, langgezogener und schmaler Canon im Tafeljura. ln die horizontal gelagerten Schichten des Hauptrogensteins (Dogger) haben sich der Eibach und der Aletenbach, ein Seitenbach, tief eingeschnitten. Dabei blieben die harten Kalke als steile Felsflühe stehen und beim Zusammenfluss der beiden Bäche wurde dieses Felsband zu einem markanten Fels-Sporn herausmodelliert. Hier steht auch die Burgruine "Ödenburg" - eine der ältesten Burgen der Nordweslschweiz und des Kantons BL - mit dem "Jumpferenstein", welcher kulturhistorisch von Bedeutung ist. Mit seinen Felsbändern ist das "Eital" zweifellos das eindrücklichste Tafeljura-Tal des Baselbiets. Der Hauptrogenstein zeigt Spuren von Druckdeformationen, die im Zusammenhang mit der Jurafaltung entstanden sind (Knickbänder und übereinandergeschobene, gewölbeartig verbogene Kreuzschichten). Unter den Gewölben finden sich die beiden bekannten Höhlen "Bruederloch" und "Bärenhöhle", deren Entdeckungsgeschichte und Bedeutung ausführlich in der Heimatkunde von Tecknau beschrieben ist. Das "Bruederloch" gilt als die längste Höhle, die !'Bärenhöhle" als die bedeutendste Höhle mit Funden des Höhlenbären im Baselbiet. Beide Höhlen sind bedeutende archäologische Stätten. lm Bereich der "Bettstigi" verläuft vom Dorf Wenslingen her eine Verwerfung. Der Hauptrogenstein-Aufschluss ist hier mit seinen sichtbaren Spuren der Gebirgsbildung ein wertvolles Anschauungsbeispiel für einen tektonisch vorgezeichneten Seitentaleinschnitt. Am Fusse der Steilstufen, über welche stellenweise schöne Wasserfälle mit Kalktuffbildungen und Tropfsteinen fliessen, bedecken Gehängeschutt und Blockschutt den Hauptrogenstein und die Gesteinsschichten des Unleren Doggers. Dank der standörtlichen und lokalklimatischen Vielfalt hat sich in den Wäldern des "Eitals" ein reiches Pflanzen- und Tierleben entwickeln können. An den sonnigen Südwesthängen kommen wärmeliebende Föhren-, Buchen- und Eichenmischwälder vor, an den schattigeren Nordostflanken sowie in den engeren Talbereichen feuchtere Buchen- und Laubmischwälder. So ziehen sich entlang der südwestexponierten Felsbänder prächtige Bestände des seltenen Flaumeichenwalds sowie eine typische, artenreiche Fels-Flora und -Fauna, u.a. mit Astiger Graslilie, Gamanderarten, Gemeiner Kugelblume, Orchideen, Kolkrabe und einer artenreichen Schneckenfauna (Helicella itala, Cepaea silvatica). An der warmen "Burgholden" finden sich ausgedehnte Bestände des Weisssegen-Buchenwalds, von dessen früherer Nutzung als Niederwald die noch heute gut sichtbaren Stockausschläge zeugen. ln der Talenge wird er von den seltenen, trockenen Ausbildungen des Linden-Zahnwurz-Buchenwalds abgelöst. Auf den gegenüberliegenden, schattigen Hängen kommen weitere typische Ausbildungen des Linden-Zahnwurz-Buchenwalds vor, stelienweise artenarm, jedoch mit vielen Linden, Hirschzungen und Eiben. ln den schattigen Schluchten der "Wasserfluh" und im "Stüdeliwinkel" stockt auf moosigem Blockschutt der seltene Hirschzungen-Ahornwald, stellenwdise mit Mondviolen. Die Baumartenvielfalt ist im ganzen Gebiet gross. Unter anderem kommt hier der Wilde Birnbaum vor. Bemerkenswert sind auch die verschiedenen Orchideen-Arten und weitere seltene Pflanzenarten, wie beispielsweise die Fingerblättrige Zahnwurz, welche hier eine ihrer Verbreitungsgrenzen erreicht, und der Winter-Schachtelhalm. Die bewaldeten Hänge des "Eitals" sind auch Lebensraum für verschiedene seltene Vögel wie Berglaubsänger, Grün-, Grau- und Kleinspecht, Pirol, gelegentlich Wanderfalke, sowie für Reptilien. Die südexponierten Waldränder zeigen an manchen Stellen mit dem bereits
4
vorhandenen artenreichen Strauchgürtel sowie Ansätzen zu einem vorgelagerten Trockensaum ein gutes Entwicklungspotential. Auch der Eibach, welcher wegen der früheren Wässermatten-Nutzung grösstenteils etwas höher als die tiefste Stelle des Talgrunds dem Waldrand entlang verläuft, ist mit seiner Begleitflora und den zahlreichen kleinen Seitenbächen (Moosbächli, Stüdelibächli/Hintereggbächli, Holbächli, lhegibächli, Neuwegmattenbächli, Geissgrabenbächli) sehr wertvoll.
1.2 ErweiterungdesNaturschutzgebiets Die neu unter Schutz gestellten Waldflächen iiegen am Plateaurand der Juratafel, meist schon oberhalb der Felsbänke aus Hauptrogenstein, welche die Gemeindegrenze zwischen Tecknau und Wenslingen bilden. ln den südlichen Expositionen setzen sich die für Felsbänder tieferer Lagen typischen Bestände des Flaumeichenwalds fort und gehen in den flacheren Bereichen in einen trocken-warmen Buchenwald über. Die Ausbildung von lichten Wäldern zur Förderung bzw. Wiederherstellung offener Waldstrukturen mit seltenen Lichtbaumarten steht hier im Vordergrund der Schutzziele. Auf den nordexponierten, schattigeren Standorten im Seitentälchen "Aleten" kommt ein feuchterer, wüchsiger LungenkrautBuchenwald vor, welcher sich gut zui Entwicklung einer Altholzinsel eignet. lm Gebiet'iPlatte" bildet neu eine Waldstrasse die Grenze zwischen den neuen Naturschutzflächen und den ertragsreichen Wäldern des Plateaus. lm Bereich der "Ödenburg" bildet der Waldrand den Abschluss des Naturschutzgebiets zum Landwirtschaftsgebiet. Der stellenweise buchtig verlaufende Waldrand eignet sich hier ausgezeichnet zur Herausbildung eines naturnahen, stufig aufgebauten Lebensraums für seltene Tier- und Pflanzenarten. lm Talboden verläuft der Eibach grösstenteils in etwas erhöhter Lage dem Waldrand entlang, im oberen Teil des "Eitals" mäandriert er malerisch durch das Tal, im unteren Teil, wo er 2005 verlegt wurde, wechselt er die Talseite. Die gesamte Bachparzelle befindet sich im Besitz des Kantons BaselLandschaft und wird aufgrund der wertvollen Ausprägung des Eibachs nun ebenfalls in das Natu rsch utzgebiet ei nbezogen.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Das "Eital" hat als Gesamtkomplex in landschaftlicher, geologischer und geomorphologischer, faunistischer, floristischer und kulturhistorischer Hinsicht nationale Bedeutung. Der hohe Landschafts- und Naturwert wurde bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 festgestellt und für die "Bettstigi" und die "Wasserflue" besonders hervorgehoben. Auch im Regionalplan Landschaft 1980, im kommunalen Naturinventar 1987 und im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1105 "Baselbieter Tafeljura mit Eital") ist das Gebiet enthalten. Deshalb hat die Gemeinde das "Eital" im kommunalen Zonenplan Landschaft 1996 als Naturschutzzone ausgewiesen. Das kantonale Waldinventar 1994 misst dem "Eital" ebenfalls hohe Bedeutung zu. Teilbereiche des "Eitals" sind im Reptilien-lnventar beider Basel aufgeführt. Ausserdem ist das Gebiet gemäss Ornithologischem lnventar beider Basel von 1995 Teil eines grösseren ornithologischen Wertgebiets. Schliesslich sind die "Ödenburg" und die "Bettstigi" im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte 1 996 enthalten.. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
5
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung struktur- und artenreicher, lichter sowie extensiv genutzter Waldbestände mit Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; d. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; e. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand; Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; g. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten, insbesondere von lichtliebenden Tier- und Pflanzenarten sowie der Fels-Fauna und -Flora; h. Erhaltung der geologischen Objekte;
f.
i. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände und der Waldränder, insbesondere im Bereich der Kantonsstrasse. Prioritäre Zielarten sind: Eiche, Waldföhre, Eibe, Wildbirne, Sorbus-Arten, Pimpernuss, Rote Liste-Arten der Felsbänder und Blockschuttbereiche, Orchideen, Mondviole, Heideschnecke und Berglaubsänger.
Das "Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Platten / Wasserfluh / Eital", Gemeinden Wenslingen und Tecknau, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 04. August 2005, das "Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Eital und Zangenweidli", Gemeinden Tecknau und Gelterkinden, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 20. Dezember 1999, sowie das "Nutz- und Schutzkonzept für das Waldnaturschutzgebiet Sommerhalde", Gemeinde Tecknau, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 29. Oktober 1996 bilden die Grundlage für die Umsetzung der Schrltzziele im erweiterten Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden". Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind die Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen und die linanzielle Abgeltung allfälliger Mindererträge neu zu ermitteln.
3.
Gefährdung und Schutz
Der Schutz des "Eitals" ist in der ortsansässigen Bevölkerung verankert, weil dessen einmalige Naturwerte bekannt sind. Deshalb wurden die bewaldeten Talflanken bereits im kommunalen Zonenplan Landschaft der Gemeinde Tecknau, welcher seit dem 21 . Mai 1996 Rechtskraft hat, als Naturschutzzone ausgeschieden. Wegen seiner besonderen landschaftlichen Qualitäten unterliegt das Gebiet heute allerdings einer zunehmenden Freizeitnutzung, von der eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für das Gebiet und seine Fauna und Flora ausgeht. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Feizeitnutzungen. Feststellbar sind heute bereits starke Trittschäden an der Vegetation der besonders sensiblen und wertvollen Felskopf- und Felsfuss-Bereiche im Gebiet "Bettstigi-Wasserfluh". Wilde Feuerstellen und eine ohne Bewilligung eingerichtete Kletterroute beeinträchtigen das Gebiet zusätzlich. Die Ruine Ödenburg, welche sich ausserhalb des Perimeters des Naturschutzgebiets befindet, wurde im Nutz- und Schutzkonzept als Erholungszone ausgewiesen.
Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Gebiets mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen
6
oder Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art. 14 Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Mit einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet können die erwähnten Schutzziele erreicht werden. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Walds im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $1 Abs. 1 lit. a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Aufgrund des Verwaltungsgerichtsentscheids betreffend die Kletterei im Naturschutzgebiet "Chastelenfluh" führte die kantonale Naturschutzfachstelle am 09. Februar 2001 eine Begehung durch, an welcher Vertreter/innen folgender Behörden und Verbände teilnahmen: Gemeinderat Tecknau, Bürgerrat Gelterkinden (Grundeigentümer), Forstdienst (Kreisoberförster, Revierförster), Kletterverbände (SAC und lG-Klettern Basler Jura), Ol-Verband (ROLV) sowie Naturschutzverbände (Pro Natura BL). lm Sommer 2001 wurde ausserdem das Sportamt in die Vernehmlassung einbezogen. Dabei zeigte es sich, dass der OL im Gebiet "Eital-Summerholden" kein Problem darstellt, obwohl ein Drittel des Naturschutzgebiets im Perimeter einer OL-Karte liegt. Die Talflanken sind steil und weisen ein nahezu durchgehendes Felsband auf, weshalb das Gebiet für den OL nicht von prioritärem lnteresse ist. Mit differenzierten Schutzbestimmungen örtlicher und zeitlicher Art lassen sich daher Schädigungen an Flora und Fauna vermeiden. ln diesem Naturschutzgebiet ist es wichtig, dass in den besonders trittempfindlichen Fels- und Felsfuss-Bereichen nur die bestehenden Wege benutzt werden dürfen. Ein grundlegender Konflikt bestand zwischen den Schutzzielen und den lnteressen der Kletterverbände. lm Gebiet "Bettstigi-Wasserfluh" gab es eine neuere Kletterroute am Felspfeiler westlich des Wasserfalls, welche im Kletterführer des Basler Juras ("Fluebible") jedoch nicht aufgeführt ist. Wer diese Route eingerichtet hat und wer hier klettert war nicht bekannt. Eine
Bewilligung dazu wurde nie erteilt. Obwohl das Gebiet aus regionaler Sicht für die Felskletterei untergeordnete Bedeutung hat, ist hingegen der Wasserfall in kalten Wintern ein bekannter Ort für die Eiskletterei. Die Kletterverbände beantragten daher, dass die Kletterei im bisherigen Rahmen weiterhin möglich sein solle. Demgegenüber sprachen sich Gemeinderat, Bürgerrat und Pro Natura BL aus naturschützerischen Gründen klar für ein Kletterverbot aus. Auf Grund der besonderen Naturwerte erliess daher der Regierungsrat 2001 ein Kletterverbot. Davon ausgenommen blieb das Eisklettern, welches weiterhin im bisherigen Rahmen erlaubt ist.
4.
ErneuerungderSchutzverordnung
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Sommerhalde", Tecknau, wurde vom Regierungsrat am 14. Januar 1997 erlassen, die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eital" am 25. September 2001. Die mit der vorliegenden Enrveiterung verbundene Zusammenlegung der beiden Naturschulzgebiete bedingt den Erlass einer neuen Schutzverordnung. Gleichzeitig werden die beiden bisherigen Regierungsratsbeschlüsse und die zugehörigen Schutzverordn ungen aufgehoben.
7
5.
Finanzielle Auswirkungen
Die Erweiterung des Naturschutzgebiets "Eital-Summerholden" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 ei. nerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und anderseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Ein Teil der Kosten wird vom Bund pauschal subventioniert (2.B. die Waldrandpflege). Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene "Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich Diversität im Wald 2008-201 1 " vom 13. Juni 2008. Nach dieser Vereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den "Naturschutz im Wald" für die Jahre 2009 - 2013 in der Höhe von CHF 9'500'000.-- belastet (Landratsbeschluss Nr. 1061 vom 12. März 2009). Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermiltelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das "Nutz- und Schutzkonzept für die Waldnaturschutzgebiete Platten / Wasserfluh / Eital, Gemeinden Wenslingen und Tecknau" mit dazugehöriger Abgeltungsberechnung vom 04. August 2005 ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt. Aufgrund der Anpassung des Nutz- und Schutzkonzepts ergibt sich zudem für die Bürgergemeinde Gelterkinden, welcher die Abgeltung bereits im Rahmen der Unterschutzstellung von 2001 ausgerichtet wurde, eine geringfügige zusätzliche Abgeltung. Für die Bachparzelle des Eibachs, welche sich im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft befindet, entstehen keine Abgeltungskosten. Pflege und Unterhalt erfolgen durch das Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau. Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets. Keine neuen Folgekosten entstehen für die Landwirtschaltsflächen, da diese bereits unter Vertrag stehen. Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Diese nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.
Abqeltunoskosten Abgeltungskosten total (einmalig) zu Lasten Kto 2355 36270-201(BG-Wald) Ausrichtrrno an Büroeroemeinde Wenslinqen Ausrichtung an Bürgergemeinde Gelterkinden
I Zusätzlich wiederkehrende Folqekosten (Pfleoekosten) Folgekosten (Jahres- Du rchsch n ittswert) zu Lasten Kto. 2355.362.70-201 (BG Wald)
6.
cHF 20'000.--
Rechtliche Grundlagen
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 07. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz übör den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (S 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 1 1 . Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14), und anderseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet ($ 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 04. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wdd ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wdd vom 16. Juni 1998 festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsral zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Aultrag. Ein allfälliger Verzicht auf die Erweiterung des Gebiets "EitalSummerholden" und der damit verbundenen finanziellen Abgeltung käme daher einer Sistierung des Biotopschutzes gleich. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoflnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unver-
meidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt.
Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind auch ökonomisch interessant und in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtli-
I che Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität".
7.
Unterschutzstellung
Die Grundeigentümerschaft und der Gemeinderat Tecknau waren seinerzeit mit der Unterschutzstellung der Teilgebiete "Sommerhalde" und "Eital" in den Jahren 1997 und 2001 einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung sind die neu betroffene Grundeigentümerin, die Bürgergemeinde Wenslingen, sowie die Gemeinderäte von Wenslingen und Tecknau einverstanden. Die Zusammenlegung und Erweiterung des Naturschutzgebiets "EitalSummerholden" erfolgt aul Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
Gestützt auf $12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Eital-Summerholden", bestehend aus den Parzellen Nr. 36, 276,318 - 320, 360, 375 und 387, alle im Grundbuch Tecknau, sowie den Parzellen 767,780 und 849 (Teilfläche), alle im Grundbuch Wenslingen, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
JI
2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 75.99 ha.
3. lm Sinne der Erwägungen und gestützt auf die bisher geltenden Schutzverordnungen werden folgende Schutzmassnahmen zusätzlich festgelegt:
a. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen aul das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.
b. Alle Veranstaltungen ab 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kanlonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Naturschutzgebiets entstehen.
4. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden", Tecknau und Wenslingen, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft. 5
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werden folgende Regierungsratsbesch lüsse aufgehoben :
Regierungsratsbeschluss Nr. 105 vom 14. Januar 1997 betreffend der Aufnahme des Gebiets "Sommerhalde", Tecknau, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft;
10
Regierungsratsbeschluss Nr. 1522 vom 25. September 2001 betreflend der Aufnahme des Gebiets "Eital", Tecknau, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschalt.
6. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $$ 17, 18 und
27 des Geselzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die in Kapitel 5 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 2009 und des Verpflichtungskredits 2009-2013 dem Konto 2355.362.70201 zu verbuchen und die Folgekosten jeweils im Rahmen des bewilligten Budgets dem Konto 2355.362.70-201 zu belasten.
7. Die Einwohnergemeinden Tecknau und Wenslingen werden angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.
8. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, Poslfach 635, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen lst, muss eln klar umschrlebenes Begehren und dle Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der an-
gefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kosten-
pflichtig.
11
Verteiler (alle mit Plan): Bürgergemeinde Wenslingen, 449SWenslingen Gemeinderat Wenslingen, 4493 Wenslingen Bürgergemeinde Gelterkinden, 4460 Gelterkinden Bürgergemeinde.Tecknau, 4492 Tecknau Gemeinderat Tecknau, 4492 Tecknau Revierförster A. Freivogel, Balkenweg 9, 4460 Gelterkinden Pro Natura Baselland, Postfach 491,4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstr.43,4133 Pralteln (3) Bezirksschreiberei Sissach, Grundbuchamt, Hauptstrasse 1 15, 4450 Sissach Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kullur, Abt. Kantonsarchäologie Amt für Liegenschaftsverkehr Tiefbauamt Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt lür Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
-
Der Landschreiber Mundschin
Legal bases
570 · kWaG · Cantonal
790 · Cantonal
790.481 · Cantonal
921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal