70/BSP/10/0_Baulinienplan "Staufen"

Building lines · Wintersingen

Document

Number
1039
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Wintersingen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
May 23, 2000
In force since
May 23, 2000

Map

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1039 vom 23. Mai 2000

Gemeinde Wintersingen, Baulinienplan "Staufen", Waldbaulinienplan "Brunn"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen hat am 9. Dezember 1999 den Baulinienplan "Staufen" und den Waldbaulinienplan "Brunn" beschlossen. Die Reduktion der baugesetzlichen Abstände erfolgt in beiden Fällen für standortbedingte landwirtschaftliche Bauten. Im Gebiet "Staufen" sprechen insbesondere topographische und landschaftsschützerische Gründe für den bisherigen Standort eines Wagenschopfes, der geringfügig erweitert werden soll.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 24. März und 25. April 2000 unterbreitet der Gemeinderat Wintersingen die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

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112 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung am 9. Dezember 1999 beschlossene Baulinienplan "Staufen" sowie der Waldbaulinienplan "Brunn" wird genehmigt und damit aligemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 70/BSP/10/0 (Baulinienplan "Staufen") und 70/BSP/11/0 (Waldbaulinienplan "Brunn") versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Wintersingen, 4451 Wintersingen

- Jermann, Ingenieure und Geometer AG, Hauptstrasse 93, 4450 Sissach

- Landeskanzlei (Publikation)

- Bauinspektorat

- Forstamt

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (8)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: