BP 013 SNCF Bahneinschnitt

Development plan · Basel

Document

Kind
Development plan
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GRB
Adopted
Feb 13, 1941

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

BauvorschriftenOpen in a new tab

Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

13 Basel Dorenbachviadukt / Oberwilerstrasse / Rümelinbach / SNCF: Bahneinschnitt GRB vom 13. Februar 1941 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: 1. 2. Gemäss § 8 des Hochbautengesetzes werden für das durch die Oberwilerstrasse, den Dorenbachviadukt, den Rümelinbach und den Bahneinschnitt der Elsass-Lothringer-Bahn 1) begrenzte Gebiet die folgenden besonderen Bauvorschriften aufgestellt: a) Das Gebiet ist mit je einer zusammenhängenden Häuserzeile längs der Oberwiler- und der Schönmattstrasse zu überbauen. Die beiden Zeilen müssen übereinstimmende Flachdächer mit einer Firsthöhe von ca. 30 cm über dem Dachvorsprung und gleicher Neigung nach beiden Seiten und mit Abwalmung an den Zeilenenden erhalten. Die Dachvorsprünge jeder Zeile müssen die gleiche Ausladung erhalten und ohne Unterbrechung durchgeführt werden. b) Die Häuser in der Zone 5a dürfen sechs Vollgeschosse erhalten, jedoch dürfen im Erdgeschoss nur 40 % der Grundfläche zu Wohnräumen benützt werden; in dieses Mass wird die Fläche von Ladenlokalen in einem Eckgebäude nicht eingerechnet. Eine selbständige Wohnung für den Abwart darf nur im Erdgeschoss eines der Häuser eingerichtet werden. c) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu lassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 2)

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird, weil dringlicher Natur, dem Referendum entzogen.

1) Jetzt: SNCF. 2)

Ziff. 2 lit. c in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

3