Montage eines Rheinkrans als Denkmal
Ecological compensation areas · Basel-Stadt
Document
- Number
- BBG-Nr. 9091199
- Kind
- Ecological compensation areas
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Cantonal
- Authority
- Stadtgärtnerei
- Approved by
- FSB
- Adopted
- Dec 28, 2016
- In force since
- Dec 28, 2016
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2016-12-28_ENT_9091199_OEREB.pdfOpen in a new tab
Text
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'091'199 (1) vom 28. Dezember 2016 Adresse
Basel, Uferstr. bei Uferstrasse 1 Basel, Uferstr. 1 Geb. 28518 fertigerstellt Sek. 7 Parz. 3138 Basel, Unterer Rheinweg
Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson
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Objekt
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Montage eines Rheinkrans als Denkmal
Eingabedatum Publikationsdatum
11.Oktober 2016 19. Oktober 2016
Entscheid
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen aufgrund des Entscheids der Amtsleiterin des Bau- und Gastgewerbeinspektorats vom 23. Dezember 2016, gestützt auf § 80 Abs. 1 Bau- und Planungsgesetz, § 25 Abs. 2 Bau- und Planungsverordnung sowie Anhang 1 der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung für fehlende Zonenkonformität in Abweichung von § 43 BPG im Zusammenhang mit § 24 RPG ausnahmsweise bewilligt.
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'091'199 (1) vom 28. Dezember 2016
Einsprachefrist bis
18. November 2016
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Bau- und Gastgewerbeinspektorat
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Stadtgärtnerei
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15. Vor Baubeginn bitten wir um einen Termin zur Begehung der Baustelle (
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Umgebungsgestaltung
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16. Pflanzcontainer der Stadtgärtnerei dürfen nur in Absprache mit der Stadtgärtnerei versetzt werden. 17. VOR Baubeginn ist ein Nutzungskonzept einzureichen (geplante Gastronomie, Infrastruktur, Nutzung der Freiflächen etc.). Bei der Nutzung der Aussenflächen ist zu berücksichtigen, dass sich die gesamte Fläche im Kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte befindet. 18. Sofern die Umgebung umgestaltet werden soll, ist vorgängig ein Umgebungsplan zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die gesamte Fläche im Kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte befindet. Naturschutz
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19. Die Aufstellfläche befindet sich vollumfänglich im Kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte (ID-Nr. 365; Naturobjekt Klybeck - Quai). Die erforderlichen baulichen Eingriffe beschränken sich gemäss Plangrundlagen ausschliesslich auf die Aushubbereiche für die Erstellung der Streifenfundamente. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses, der Standortgebundenheit im Uferbereich zum Rhein sowie der bereits heute bestehenden Befestigung mit Chaussierung und Natursteinpflasterbelägen kann dem Bauvorhaben im Sinne einer Ausnahme seitens Naturschutz zugestimmt werden. Bau-Entscheid Nr. BBG 9'091'199 (1) vom 28. Dezember 2016
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Bau- und Gastgewerbeinspektorat
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20. Eine Beeinträchtigung der Flächen während der Bauphase, insbesondere in der Böschung, ist auf ein Minimum zu beschränken. Bauliche Eingriffe sowie Auswirkungen der Anlage auf die Vegetation (z.B. Beschattung) sind gemäss §9, Abs. 1 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz ersatz- und ausgleichspflichtig. Diese sind vorgängig mit der Stadtgärtnerei abzusprechen. 21. Die in Absprache mit der Stadtgärtnerei definierten Ersatz- bzw. Ausgleichsflächen sind in einem Plan einzutragen, der dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen ist. 22. Natursteinpflasterbeläge sind mit offenen Fugen zu belassen bzw. instandzustellen. Chaussierte Flächen sind ebenfalls zu belassen bzw. instandzustellen.
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Bau-Entscheid Nr. BBG 9'091'199 (1) vom 28. Dezember 2016
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