BP 049 St. Alban-Tal
Development plan · Basel
Document
- Kind
- Development plan
- Commune
- Basel
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approved by
- GRB
- Adopted
- May 8, 1952
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BauvorschriftenOpen in a new tab
Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
49 Basel St. Alban-Tal / St. Alban-Rheinweg / Mühlegraben / Weidengasse GRB vom 8. Mai 1952 1. 2. 3. 1
Gemäss § 8 des Hochbautengesetzes wird für das Gebiet zwischen dem St. Alban-Rheinweg, dem Mühlegraben und der Weidengasse folgende spezielle Bauvorschrift aufgestellt: 2 Die zulässige Höhe der gegen die Allmend und gegen die Nachbargrenze gerichteten Gebäudewände wird auf 12,5 m beschränkt. 3 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von dieser Bauvorschrift zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1)
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Ziff. 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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