BP 049 St. Alban-Tal

Development plan · Basel

Document

Kind
Development plan
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GRB
Adopted
May 8, 1952

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

49 Basel St. Alban-Tal / St. Alban-Rheinweg / Mühlegraben / Weidengasse GRB vom 8. Mai 1952 1. 2. 3. 1

Gemäss § 8 des Hochbautengesetzes wird für das Gebiet zwischen dem St. Alban-Rheinweg, dem Mühlegraben und der Weidengasse folgende spezielle Bauvorschrift aufgestellt: 2 Die zulässige Höhe der gegen die Allmend und gegen die Nachbargrenze gerichteten Gebäudewände wird auf 12,5 m beschränkt. 3 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von dieser Bauvorschrift zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1)

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Ziff. 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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