BP 140 Burgfelderstrasse

Development plan · Basel

Document

Kind
Development plan
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GRB
Adopted
Jan 6, 1993
In force since
Feb 21, 1993

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

BauvorschriftenOpen in a new tab

Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

140 Basel Burgfelderstrasse / Waldighoferstrasse / Theodor Herzl-Strasse GRB vom 6. Januar 1993 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: 1. Der Überbauungsplan Nr. 11’763 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 29. April 1992 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen: a) Die im Überbauungsplan eingetragenen Profile für die Gebäudetypen A und B sind massgebend. b) Es sind mindestens 25 und höchstens 40 Autoeinstellplätze zu erstellen. c) Es sind mindestens 250 Velo- und Mofaeinstellplätze zu erstellen. 3. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Überbauungsplan und von den speziellen Bauvorschriften zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 1)

1)

Wirksam seit 21. 2. 1993.

57