BP 163
Development plan · Riehen
Document
- Kind
- Development plan
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- EWRB
- Adopted
- Apr 24, 2002
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163_BP_Hupfer-Areal_EWRB_20020424.pdfOpen in a new tab
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“ BP 163 Gemeinde Riehen
Beschluss des Einwohnerrats betreffend Erlass eines Bebauungsplans "Hupfer-Areal"
„Der Einwohnerrat der Gemeinde Riehen, auf Antrag des Gemeinderats und gestützt auf 8 101 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, beschliesst:
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Der Bebauungsplan Nr. 11.2839/01 vom 14.05.2001 betreffend das "Hupfer-Areal" am Rüchligweg in Riehen wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
Für das im Plan Nr. 11.2839/01 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Bauvorschriften erlassen:
Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 14'350 m?. Die gewerbliche Nutzung wird auf maximal 15% der zulässigen Bruttogeschossfläche begrenzt.
Die Gebäude in den Baufeldern A, B und C sind je als Einheiten zu errichten. Gewerbliche Nutzungen sind nur in den Baufeldern A und B zulässig und auf dem Baufeld C sind Reiheneinfamilienhäuser zu erstellen.
Bei der Materialwahl und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen und die Ortsbildkommission der Gemeinde Riehen ist beizuziehen.
Balkone und gedeckte Sitzplätze sind im Baufeld A nur gegen den Gartenraum zulässig, in den Baufeldern B und € jedoch frei.
Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers A darf maximal 1.20 m über dem höchsten
Messpunkt (268.06 m.ü.M.) des Baufeldes A liegen. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers B liegt maximal 0.25 m über dem Messpunkt in
der Mitte des bebauten Feldes. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers C liegt maximal 1.50 m über dem Messpunkt in
der Mitte des jeweiligen bebauten Abschnittes.
Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die zu begrünenden Dachflächen beinhaltet, zur Genehmigung einzureichen. Die Gestaltung der Umgebung hat sich an das übergeordnete Konzept zu halten.
Sämtliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sind, sofern Bedarf, an die Gemeinschaftsantennenanlage anzuschliessen.
Mit dem Baubegehren ist für die Überbauung auf der Basis eines Nahwärmeverbundes ein Gesamtenergiekonzept einzureichen.
i) Das zuständige Departement wird ermächtigt, mit Zustimmung des Gemeinderats von Riehen Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“ Riehen, den CE AP RU 2IG a
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Der Sekretär: Irene Fischer-Burri Andreas Schuppli
(Ablauf der Referendurmsfrist: 26. Mai 2002)