BP 163

Development plan · Riehen

Document

Kind
Development plan
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
EWRB
Adopted
Apr 24, 2002

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

163_BP_Hupfer-Areal_EWRB_20020424.pdfOpen in a new tab

Text

Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.

“ BP 163 Gemeinde Riehen

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Erlass eines Bebauungsplans "Hupfer-Areal"

„Der Einwohnerrat der Gemeinde Riehen, auf Antrag des Gemeinderats und gestützt auf 8 101 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, beschliesst:

a)

b)

c)

e

—

Show the full text

ij)

Ss

g

h)

Der Bebauungsplan Nr. 11.2839/01 vom 14.05.2001 betreffend das "Hupfer-Areal" am Rüchligweg in Riehen wird genehmigt und für verbindlich erklärt.

Für das im Plan Nr. 11.2839/01 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Bauvorschriften erlassen:

Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 14'350 m?. Die gewerbliche Nutzung wird auf maximal 15% der zulässigen Bruttogeschossfläche begrenzt.

Die Gebäude in den Baufeldern A, B und C sind je als Einheiten zu errichten. Gewerbliche Nutzungen sind nur in den Baufeldern A und B zulässig und auf dem Baufeld C sind Reiheneinfamilienhäuser zu erstellen.

Bei der Materialwahl und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen und die Ortsbildkommission der Gemeinde Riehen ist beizuziehen.

Balkone und gedeckte Sitzplätze sind im Baufeld A nur gegen den Gartenraum zulässig, in den Baufeldern B und € jedoch frei.

Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers A darf maximal 1.20 m über dem höchsten

Messpunkt (268.06 m.ü.M.) des Baufeldes A liegen. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers B liegt maximal 0.25 m über dem Messpunkt in

der Mitte des bebauten Feldes. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers C liegt maximal 1.50 m über dem Messpunkt in

der Mitte des jeweiligen bebauten Abschnittes.

Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die zu begrünenden Dachflächen beinhaltet, zur Genehmigung einzureichen. Die Gestaltung der Umgebung hat sich an das übergeordnete Konzept zu halten.

Sämtliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sind, sofern Bedarf, an die Gemeinschaftsantennenanlage anzuschliessen.

Mit dem Baubegehren ist für die Überbauung auf der Basis eines Nahwärmeverbundes ein Gesamtenergiekonzept einzureichen.

i) Das zuständige Departement wird ermächtigt, mit Zustimmung des Gemeinderats von Riehen Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“ Riehen, den CE AP RU 2IG a

Im Namen des Einwohnerrats

Die Präsidentin: Der Sekretär: Irene Fischer-Burri Andreas Schuppli

(Ablauf der Referendurmsfrist: 26. Mai 2002)