5808
Building, road and path lines · Basel
Document
- Number
- P181040
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Basel
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Approved by
- RRB
- Adopted
- Aug 14, 2018
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 14. August 2018
Beckenstrasse, Bereich Liegenschaften Parzellen 1/440 und 1/1452, Änderung der Baulinien, Planfestsetzungsbeschluss
1.
Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5808 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinien der Beckenstrasse, Bereich Liegenschaften Parzellen 1/440 und 1/1452, genehmigt.
2.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Liegenschaft zuzustellen.
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lm Namen des Regierungsrates Die Präsidentin:
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Die Staatsschreiberin:
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 1 O Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet.
P181040
Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt
Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5808 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 22. August 2018.
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