5766
Building, road and path lines · Basel
Document
- Number
- P170984
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Basel
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Approved by
- RRB
- Adopted
- Jul 4, 2017
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 04. Juli 2017
An der hohlen Gasse, Änderung der Baulinie, Planfestsetzungsbeschluss
P170984
BER BVD vom 20.06.2017
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5766 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinie beim Kehrplatz An der hohlen Gasse.
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2.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
lm Namen des Regierungsrates Die Präsidentin:
Die Staatsschreiberin:
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet.
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Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt
Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5766 des Tiefbauamts kann beim Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.3016.00 Uhr. Telefon 061 267 48 48. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 12. Juli 2017.
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