5831

Building, road and path lines · Basel

Document

Number
P200343
Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Mar 24, 2020

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Text

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 24. März 2020

Nr. 20/10/3

REKTIFIKAT St. Alban-Anlage, Abschnitt Engelgasse bis Gellertstrasse, Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans, Zonenänderung, Wohnanteiländerung; Planfestsetzungsbeschluss

P200343

BER BVD vom 09.03.2020 Regierungsratsbeschluss - P

Geht an:

BVD

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1.

Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes werden die Nutzungs-pläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5831, 5832 und 5833 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der St. Alban-Anlage, Abschnitt Engelgasse bis Gellertstrasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt.

2.

Der Zonenänderungsplan Nr. 14‘221 und der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14‘223 des Planungsamts vom 1. Oktober 2019 werden genehmigt.

3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 27. Februar 2020 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Betr.

KB

Begründung Im April 2018 hat der Grosse Rat dem Umgestaltungsprojekt in der St. AlbanAnlage zugestimmt. In der St. Alban-Anlage steht nun im Abschnitt Hardstrasse bis Gellertstrasse die Erneuerung aller unterirdischer Leitungen sowie der Strassenbeläge und Tramgleise an. Die Erhaltungsarbeiten werden genutzt, um gleichzeitig den entsprechenden Strassenraum den geltenden Erfordernissen wie etwa des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen und die Sicherheit, besonders für den Fuss- und Veloverkehr, am Knoten Zürcherstrasse/Gellertstrasse/Se¬vo¬gelstrasse zu erhöhen. Zusätzlich werden im Abschnitt Engelgasse bis Hardstrasse das südliche Trottoir sowie die Wege in der gesamten Grünanlage saniert. Im Einmündungsbereich St. Alban-Vorstadt werden die Fussgängerstreifen neu angeordnet und

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die Veloverbindungen optimiert. Weiter beinhaltet das Umgestaltungsprojekt bei der Einmündung der St. Alban-Talstrasse in die St. Alban-Anlage ein durchgehendes Trottoir mit Trottoirüberfahrt. Auch das private Um- und Neubauprojekt der Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG sieht Anpassungen der Trottoirbereiche und Parzellengrenzen vor. Für die Umsetzung all dieser Massnahmen müssen die Strassenlinien in den Bereichen Engel-gasse 1 und St. Alban-Anlage 28 bis 30 angepasst werden. In der St. Alban-Anlage im Bereich der Liegenschaften Hardstrasse 1 bis St. Alban-Anlage 72 liegt die heute gültige Strassenlinie zumeist innerhalb der Liegenschaftsparzellen. Gemäss Umgestaltungsprojekt werden keine weiteren Privatflächen für die Allmend benötigt. Folgerichtig werden die Strassenlinien auf die bestehenden Parzellengrenzen verschoben. Die heute zurückversetzte Baulinie zwischen den Liegenschaften St. Alban-Anlage 58 und 62 wird analog der benachbarten Liegenschaften angepasst. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5831, 5832 und 5833 des Tiefbauamts, der Zonenänderungsplan Nr. 14‘221 und der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14‘223 des Planungsamts können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 1. April 2020.

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