5848

Building, road and path lines · Basel

Document

Number
P210655
Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Jun 1, 2021

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss

vom 01. Juni 2021

Wielandplatz, Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5848 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinie sowie die Umgestaltung des Wielandplatzes, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt.

2.

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Der Einspracheentscheid wird genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.

3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 4. Mai 2021 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung

lm Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten wird der Wielandplatz aufgewertet und die Gestaltung den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Mit GRB 19fi/22.1 G vom 13. Februar 2019 hat der Grosse Rat die entsprechende Ausgabe genehmigt. Der Platz wird vor allem von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden als gefährlich empfunden. Mit der Neugestaltung des Wielandplatz wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht, die Aufenthaltsqualiät für Anwohnerinnen und Besucher gesteigert, die Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbessert und es gibt neue Pflanzflächen und ökologisch wertvolle Grünflächen. Um diese Ziele erreichen zu können, ist eine umfassende Neugestaltung des Wielandplatzes nötig. Die direkte Achse Weiherweg-Wanderstrasse wird für den fahrenden Verkehr aufgehoben und der Weiherweg und die Wanderstrasse werden über die Platzmitte geführt. Auf dem dadurch neu geschaffenen Aufenthaltsbereich werden die bisherigen strassenbegleitenden Bäume gefällt und durch raumbildende Bäume in grossen, ökologisch wertvollen

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Regierungsrat

des Kantons Basel-Stadt

Grünflächen ersetzt. Durch die Neugestaltung des Wielandplatzes wird der Baumbestand insgesamt vergrössert. Mit neuen Rabatten, Baumpflanzungen, Trinkbrunnen und Sitzgelegenheiten entsteht ein attraktiver Ort fürs Quartier. Innerhalb des Projektperimeters bleibt die Parkplatzbilanz unverändert. Weiter wird bei der Liegenschaft Wielandplatz 1 - ehemaliger Polizeiposten - die Garage nördlich des Gebäudes abgebrochen und in diesem Bereich ein neuer Zugang zum Schützenmattpark geschaffen.

Rechtsmittel bel eh rung

Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 1 O Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5848 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.15 -17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 9. Juni 2021.

Die Staatsschreiberin