10205 - B-Linienplan Essigstrasse

Building, road and path lines · Riehen

Document

Kind
Building, road and path lines
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GdRB
Adopted
Aug 14, 2018
In force since
Oct 1, 2019

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

Essigstrasse Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 14. August 2018 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999 den Linienplan Essigstrasse (Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018 fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder an­ ders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Ge­ meindeverwaltung Riehen eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor­ gebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumel­ den. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe­ gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus ei­ ner Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe­ bung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. h

~

Der Generalsekretär:

Urs Denzler

Geräts

Genehmigung

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Essigstrasse Genehmigung der Linienpläne

Beschluss vom 01. Oktober 2018

://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 14. August 2018 genehmigten Linienpläne, Inventar Nr. 10'205, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'205 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Inkraftsetzung

Gemeinde Riehen Gemeinden Riehen Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Linienplans Essigstrasse (Ab­ schnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018: Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428 Nach Abschluss des Rekursverfahrens setzt der Gemeinderat den Linienplan Es­ sigstrasse (Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018: Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428 auf den 1. Oktober 2019 in Kraft.

Riehen, 24. September 2019

Gemeindepräsident

Sandra Tessarini Generalsekretärin