10164 - B-Linienplan Bischoffweg

Building, road and path lines · Riehen

Document

Kind
Building, road and path lines
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GdRB
Adopted
Oct 12, 2004

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Text

Beschluss

^Gemeinde Riehen Gemeinderat

Bischoffweg Abschnitt zwischen Parzelle F 540 und F 511 des Grundbuchs Riehen, Änderung des Linienplans, Schliessen der Baulinie auf Parzelle RF 677; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 12. Oktober 2004 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'164 für die Schliessung der Baulinien auf der Parzelle RF 677 fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt schriftlich beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurren­ te oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu ent­ halten hat.

Riehen, 12. Oktober 2004

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident:

Michael Raith

Der Gemeindeverwalter:

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Andreas Schuppli www.riehen.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Bischoffweg Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 6. Dezember 2004 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 12. Oktober 2004 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'164, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'164 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin:

Barbara Schneider