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Building, road and path lines · Basel

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Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Jun 23, 2020

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Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS - 01.07.2020 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000246 Kanton: BS

Publizierende Stelle: Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Zonenplanrevision II; Regierungsratsbeschluss betreffend Baulinienänderung Achsen St. Alban-Anlage und Nauenstrasse Beschlussdatum: 23.06.2020 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf den § 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1991, beschliesst: I. Baulinienänderung Der Baulinienänderungsplan Nr. 14‘028 des Planungsamtes vom 18. April 2017 wird vorbehaltlich Rechtskraft des Grossratsbeschlusses betreffend Zonenplanänderungen Achsen St. Alban-Anlage und Nauenstrasse, Festsetzung eines Bebauungsplans Nordseite St. Alban-Anlage sowie Abweisung einer Einsprache verbindlich erklärt. II. Publikation Dieser Beschluss samt Rechtsmittelbelehrung ist gemeinsam mit dem Grossratsbeschluss betreffend Zonenplanänderung Achsen St. Alban-Anlage und Nauenstrasse, Festsetzung eines Be-bauungsplans Nordseite St. Alban-Anlage sowie Abweisung einer Einsprache zu publizieren und tritt gleichzeitig wie dieser in Kraft. Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Elisabeth Ackermann Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Zum Rekurs wegen inhaltlicher Mängel ist nur berechtigt, wer ganz oder teilweise erfolglos Einsprache gegen Planentwürfe erhoben hat. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Ein-spracheverfahren hätten vorgebracht werden können. Den Einsprecherinnen und Einsprechern ist dieser Beschluss zusammen mit dem zugrunde liegenden Ratschlag und dem dazu ergange-

nen Bericht der Bau- und Raumplanungskommission als Einspracheentscheid persönlich zuzustellen. Die Zustellung erfolgt nach dem Inkrafttreten des Grossratsbeschlusses betreffend Zonenplanänderungen Achsen St. Alban-Anlage und Nauenstrasse, Festsetzung eines Bebauungsplans Nordseite St. Alban-Anlage sowie Abweisung einer Einsprache. Der Rekurs ist innerhalb von zehn Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.