5872

Building, road and path lines · Basel

Document

Number
P230029
Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Jan 24, 2023

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Text

6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 24. Januar 2023

Münchensteinerstrasse, Abschnitt Dornacherstrasse bis Wien-Strasse (Knoten Dreispitz), Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans, Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5872 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Münchensteinerstrasse, Abschnitt Dornacherstrasse bis Wien-Strasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften zuzustellen.

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3.

Der Bauentscheid des Tiefbauamts (Allmendverwaltung) 6. Dezember 2022 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

vom

Begründung In der Münchensteinerstrasse stehen im Abschnitt Dornacherstrasse bis Wien-Strasse inklusive Einmündungsbereiche Walkeweg und Brüglingerstrasse umfangreiche Sanierungsmassnahmen der Werkleitungen, Gleisund Fahrbahn an. Im Zusammenhang mit den Unterhaltsarbeiten soll der Strassenraum attraktiver gestaltet und an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse und Normen angepasst werden. Die Verkehrssicherheit soll erhöht werden, indem derVelostreifen durchgehend über den gesamten Kreuzungsbereich geführt wird und bei den Einmündungen Mailand- und Wien-Strasse durchgehende Trottoirs erstellt werden. Zudem wird die Tramund Bushaltestelle Dreispitz behindertengerecht angepasst. Zudem wird eine

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

neue Abbiegemöglichkeit von der Münchensteinerstrasse in die Dornacherstrasse geschaffen. Neben acht Ersatzpflanzungen sind acht zusätzliche Baumpflanzungen geplant.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5872 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 1. Februar 2023

Die Staatsschreiberin