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Building, road and path lines · Basel

Document

Number
P240259
Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Mar 12, 2024

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Text

6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 12. März 2024

Burgfelderstrasse, Missionsstrasse; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes, die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5893 bis 5898 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Burgfelderstrasse, Abschnitt Markircherstrasse bis Burgfelderstrasse und der Missionsstrasse, Abschnitt Burgfelderplatz bis Birmannsgasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

Die Einspracheentscheide werden genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.

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3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 8. Februar 2024 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung Mit GRB 20/50/06.1 G vom 9. Dezember 2023 hat der Grosse Rat dem Kredit für die Sanierung der Burgfelder- und Missionsstrasse zugestimmt. Mit dem Projekt wird der Ausgabenbericht umgesetzt. Das vorliegende Geschäft hat keine weiteren finanziellen Auswirkungen für den Kanton. In der Burgfelderstrasse, Abschnitt Markircherstrasse bis Burgfelderstrasse und der Missionsstrasse, Abschnitt Burgfelderplatz bis Birmannsgasse stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten der Infrastruktur an. Im Zusammenhang mit den Unterhaltsarbeiten wird der Strassenraum an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse und Normen angepasst. Nebst der Gleis- und Fahrbahnerneuerung sowie den Werkleitungssanierungen soll bei dieser Gelegenheit die Verkehrssicherheit erhöht werden. Zu Gunsten eines möglichst durchgehenden Velostreifens werden die auf der Strasse liegenden Parkplätze beidseitig aufgehoben und neu, wo möglich, auf dem Trottoir angeordnet. Von 221 Parkplätzen innerhalb des gesamten Umgestaltungsperimeters werden 109 Parkplätze aufgehoben. Zur Verbesserung von Sicherheit und Komfort für Fussgängerinnen und Fussgänger werden bei den ein-

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mündenden Strassen durchgehende Trottoirs erstellt und bestehende Trottoirs verbreitert. Die Tram- und Bushaltestellen Felix-Platter-Spital, Strassburgerallee, Burgfelderplatz und Pilgerstrasse werden gemäss Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst. Sie werden teilweise verschoben sowie mit neuen Wartehallen und wo möglich mit Velolichtinseln ergänzt. Die Haltestelle Im Westfeld wird aufgehoben. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5893 - 5898 des Tiefbauamts können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 20. März 2024.

Die Staatsschreiberin