10226 - B-Linienplan Bluttrainweg

Building, road and path lines · Riehen

Document

Kind
Building, road and path lines
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GdRB
Adopted
Jan 30, 2024
In force since
Jun 18, 2024

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Bluttrainweg: Abschnitt Morystrasse bis Kehrplatz; Anderung des Linienplans; Pla nfestsetzu ngsbesch uss I

Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2024 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die $$ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan lnventar Nr. 10'226 vom 23. Oktober 2023 für den Bluttrainweg fest.

Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindevenvaltung Riehen eingesehen werden.

Re c hts m itte I be I e h r u n g :

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs.3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. lm Namen des Gemeinderats

Die Präsidentin

Der Generalsekretär:

I Christine Kaufmann

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'wrlrw. Riehen,ch

Patrick Breitenstein

Genehmigung

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n

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel'Stadt Riehen, Bluttrainweg Genehmigung Linienplan

Beschluss vom 18. Juni2024

:ll: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 30. Januar 2024 genehmigten Linienplan, lnventar Nr. 10'226-1 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

2. Gestützt auf g114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne lnventar Nr. 10'226-1 der Gemeinde Riehen genehmigt.

3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen'

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

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r Keller Departementsvorsteherin