Bethesda Raucherpavillon

Ecological compensation areas · Basel-Stadt

Document

Number
BBG-Nr. 9159369
Kind
Ecological compensation areas
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
FSB
Adopted
May 30, 2024
In force since
May 30, 2024

Map

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2024-05-30_ENT_9159369_OEREB.pdfOpen in a new tab

Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'159'369 (1) vom 30. Mai 2024 Adresse

Basel, Gellertstrasse 138

Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson

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Objekt

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Raucherpavillon und Umlegung geschützte Grünflächen

Eingabedatum Publikationsdatum

25.März 2024 10. April 2024

Entscheid

Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'159'369 (1) vom 30. Mai 2024

Einsprachefrist bis

10. Mai 2024

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Bau- und Gastgewerbeinspektorat

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9.

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Stadtgärtnerei

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Umgebungsgestaltung

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10. Der vorgesehenen Umgebungsgestaltung sowie der vorgesehenen Grünflächenkompensation (Entfernung von 33m2 Grünfläche, Neuschaffung von 21m2 Grünfläche) kann zugestimmt werden. Naturschutz

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11. Sowohl der Raucherpavillon als auch die Vergrösserung des Aufenthaltsbereiches für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gellerthofes kommen in bestehende Naturersatzflächen zu liegen (Objekt 128-3 und Objekt 128-2). Dadurch gehen insgesamt 33m2 dieser Ersatzflächen verloren. Als Kompensation werden 64m2 einer bestehenden Grünfläche (magere, artenreiche Wiese) als Ersatzfläche ausgewiesen. Die Flächen sind im Plan Ersatz schützenswerter Naturobjekte (Plan Nr. _PR_1439.vwx vom 15.03.2024 ausgewiesen. Die 64m2 gelten als neue schützenswerte Ersatzflächen. 12. Die sachgerechte Pflege der neuen Ersatzfläche als magere artenreiche Wiese ist sicherzustellen. 13. Vor Baubeginn ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Vogelfragen ( ) sicher zu stellen, dass die vorgesehene Verglasung nicht zu einer Falle für Vögel wird (§ 3, 5, 9 Natur- und Landschaftsschutzgesetz, Art.2, 7 Jagdgesetz). Die Beratung durch die Fachstelle für Vogelfragen sowie das Konzept der umzusetzenden Schutzmassnahmen ist für die Bauherrschaft kostenlos. Das Protokoll der Besprechung mit der Fachstelle für Vogelfragen ist der Stadtgärtnerei VOR Baubeginn zuzustellen. Die durch die Fachstelle für Vogelfragen aufgezeigten Massnahmen sind verbindlich und müssen in der weiteren Planung mitberücksichtigt werden. https://www.vogelwarte.ch/assets/files/voegel/ratgeber/gefahren/MB_Voegel_und_Glas_ D_2017.pdf Bau-Entscheid Nr. BBG 9'159'369 (1) vom 30. Mai 2024

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Bau- und Gastgewerbeinspektorat

https://www.vogelwarte.ch/de/voegel/ratgeber/gebaeude-und-voegel/vogelkollisionen-anglas-vermeiden

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16.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'159'369 (1) vom 30. Mai 2024

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