5016 - BSW-Linienplan Rössligasse
Building, road and path lines · Riehen
Document
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- RRB
- Adopted
- Jul 7, 1964
Map
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Text
336 Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Bau- und Strassenlinien für die Rössligasse, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für die Rössligasse, Riehen, werden Bau- und Strassenlinien endgültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Bau- und Strassenlinien sind die vom Regierungsrate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventamummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachstehende, mit den Angaben der Pläne übereinstim mende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Schöpfgässchen. b) Richtungsbrüche: nach Plan. c) Ende: Hubgässchen. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Baulinien: variabel. b) Zwischen den Strassenlinien: variabel. c) Vorgärten, rechts: 2.00 m, 3,5 m und variabel. 3. Höhenverhältnisse: Für die HöhenVerhältnisse ist der Kotenplan Nr. 60e mass gebend. II. Die Rössligasse wird als Hauptstrasse bezeichnet, sie darf beidseitig angebaut werden. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be stimmt. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Bau- und Stras senlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu teilen. Basel, den
- 7. JULI 1964
Verzeichnis der von den Bau- und Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1396 Johann F. Leisinger-Schweitzer und Kons. 1375 Martha Wenk-Löliger Von den Strassenlinien berührte Liegenschaften: Parzelle 1893 Emma Huwyler-Löliger 1872 Emma Huwyler-Löliger 5413 Ernst Schlozer-Haas 1523 Emil G. Wenk-Bigler Die gelb punktierte Baulinie wird aufgehoben. NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tiefbau amt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.