Umbau Stücki Lichthöfe

Ecological compensation areas · Basel-Stadt

Document

Number
BBG-Nr. 9155098
Kind
Ecological compensation areas
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
FSB
Adopted
Feb 19, 2025
In force since
Feb 19, 2025

Map

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2025-02-19_ENT_9155098_OEREB.pdfOpen in a new tab

Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bs.ch/bgi

Bau-Entscheid Nr. BBG 9’155’098 (1) vom 19. Februar 2025 Adresse

Basel, Hochbergerstrasse 68 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Hochbergerstrasse 70 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Badenstrasse 1 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Badenstrasse 3 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Badenstrasse 5 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Badenstrasse 7 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470 Basel, Badenstrasse 9 Geb. 53051 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 470

Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson Objekt

Grundausbau mit Büro- und Labornutzung im 2. und 3. Obergeschoss mit neuer Verbindungstreppe und Lift vom Erdgeschoss, neue Lichthöfe, Galerie in 3. Obergeschoss sowie Abluftkamine über Flachdach und neue Wandauschnitte an die Ostfassade

Eingabedatum

31.Januar 2024 12.Juni 2024 10.Oktober 2023 27.Juni 2024 5.Dezember 2024 13. März 2024

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Publikationsdatum

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Entscheid

Wiederholte Eingabe abgeänderte Unterlagen Erste Eingabe abgeänderte Unterlagen abgeänderte Unterlagen Einsprachefrist bis 12. April 2024

Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9’155’098 (1) vom 19. Februar 2025

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Bau- und Gastgewerbeinspektorat

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Naturschutz

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27. Sämtliche Eingriffe in bestehende Ersatzflächen müssen kompensiert werden (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG). Da ein gleichwertiger Ersatz der bestehenden Ersatzflächen innerhalb der Parzelle nicht möglich ist, müssen diese aufgrund einer Ausnahmebewilligung durch zusätzliche Massnahmen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs (§ 9 Abs. 2 NLG) kompensiert werden. Zusätzlich zu den bestehenden Ersatzflächen auf dem Dach werden neu 24.6 a am Boden als Ersatzfläche geschützt und es werden zusätzliche Massnahmen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs gemäss Bericht der Life Science AG (Einbau bewilligungspflichtiger Lichthöfe auf dem Dach, 28.11.24) umgesetzt. Alle Massnahmen müssen auf einem Plan eindeutig lokalisiert und identifizierbar sein. Dazu muss der bestehende Plan (Umgebung / ökologischer Ausgleich) in folgenden Punkten überarbeitet werden: i) Bestehende, verlorene und neue Ersatzflächen müssen basierend auf einem separaten Layer eindeutig identifizierbar sein und ii) Beschreibung zu F_02 ergänzen. 28. Für die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung (Velodächer) ist empfohlen mit der Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil zusammenzuarbeiten ( ). 29. Für die Phasen der Detailprojektierung (Bauetappierung) und des gesamten Baus ist für die Belange von Natur- und Landschaftsschutz eine ausgewiesene und erfahrene ökologische Baubegleitung beizuziehen, welche als unabhängige Fachperson die Bau-Entscheid Nr. BBG 9’155’098 (1) vom 19. Februar 2025

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