5918

Building, road and path lines · Basel

Document

Number
P251799
Kind
Building, road and path lines
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
RRB
Adopted
Nov 25, 2025

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Text

Beschluss

6

l,

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 25. November 2025

lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg, Baulinien; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5918 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinien im lngelsteinweg, Zum Hilsenstein und Tannenfluhweg.

2.

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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

Begründung Die Wohngenossenschaft Thierstein plant die Sanierung der Gebäude sowie die Erweiterung des Wohnungsbestands entlang der Gundeldingerstrasse. Damit das Baugesuch eingereicht werden kann, muss die Nutzung geklärt und bereinigt werden. Im konkreten Fall müssen die offenen Baulinien geschlossen werden. Rechtsmittelbelehrung; Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden.

P251799

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5918 des Tiefbauamts kann ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 3. Dezember 2025.

Die Staatsschreiberin

Plan

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

5918

Tiefbauamt

NUTZUNGSPLAN í

Linienplan lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg £

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Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 28.03.2025

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Vom Regi Basel-Stad

Planerstellung: 04.08.2025 /rbe

Basel, den

25. Nov. 2025

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

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Der Präsident:

Städtebau & Architektur ► Städtebau

sasel, den

5 ./4.2

Basel, den 06. 11.202S I

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lngelsteinweg, Zum Hilsenstein, Tannenfluhweg

Baulinie bestehend Baulinie neu Baulinie aufgehoben "

Leiter AV-Landerwerb: Die Staatsschreiberin:

Datum I

Format Massstab

Baulinienplan

A4 1:1'000

Projektleitung

st

nur orientierender Planinhalt

Planerstellung

bö

Gegenstand der Festsetzung

Archiv-Nr.

Plan Nr.

Om

hr

24.04.2025

Revision

25m

Ir

I

50m

I

I

Münsterplatz 11

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

14'481 [email protected]