10026 - BSW-Linienplan Mooshaldenweg
Building, road and path lines · Riehen
Document
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- GdRB
- Adopted
- Apr 20, 1983
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 20. April 1983
RIEHEN, Mohrhaldenstrasse und Mooshaldenweg, neue Strassen- und Eussweglinien; Plangenehmigungsbeschluss
//:
1. G-estützt auf die §§8
und 12 des Strassenge
setzes wird der Baulinienplan Nr. 10026 der Gemeinde Riehen für die neuen Strassenlinien der Mohrhaldenstrasse "and für die neue Eussweglinie des Mooshaldenweges genehmigt. Die im Plan gelb punktierten Strassenlinien der Mohrhaldenstrasse werden aufgehoben. 2. Die Mohrhaldenstrasse ist wie bisher eine Haupt strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung) und der Mooshaldenweg ist wie bisher ein Hauptfussweg. Die beidseitigen Vorgärten der Mohrhaldenstrasse sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen-,tümern zuzustellen. GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident: _
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
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vom 19,
Riehen, Mohrhaldenstrasse/Mooshaldenweg, neue Strassen- und Fussweglinien, Plangenehmigungsbeschluss
Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 5. Mai 1983 Bericht des Eaudepartements vom 14. Juli 1983
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://: 1. Es wird festgestellt,- dass der vom Gemeinderat Riehen am 20. April 1933 genehmigte Baulinien plan Nr. 10026 betreffend neue Strassen- und Fussweglinien für die Mohrhaldenstrasse und den Mooshaläenweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht. 2. Die im Baulinienplan Nr. 10026 der Gemeinde Riehen eingezeichnete Fahrbahn von weniger als 5m Breite (3,4 - 4,0 m) wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass im Bereich zwischen Rheintalweg und Dinkel bergstrasse rechtsseitig keine weiteren Ueberbauungen über die Mohrhaldenstrasse erschlossen werde: 3. Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat Riehen mitzu teilen. Geht an: BD Ger 'ndeverwaltung Riehen
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