10172 - BSW-Linienplan Sandreuterweg

Building, road and path lines · Riehen

Document

Kind
Building, road and path lines
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GdRB
Adopted
Jun 17, 2008

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Text

Beschluss

J Gemeinde Riehen Gemeinderat

Sandreuterweg Abschnitt Wenkenstrasse bis Mohrhaldenstrasse; Ändern des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 17. Juni 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den geänderten Linien- und Erschliessungsplan In­ ventar Nr. 10'172-1 und 10'172-2 vom 1. April 2008 für den Nutzungsplan „Sandreu­ terweg" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei­ chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 17. Juni 2008

Im Namen des Gemeinderats Der Vizepräsident:

Christoph Bürgenmeier

Der Gemeindeverwalter:

www.riehen.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Sandreuterweg Genehmigung des Linien- und Erschliessungsplans Beschluss vom 12. August 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 17. Juni 2008 genehmigte Linien- und Erschliessungsplan, Inventar Nr. 10'172-1 und 10'172-2, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'172-1 und 10*172-2 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin

Barbara Schneider