10183 - BSW-Linienplan Am Ausserberg
Building, road and path lines · Riehen
Document
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- GdRB
- Adopted
- Jul 14, 2015
Map
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Text
Beschluss
J Gemeinde Riehen Am Ausserberg; Abschnitt im Bereich der Einmündung in den Lamperstalweg; Ändern des Linieplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 14. Juli 2015 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98, und 106 des Bau- und Planungs gesetzes vom 17. November 1999 (Bau- und Planungsgesetz), den Linienplan In ventar Nr. 10'183 vom 29. Juli 2011 für die Strasse „Am Ausserberg" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und der betroffenen Grundeigentümerschaft ohne Nachweispflicht zugestellt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regie rungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerech net, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu ent halten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtli chen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutach ten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Im Namen des Gemeinderats
Derjöemeindeverwalter-Stellvertreter:
www.ricsinn.cli
Genehmigung
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Am Ausserberg Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 14. August 2015 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 14. Juli 2015 ge nehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'183 rechtmässig und im Sinne des Raum planungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'183 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Dc^flans-Peter Wessels Departementsvorsteher