Quartierplan Bener Areal

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
98.GDEf1
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Feb 2, 1989

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Chur with its building zones.Open the full map

Files

3901_B_QP_Bener_Areal_SRB.pdfOpen in a new tab

Text

Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.

® BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzungvom 02. Feb, 1998 Mitgeteilt am -5, Feb.

os

Quartierplan Bener Areal Genehmigung

!. Der Quartierplan Bener Areal umfasst die Parzellen 1380 und 3732 mit insgesamt 11'450 m2 Grundstücksfläche.

2. Die Quartierplanbestimmungen mit Eingabedatum 12. Dezember 1997 und die in Art. 3 der Quartierplanbestimmungen aufgeführten Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3. Die nachfolgenden Auflagen betreffend Umweltschutz bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung und sind zu berücksichtigen:

3.1 Die während den Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Methoden sind, soweit technisch machbar und wirtschaftlich tragbar, so zu wählen, dass möglichst geringe Immissionen entstehen.

Show the full text

3.2 Der beim Neubau anfallende Bauschutt ist, soweit als möglich, auf der Baustelle zu trennen und die verschiedenen Materialgruppen nach den publizierten Weisungen des Amtes für Umweltschutz zu entsorgen. Hiefür ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis beizubringen.

3.3 Die Fragen im Zusammenhang mit der Versickerung des Oberflächenwassers sind im Bauprojekt zu prüfen. Das Projekt zur Abwasserversickerung ist vor der Erteilung einer Baubewilligung einzureichen.

4. Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbaurechte innerhalb des Quartierplanperimeters werden Ausnahmen gestattet.

5. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

6. Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von Fr. 3'800.-- erhoben {Rechnung abwarten).

7. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs geführt werden. Dieser hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten.

8. Mitteilung an: - Werkgruppe für Architektur, Comercialstrasse 24, 7000 Chur (3-fach, z.H. Grundeigentümer) - Departement Ill - Grundbuchamt - Tiefbau- und Vermessungsamt - Hochbauamt (2-fach) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

NAME| Der Stadtpräside,